Nötigung & Beleidigung im Straßenverkehr

11. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
spinaro
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Nötigung & Beleidigung im Straßenverkehr

Angenommen Person A wird von Person B beim Abbiegen gedrängelt (Lichthupe + Hupen). Nach dem Abbiegen befindet sich Person A an der Roten Ampel - hinter Ihr Person B welche das Fernlicht eingeschaltet hat. Person A setzt mit dem PKW ca. 20cm zurück (Rückfahrwarner hat nicht gepiepst).
Person A verlässt den PKW und zeigt eine beleidigende Geste. Das Fernlicht ist weiterhin eingeschaltet. Ampel geht auf Grün. Person A macht die Warnblinkanlage an und bleibt stehen (weil das Licht sehr stark geblendet hat und ihr „schwarz vor Augen" war).

Die einspürige Straße wird zur zweispurigen Straße.

Person A blinkt auf die Rechte Spur. Person B überholt Person A rechts und nötigt ihn etwas nach links auszuweichen. Person B schärt scharf vor Person A ein und macht ein Vollbremsung, so das der PKW von Person B auf ca. 6km/h abgebremst würde. Um einen Person A musste auf die linke Fahrspur ausweichen um einen Auffahrunfall zu verhindern.

Person A & B parkten. Als Person A - Person B fragte was das Verhalten solle drohte er mit „Ich hau dir in die fresse, wenn du dich nicht verpisst!)

Person A rief die Polizei. Die Polizei erstellte Anzeige gegen beide Personen.

-
Mit welcher Strafe muss Person A & B rechnen?

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32820 Beiträge, 17247x hilfreich)

Die Polizei erstellte Anzeige gegen beide Personen. Die ist gänzlich irrelevant, jedenfalls bezüglich der Beleidigung, weil die nicht ohne Strafantrag verfolgt werden kann. Und da Sie ja wohl A oder B sind, müßten Sie schon mal erwähnen, ob Sie einen gestellt haben oder stellen werden...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
Uwe Mettmann
Status:
Praktikant
(562 Beiträge, 226x hilfreich)

Kindergarten. Person A hätte einfach im Auto sitzen bleiben sollen und das Fernlicht ist auch kein Problem, man muss ja nicht in den Rückspiegel starren, bzw. kann ihn abblenden.

Warum lassen sich Autofahrer von irgendwelche Lichthup oder Hup-Aktivisten so provozieren, dass sie völlig aus der Fassung geraten. Das einzige Mittel auf solche Leute ist, doch gar nicht reagieren (auch wenn man sich ärgert), denn sonst eskaliert das Ganze, wie diese Beispiel ja auch sehr schon zeigt.

Andererseits, wenn man öfters mit der Lichthupe oder der Hupe bedacht wird, sollte man sich Gedanken machen, ob man selber vielleicht auch etwas falsch macht.


Gruß

Uwe

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
spinaro
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich bin Person A. Ist nicht geplant.

Zitat (von muemmel):
Die Polizei erstellte Anzeige gegen beide Personen. Die ist gänzlich irrelevant, jedenfalls bezüglich der Beleidigung, weil die nicht ohne Strafantrag verfolgt werden kann. Und da Sie ja wohl A oder B sind, müßten Sie schon mal erwähnen, ob Sie einen gestellt haben oder stellen werden...

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47462 Beiträge, 16804x hilfreich)

Zitat:
Die ist gänzlich irrelevant, jedenfalls bezüglich der Beleidigung, weil die nicht ohne Strafantrag verfolgt werden kann.


Es dürfte hier wohl weniger um Beleidigung als um Nötigung gehen. Die Nötigung ist jedoch kein Antragsdelikt. Bei Person B kann noch Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr hinzu kommen.

Zitat:
Mit welcher Strafe muss Person A & B rechnen?


Führerscheinentzug und empfindliche Geldstrafe.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119459 Beiträge, 39730x hilfreich)

Wenn die Ermittler den Eindruck haben, das da 2 Leute sich im Sandkasten nicht genug austoben konnten und das nun auf die Straße verlegt haben, könnte auch eine MPU drohen.
Kommt ganz darauf an, was bereits alles zu Protokoll gegeben wurde.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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