Nötigung? Angeblich KFZ auf Bürgersteig (illegal) blockiert

28. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
sternegucker29
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 1x hilfreich)
Nötigung? Angeblich KFZ auf Bürgersteig (illegal) blockiert

Liebes Forum,

ich wende mich an euch, da ich noch nie mit Polizei oder dem Gestz in Konflikt geraten bin und nun eine Vorladung als Beschuldigter bekommen habe. Vielleicht kann jemand etwas Licht ins Dunkel bringen:

Ich fuhr mit dem Fahrrad auf dem Radweg an einer Straße entlang. Rechts sah ich ein Auto auf dem Bürgersteig stehen und wollte dieses fotografieren und dem OA schicken. Ich finde es einfach dreist, dass die Autos auf der relativ großen Fläche vor einer Haltestelle den Bürgersteig als Parkplatz nutzen. Die Fahrerin konnte nun nicht zurück auf die Straße da ich mit meinem Rad vor ihr stand. Das ganze dauerte ca 2-3 Minuten. Dann fuhr ich weiter. Es gab keine Kommunikation zwischen uns und ich habe weder Fahrzeug noch Fahrzeugführer berührt oder bedroht. Auch war nicht zu erkennen, dass sie nun unbedingt losfahren wollte. Sie saß einfach in ihrem Fahrzeug. Nun habe ich die Vorladung als Beschuldigter bekommen. Wie hoch ist denn die maximale Strafe sollte der Tatbestand der Nötigung erfüllt sein? Wie stehen die Chancen, dass die Anzeige fallen gelassen wird?

Danke für jeden Hinweis :)

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45 Antworten
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#1
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von sternegucker29):
Wie hoch ist denn die maximale Strafe sollte der Tatbestand der Nötigung erfüllt sein?
3 Jahre Freiheitsstrafe.

Zitat (von sternegucker29):
Wie stehen die Chancen, dass die Anzeige fallen gelassen wird?
zwischen 0-100%. Wobei Anzeigen nicht fallen gelassen, sondern aus diversen Gründen von einer Verfolgung abgesehen bzw. eingestellt wird.

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#2
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Aber kennen müsst Ihr Euch ja irgendwie? Oder hat Dein Fahrrad Nummernschilder?

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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#3
 Von 
sternegucker29
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 1x hilfreich)

Das frage ich mich auch! Wie hat sie meine Daten rausbekommen? Vielleicht über das OA dass eine einzige wegen illegalen Parkens auf dem Bürgersteig ausgestellt hat. Wir kennen uns nicht. Würde ich nur zu gerne wissen.
Die Frage ist eben, lohnt es sich für 600-700€ einen Anwalt zu engagieren oder ist die Strafe geringer.

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#4
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3591 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von sternegucker29):
Vielleicht über das OA dass eine einzige wegen illegalen Parkens auf dem Bürgersteig ausgestellt hat.
Na klar.

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#5
 Von 
sternegucker29
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 1x hilfreich)

Wie denn sonst? Vielleicht hat sie ein Foto gemacht und die Polizei hat die Datenbank durchgeguckt? Ich habe keine Idee wie.

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#6
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3591 Beiträge, 971x hilfreich)

Und wenn sie nicht fündig geworden wären, dann hätte es eine Öffentlichkeitsfahndung bei Aktenzeichen XY gegeben!?

Du hast ja wohl Anzeige wegen des Parkens auf dem Bürgersteig erstattet. Damit ist die Identität doch klar. Steht dann ja in der AKte drinnen, und der Betroffene im Owi-Verfahren kann die Akte einsehen. Es reicht aber auch bei der Polizei anzugeben, dass man die Person anzeigen möchte, die das Foto für die Owi-Anzeige gemacht hat.

Zitat (von sternegucker29):
Das ganze dauerte ca 2-3 Minuten.
Was hat denn so lange gedauert, wenn Du nur ein Foto machen wolltest?

Ob hier wirklich eine Nötigung vorliegt, lässt sich hier im Forum nicht abchätzen. Da müsste man auch wissen, wie die Anzeigeerstatterin den Sachverhalt geschildert hat. Aber wenn Du 2-3 Minuten für ein Foto im (theoretischen) Fahrweg des Autos verbracht hast, dann rechtfertigt das zumindest mal einen Anfangsverdacht.

Im Falle einer Verurteilung würde ich mal mit 15-20 Tagessätzen rechnen. 15 Tagessätze entsprechen einem halben Monatsnetto.

Denkbar wäre auch eine Einstellung nach § 153a StPO gegen Geldauflage im unteren bis mittleren 3-stelligen Bereich, aber auch eine Einstellung ohne Auflagen.

