Nötigung? Reißverschluss? Wer hat Recht bei Überholvorgang? Dashcam!?

25. März 2019 Thema abonnieren
 Von 
guest-12309.03.2022 07:23:01
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 5x hilfreich)
Nötigung? Reißverschluss? Wer hat Recht bei Überholvorgang? Dashcam!?

Hallo,

Bundesstraße zweispurig, die regelmäßig einspurig wird, also immer abwechselnd.

Wenn einspurig, fährt Vordermann 90, statt der erlaubten 100.

Wenn zweispurig, überholt Hintermann und beschleunigt auf 100, sodass er lässig am Vordermann vorbeikommen sollte. Vordermann gibt plötzlich Gas, aber nicht nur auf 100, sondern auf 105. Zweispurig verengt sich wieder auf einspurig, Hintermann überholt auf letzten Drücker sozusagen und vorheriger Vordermann muss abbremsen, damit der vorherige Hintermann die Spur wechseln kann, der vorheriger Vordermann hupt aber wie wild und zeigt den "Scheibenwischer", was der vorherige Hintermann im Rückspiegel sieht.

An der nächsten Ampel steigt vorheriger Vordermann aus und geht nach vorne an das Fahrzeug zum vorherigen Hintermann und sagt, dass er diese Aktion mnit seiner Dashcam aufgenommen hat und fragt, was das grad für ne Aktion gewesen wäre.

Der vorherige Hintermann fährt die Scheibe runter und klärt den vorherigen Vordermann über Reißverschlusssystem auf, dass der vorherige Vordermann ihn durch sein Gas geben und hupen genötigt hätte und dass die Dashcam jetzt nicht wirklich erlaubt wäre.

Wie schauts da bitte aus?

Wer hat da (mehr) Recht?

Grundfrage ist, muss der vorherige Vordermann, der dann auf einmal beschleunigt, während der vorherige Hintermann diesen überholt, i. R. d. Reißverschlusssystems auch überholen lassen oder muss der Überholer/vorherige Hintermann vom Gas gehen/womöglich abrupt bremsen, um sich wieder hinter den vorherigen Vordermann einfädeln?

Wie wäre es, wenn aufgrunddessen ein Unfall geschieht? Schuldfrage?

Ich freue mich auf Eure Antworten.

GLG

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2067 Beiträge, 1188x hilfreich)

Zitat:
Wenn einspurig, fährt Vordermann 90, statt der erlaubten 100.
Es heißt Höchstgeschwindigkeit und nicht Mindestgeschwindigkeit - dem Vordermann ist also kein Vorwurf zumachen.
Zitat:
Wenn zweispurig, überholt Hintermann und beschleunigt auf 100, sodass er lässig am Vordermann vorbeikommen sollte.
Wie lang war denn an dieser Stelle die zweispurige Strecke?

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#2
 Von 
guest-12309.03.2022 07:23:01
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 5x hilfreich)

400 m

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2067 Beiträge, 1188x hilfreich)

Rechnen ist zwar nicht meine Stärke, aber versuchen wir es mal:
Ein 90 km/h schnelles Auto legt pro Sekunde 25 Meter zurück, ein 100 km/h schnelles Auto 27,8 Meter, also 2,8 Meter pro Sekunde mehr. Da der gesetzestreue Hintermann bestimmt den Sicherheitsabstand von 45 Meter (bei 90 km/h) eingehalten hat, dauert es allein 16 Sekunden (45/2,8), um auf gleicher Höhe zu sein. In 16 Sekunden hat ein 90 km/h schnelles Auto aber schon 400 Meter (16*25) zurückgelegt, so dass der zweispurige Abschnitt schon zu Ende gewesen wäre, selbst wenn der Vordermann nicht auf 105 km/h beschleunigt hätte, sondern weiter mit 90 km/h gefahren wäre. Demnach hätte der Hintermann das Überholmanöver nicht gefahrlos abschließen können, da er den dafür notwendigen Weg falsch eingeschätzt hat.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo

Zitat:
Der vorherige Hintermann fährt die Scheibe runter und klärt den vorherigen Vordermann über Reißverschlusssystem auf
Da sollte er doch selber erstmal seine Kenntnisse über das Reissverschlussverfahren auffrischen, bevor er anderen Leuten auch noch falsches beibringt/erklärt!

