Nötigung / Unbewusst Zeugenaussage getätigt?

8. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
Skeltis123
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 1x hilfreich)
Nötigung / Unbewusst Zeugenaussage getätigt?

Hallo ihr,

ich würde mich über Hilfe von euch freuen.

Mein Vater hat vor zwei Wochen Post von der Polizei bekommen, er soll den Fahrer des Fahrzeugs Angeben welcher zu dem angegebenen Zeitpunkt gefahren ist.

Leider war ich das und wir hatten abgesprochen das er den Zettel der Polizei ausfüllt und mich dementsprechend als Fahrer angibt. Mein Vater hat halt nichts mit der Sache zu tun und in seinem Bogen stand drin das der Fahrer identifiziert werden kann.

Ich hab außerdem bei der zuständigen Polizeioberkommissarin angerufen und gefragt ob sie mir da Auskunft erteilen kann.

Sie hatte gefragt ob ich der Fahrer zum Angegebenen Zeitpunkt war und dies hatte ich bestätigt, sie hatte mir dann grob den Vorfall zusammengefasst und mich gefragt ob ich mich dran erinnern könnte. Ich habe dies ebenfalls bestätigt aber hinzugefügt das dies so nicht zu 100% stimmt.
Ihre Antwort darauf war das ich nun ein Äußerungsbogen für einen Beschuldigten zugeschickt bekomme und das ich da zu dem Vorfall Stellung beziehen soll.

Der Bogen ist heute angekommen nur was mich ein wenig Stutzig macht ist folgender Satz unter den Bemerkungen:

"Wie bereits am xx.xx.2018 telefonisch besprochen werden Sie nun aufgrund Ihrer Angaben und der Angaben des Äußerungsbogens zur Fahrerfeststellung als Beschuldigter im hiesigen Strafverfahren geführt."

-Hab ich unbewusst schon eine Aussage bei der Polizeioberkommissarin getätigt? (wegen dem Satzstück, "aufgrund ihrer Angaben")
-Kann ein Strafverfahren überhaupt schon eröffnet sein? Kommt der Brief dann nicht vom Staatsanwalt?


Weiter hab ich eine Frage zum Bogen.
Ich würde meine Aussage jetzt schriftlich machen und auf der Rückseite ankreuzen, das ich mit der Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldbuße einverstanden bin. Ist die Chance da groß das der Staatsanwalt darauf eingeht? Ich weiß das man dafür wahrscheinlich den ganzen Fall kennen muss.

Grob zusammengefasst geht es um Ausbremsen bei geringer Geschwindigkeit, muss aber leider auch zugeben das ich nicht ganz unschuldig bin.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

Zitat:
Hab ich unbewusst schon eine Aussage bei der Polizeioberkommissarin getätigt?


Wieso unbewusst? Du hast doch bewusst angegeben, dass Du der Fahrer bist.

Zitat:
Kann ein Strafverfahren überhaupt schon eröffnet sein?


Es wurde ein Ermittlungsverfahren eröffnet.

Zitat:
Kommt der Brief dann nicht vom Staatsanwalt?


Die Polizei wird hier im Auftrag der Staatsanwaltschaft tätig.

Zitat:
Ich würde meine Aussage jetzt schriftlich machen und auf der Rückseite ankreuzen, das ich mit der Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldbuße einverstanden bin. Ist die Chance da groß das der Staatsanwalt darauf eingeht?


Mein Glaskugel ist leider gerade defekt.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12308.03.2018 11:21:03
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke schonmal für die Antwort.
Heißt das, das alles was in den Telefonat von mir gesagt wurde auch in einem möglichen Verfahren gegen mich verwendet werden kann?
Ich bin davon jetzt nicht ausgegangen das ich mir damit selbst schade. Hab ja auch leider gesagt das der Vorwurf nicht zu 100% so stimmt aber das ich da ziemlich unüberlegt gehandelt hab.

Ich glaube ich nehme mir da dann doch lieber ein Anwalt

P. S. entschuldigt hab jetzt von meinen Handy geschrieben deswegen wahrscheinlich der andere Username

-- Editiert von Aphernos am 08.03.2018 16:42

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

Zitat:
Heißt das, das alles was in den Telefonat von mir gesagt wurde auch in einem möglichen Verfahren gegen mich verwendet werden kann?


Ja

0x Hilfreiche Antwort

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