-- Editiert von Demonio am 28.11.2019 16:18

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#7
 Von 
sternegucker29
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 1x hilfreich)

Super! Vielen Dank für diesen umfassenden und informativen Beitrag, das war sehr hilfreich.
Ich habe gelesen, dass es ein Versperren des Weges nur mit dem Körper keine Nötigung sei, Sitzblockadenentscheidung:

4. Blockieren der Ausfahrt / Freihalten bzw. Freikämpfen des Parkplatzes

Versperrt jemand einen Weg oder Parkplatz nur durch seinen Körper, dann kann das nicht mehr als Gewalt angesehen werden (sog. Sitzblockadeentscheidung des BVerfG). Dies gilt entsprechend auch für das Versperren eines Weges mit einem Pkw.

Und nichts anderes habe ich getan. Aber wer weiß was sie bei der Polizei ausgesagt hat.

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#8
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von sternegucker29):
Versperrt jemand einen Weg oder Parkplatz nur durch seinen Körper, dann kann das nicht mehr als Gewalt angesehen werden (sog. Sitzblockadeentscheidung des BVerfG). Dies gilt entsprechend auch für das Versperren eines Weges mit einem Pkw.


Ach, sie haben also vor Ort demonstriert? Darauf bezieht sich das entsprechende Urteil nämlich.
Das wäre dann natürlich zu würdigen. Klang jetzt aber im Eingangspost nicht so.

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#9
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Der Sachverhalt reicht eigentlich nicht aus, wenn die Angaben stimmen. Hier im Umfeld hat die Polizei selbst bei 30 Min. Blockade durch einen PKW keine Anzeige wegen Nötigung aufnehmen wollen. Die Schwelle dafür wird eher höher, zumal bei Dir keine Aufforderung stattfand den Weg freizumachen. PKW-Motor war aus und kein Rückfahrscheinwerfer an?
Ein Racheakt ist hier doch durchschaubar.

-- Editiert von Mr.Cool am 28.11.2019 17:07

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
sternegucker29
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von NaibaF123):
Zitat (von sternegucker29):
Versperrt jemand einen Weg oder Parkplatz nur durch seinen Körper, dann kann das nicht mehr als Gewalt angesehen werden (sog. Sitzblockadeentscheidung des BVerfG). Dies gilt entsprechend auch für das Versperren eines Weges mit einem Pkw.


Ach, sie haben also vor Ort demonstriert? Darauf bezieht sich das entsprechende Urteil nämlich.
Das wäre dann natürlich zu würdigen. Klang jetzt aber im Eingangspost nicht so.


Natürlich habe ich nicht demonstriert aber das Urteil gilt wohl auch für andere Sachverhalte zb Freihalten einer Parklücke:

Ein Fußgänger, der ein Fahrzeug durch seine bloße körperliche Anwesenheit daran hindern will weiterzufahren, macht sich nicht wegen Nötigung strafbar. Daher ist das Versperren der Fahrbahn zu Demonstrationszwecken genauso wenig strafbar wie das Freihalten einer Parklücke. Der Tatbestand ist hingegen erfüllt, wenn sich der Fußgänger nach Versperren des Weges auf die Motorhaube des Autos legt, weil er hiermit Kraft ausübt, die für den Autofahrer physischen Zwang darstellt.

https://www.strafrechtskanzlei.berlin/docs/anwalt-noetigung-strassenverkehr.php

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#11
 Von 
sternegucker29
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 1x hilfreich)

Ja das verwundert mich ja auch. Ich meine, es ist ein Bürgersteig, keine Fahrbahn. Ich stand auf dem Bürgersteig! Kann doch gut sein, dass sie noch weiter warten will. Rückscheinwerfer habe ich nicht gesehen, da ich zur Front hin stand. Motor konnte ich kaum hören, da auf der Straße sehr viel Verkehr herrscht und es sehr laut ist. Racheakt, ja, ist zu vermuten. aber wie verhalte ich mich am klügsten. Aufforderung zur Vorladung ignorieren und auf das Schreiben vom Staatsanwalt warten. Es gab ja auch keine Zeugen. Niemand hat es aktiv beobachtet. Alle sind vorbei gelaufen, da sie dachten, dass ich die Straße überqueren möchte und an der dortigen Fußgängerampel auf Grün warte.