Zitat:
muss der Überholer/vorherige Hintermann vom Gas gehen/womöglich abrupt bremsen, um sich wieder hinter den vorherigen Vordermann einfädeln?
Das wäre das korrekte Verhalten!

Zitat:
Wie wäre es, wenn aufgrunddessen ein Unfall geschieht? Schuldfrage?
Haupzschuld beim Überholenden, Teilschuld beim anderen Fahrzeugführer...



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#5
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Zitat (von carriegross):
und dass die Dashcam jetzt nicht wirklich erlaubt wäre.
Sie ist weder pauschal erlaubt, noch pauschal verboten. Eine Dauerhafte Aufnahme steht im Gegenspruch zu datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Über die Verwertbarkeit der Aufnahmen entscheidet im Zweifel ein Gericht unter Abwägung der Interessen (Geschädigter vs. Persönlichkeitsrechte). Beispiel: Wurde (zufällig) ein Mord aufgezeichnet, wird eine dauerhafte Dashcamaufnahme mit ziemlicher Sicherheit als Beweis zugelassen. Zeigt man einen Parkverstoß an und spielt den Blockwart, wohl eher nicht.

Zitat (von carriegross):
Vordermann gibt plötzlich Gas, aber nicht nur auf 100, sondern auf 105.
Grundsätzlich darf der überholte nicht vorsätzlich beschleunigen (§5 (6) StVO ). Er ist aber auch nicht gezwungen seine Geschwindigkeit auf die 1. Nachkomamstelle genau zu halten, da dies ohne technische Unterstützung meist weltfremd ist. Eine Geschwindigkeit von 105 bei 100km/h erlaubten halte ich dabei durchaus im Rahmen der üblichen Messtoleranzen und wird vornehmlich ein Ablesefehler gewesen sein.

Zitat (von carriegross):
Grundfrage ist, muss der vorherige Vordermann, der dann auf einmal beschleunigt, während der vorherige Hintermann diesen überholt, i. R. d. Reißverschlusssystems auch überholen lassen oder muss der Überholer/vorherige Hintermann vom Gas gehen/womöglich abrupt bremsen, um sich wieder hinter den vorherigen Vordermann einfädeln?
Ganz einfach: Beides! Der Überholende darf nicht auf Teufel komm raus ein Überholmanöver starten, wenn abzusehen ist, dass er dies nicht beenden kann. Im Zweifel muss er sein Überholmanöver abbrechen. Muss er dazu abrupt bremsen, ist vorher schon etwas schief gegangen, dann war die Überholstrecke schlichtweg nicht geeignet. Der Überholte indes darf, wie oben beschrieben, nicht beschleunigen und muss das Überholen ermöglichen. Im Zweifel auch seine Geschwindigkeit langsam verrignern, aber mitnichten abrupt den Anker werfen.
Zum Thema Vorfahrt bzw. Reißverschlußsystem. Da hat der Überholende (ich nehme an dessen Spur geht weg) das nachsehen, da er nicht vorfahrtsberechtigt ist. Zum Thema Schuld: Kommt drauf an, auf das exakte Verhalten und die Situation vor Ort. Eine Schuldteilung wäre nicht undenkbar. Festlegen möchte ich mich da jedoch keineswegs, wobei ich dem Überholer tendenziell mehr zugestehen würde.


Fazit: Da haben sich mal wieder zwei Sturköpfe gefunden!

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#6
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Der Überholende wäre bei einem Unfall Hauptschuldiger, da er die Vorfahrt des Überholten missachtet und den Überholvorgang nicht abgebrochen hat. Eventuell käme eine Teilschuld für den Überholten in Frage, wenn er kurz vor der Einmündung beschleunigt hat

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