Nötigung? Gehört so ein Weg noch zum öffentlichen Straßenverkehr?

18. Juli 2004 Thema abonnieren
 Von 
Onno
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 6x hilfreich)
Nötigung? Gehört so ein Weg noch zum öffentlichen Straßenverkehr?

Die letzten 100 m meines Arbeitsweges führen über einen nicht durch Asphalt befestigten Weg, einer Sackgasse um genau zu sein, der aber von Autos befahren werden darf. Da der Weg am Ende in einen kleinen Wald verläuft, gehen dort viele Hundebesitzer mit ihren Hunden spazieren. Bevor der Weg beginnt, steht ein 30- Schild am Straßenrand.
Nun fahre ich auf diesem Weg nie schneller als 30, und sobald mir ein Jogger, Fahrradfahrer oder Hundebesitzer samt (unangeleintem) Hund entgegen kommt, bremse ich auf Schrittgeschwindigkeit ab, um im Notfall schnell bremsen zu können.
Ein Herr jedoch läuft jedesmal, wenn er mich von weitem schon angefahren kommen sieht, MITTEN AUF DEM WEG, und zwingt mich jedesmal dazu, anzuhalten, damit er mich dann beschimpfen kann, was mir denn einfällt, so schnell an ihm und seinem (unangeleintem) Hund vorbeizufahren,- und das, obwohl ich, als er mich noch ließ, IMMER auf Schrittgeschwindigkeit abbremse, und im Schneckentempo an ihm vorbeigefahren bin!!!

Nun meine Fragen:1. Gehört so ein Weg noch zum öffentlichen Straßenverkehr?
2. Ist es pflicht, seinen Hund im öffentlichen Straßenverkehr an der Leine zu führen?
3. Was kann ich gegen diesen Mann unternehmen, damit er die beschriebenen Aktionen unterlässt?

Danke im Vorraus für Eure Hilfe!

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"Onno"

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

zu1) Sollte man meinen, wenn das Befahren mit KFZ nicht verboten ist.

zu2) Kommt drauf an, ob in der Gemeinde/Stadt Leinenpflicht herrscht.

zu3) Anzeige Nötigung, ggf. Beleidigung.

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#2
 Von 
MichiM
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 154x hilfreich)

Aufgrund der vorliegenden Gefahrensituation im "Straßenverkehr" die Warneinrichtung (ugs. auch Hupe genannt) nutzen um den Herrn
a) auf den Verkehr aufmerksam zu machen
b) die Möglichkeit zu geben, sich und seinen Hund auf dem Gefahrenbereich zu "entfernen"

Nicht gerade empfehlenswert, aber (je nach Größe des Hundes) darf der Fahrer des Fahrzeuges bei einer bevorstehenden "Kollision" nicht ausweichen - demnach also bremsen und draufhalten!

Spätestens beim Versuch eine Anzeige zu erstatten, wird dem Herrn von den Helfern in grün dan erklärt, wer gegen geltendes Recht verstößt.

Gruss
MichiM

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"So dumm wie ich bin,
sehe ich noch lange nicht aus ;) "

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