Zitat (von Mr.Cool):
Der Sachverhalt reicht eigentlich nicht aus, wenn die Angaben stimmen. Hier im Umfeld hat die Polizei selbst bei 30 Min. Blockade durch einen PKW keine Anzeige wegen Nötigung aufnehmen wollen. Die Schwelle dafür wird eher höher, zumal bei Dir keine Aufforderung stattfand den Weg freizumachen. PKW-Motor war aus und kein Rückfahrscheinwerfer an?
Ein Racheakt ist hier doch durchschaubar.

-- Editiert von Mr.Cool am 28.11.2019 17:07

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#12
 Von 
sternegucker29
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 1x hilfreich)
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#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von sternegucker29):
Ich habe gelesen, dass es ein Versperren des Weges nur mit dem Körper keine Nötigung sei,

Ja und? Das lag hier ja eindeutig nicht vor.



Zitat (von sternegucker29):
Es gab ja auch keine Zeugen.

Zumindest eine gibt es ja ...



Zitat (von sternegucker29):
Die Fahrerin konnte nun nicht zurück auf die Straße da ich mit meinem Rad vor ihr stand.

Das würde eine Nötigung begründen können ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#14
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

auch wenn es wohl gleich einen Aufschrei geben wird, aber ich finde es sehr gut, dass seitens der Autofahrwerin was gegen den TE gekommen ist!

An den TE aber noch ein paar Worte, muss man immer gleich alles und Jeden anzeigen? Die fahrerin sass ja wohl im Auto. Da kann man dann auch einfach mal etwas sagen.

Was aber für mich viel schwerwiegender ist, du selber möchtest wissen, ob hier der Tatbestand für dich überhaupt als erfüllt angesehen werden kann. Selber jedoch geht man nicht mit gleicher "Sorgfalt" gegenüber Anderen vor!!! Du selber stellst Anzeige wegen Parken, iohne überhaupt zu wissen, ob die Frau dort überhaupt geparkt hat. Immerhin sass die Frau deinen Angaben nach ja im Auto, somit ist das für mich bis jetzt kein parken, sondern lediglich ein halten. Angezeigt hast du aber Parken.

Setze wenn dann bitte gleiche Masstäbe für Dich und Andere...

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
sternegucker29
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 1x hilfreich)

Kann deine Position gut nachvollziehen jedoch habe ich keine physische Gewalt ausgeübt, sie hätte ja einfach auch sagen können, dass ich Platz auf dem Bürgersteig machen soll so dass sie mit ihrem Kfz über den bevölkerten Bürgersteig an der S-BAHN fahren kann. Klar kann man es auch ignorieren oder sich mit ihr auseinandersetzen, dies wollte ich aber nicht. Ob sie nun parkt oder hält weiß ich nicht, auf jeden Fall stand sie auf dem Bürgersteig. Ich dachte bis jetzt immer, der gehört den Fußgängern, aber nun bin ich auch schlauer geworden durch diese Aktion. Ich habe mich gestern doch noch mit einem RA unterhalten und dieser wird passende Formulierungen für meine Vorladung erstellen die ich dann schriftlich der Polizei zukommen lasse. Der Staatsanwalt wird entscheiden. Hoffe die Sache ist bald vom Tisch, und ich habe einiges gelernt. Vielen Dank noch mal für eure Impulse!!

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Hallo,

auch wenn es wohl gleich einen Aufschrei geben wird, aber ich finde es sehr gut, dass seitens der Autofahrwerin was gegen den TE gekommen ist!

An den TE aber noch ein paar Worte, muss man immer gleich alles und Jeden anzeigen? Die fahrerin sass ja wohl im Auto. Da kann man dann auch einfach mal etwas sagen.

Was aber für mich viel schwerwiegender ist, du selber möchtest wissen, ob hier der Tatbestand für dich überhaupt als erfüllt angesehen werden kann. Selber jedoch geht man nicht mit gleicher "Sorgfalt" gegenüber Anderen vor!!! Du selber stellst Anzeige wegen Parken, iohne überhaupt zu wissen, ob die Frau dort überhaupt geparkt hat. Immerhin sass die Frau deinen Angaben nach ja im Auto, somit ist das für mich bis jetzt kein parken, sondern lediglich ein halten. Angezeigt hast du aber Parken.

Setze wenn dann bitte gleiche Masstäbe für Dich und Andere...

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#16
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3591 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von sternegucker29):
Ich habe mich gestern doch noch mit einem RA unterhalten und dieser wird passende Formulierungen für meine Vorladung erstellen die ich dann schriftlich der Polizei zukommen lasse.
Das macht er ohne Akteneinsicht? Hat er auch noch andere Hobbies?

0x Hilfreiche Antwort


#18
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von Angezeigter):
Ein Geh/Radweg ist nicht für Autos gedacht.
Kommt drauf an. Vielleicht ist die Fahrerin gehbehindert, hat einen entsprechenden Ausweis im Fahrzeug und durfte dort sogar halten?

Zitat (von Angezeigter):
Auf dem Gehweg kann ich als Fußgänger stehen wo ich will.
Mit einem Fahrrad? Mit dem man ein Auto vor dem Wegfahren behindert?

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#19
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3550 Beiträge, 561x hilfreich)

Zitat (von Angezeigter):
Ich würde das schön vor Gericht klären.


Dann sind seid ihr ja schon zu zweit, denen es langweilig ist. Ihr wisst nicht, warum die Dame auf dem Gehsteig stand, es mag dafür einige Gründe geben.

Sich mit dem Rad so hinstellen, dass sie nicht wegfahren kann ist für mich Nötigung, oder wollte man damit zeigen, dass ein Radfahrer Macht über eine Autofahrerin ausüben kann?

Für manch Wichtigtuer, geht der Schuss nach hinten los...

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
321moep
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 8x hilfreich)

Ich sehe da auch keine Nötigung. Anders wäre es, wenn jemand anderes hinter der Person behindert werden würde, sozusagen der Dritte im Bunde.
Das ein Auto generell nichts auf Gehwegen zusuchen hat, sollte eigentlich klar sein. Danke, dass du etwas gegen diese Unsitte getan hast - die meisten schauen nur weg.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von 321moep):
Ich sehe da auch keine Nötigung. Anders wäre es, wenn jemand anderes hinter der Person behindert werden würde, sozusagen der Dritte im Bunde.

Aha, der Dritte wird also genötigt, der Erste aber nicht? Was ist mit dem Vierten oder Fünften? Sind die dann genötigter?

Wie kommt es zu der Theorie?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von 321moep):
Danke, dass du etwas gegen diese Unsitte getan hast - die meisten schauen nur weg.
Ah ja ... und die Fahrerin ansprechen ist nicht möglich? Lieber fotografieren, nötigen, denunzieren ...

0x Hilfreiche Antwort


#24
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3550 Beiträge, 561x hilfreich)

Zitat (von Angezeigter):
Wozu sollte man? Wer rechtswidrig parkt, ist unfähig und mit unfähigen Leuten kann und will man nicht reden.


Als unfähig sehe ich eher die an, welche gleich Fotos machen und eine Anzeige starten.
Das ist realitätsfern, so eine Aktion benötigen sicher manche als Bestätigung und kommen sich dabei noch gut vor.

Eigene Fehler übersehen solche Personen allerdings gerne. In diesem Fall sich hinter das Auto zu stellen.

Es mag einen triftigen Grund geben, warum sie auf dem Gehsteig stand, interessiert solche Leute aber nicht.

0x Hilfreiche Antwort



#28
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3550 Beiträge, 561x hilfreich)

Zitat (von Angezeigter):
Zitat (von Loni12):
Zitat (von Angezeigter):

Es mag einen triftigen Grund geben, warum sie auf dem Gehsteig stand, interessiert solche Leute aber nicht.
Welchen trifftigen Grund sollte es geben? Stehst wohl selber auf dem Gehweg?


Zwischen Sonntags Steine klopfen und auf dem Gehsteig stehen ist ein großer Unterschied.

Mit Unterstellungen sind sie recht großzügig. Würde mich aber jederzeit auf einen Gehsteig stellen, wenn es nicht anders geht. Als B. wenn ich eine gehbehinderte Person aussteigen ließ, oder etwas schweres ins Haus tragen müsste. Soweit wollen sie aber nicht denken.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
ürde mich aber jederzeit auf einen Gehsteig stellen, wenn es nicht anders geht. Als B. wenn ich eine gehbehinderte Person aussteigen ließ, oder etwas schweres ins Haus tragen müsste.

Zum einen macht es das nicht legaler. Zum anderen sind beide genannten Gründe genau 0,0 Grund den Gehweg zu nutzen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3550 Beiträge, 561x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Loni12):
ürde mich aber jederzeit auf einen Gehsteig stellen, wenn es nicht anders geht. Als B. wenn ich eine gehbehinderte Person aussteigen ließ, oder etwas schweres ins Haus tragen müsste.

Zum einen macht es das nicht legaler. Zum anderen sind beide genannten Gründe genau 0,0 Grund den Gehweg zu nutzen.


Klar wäre das nicht legaler, aber kurzfristig halt nicht anders möglich. Jedenfalls würde ich bei kurzer Haltedauer nie so ein Theater machen, wie der TE oder andere hier.

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