Nötigung? Kleintransporter drängte mich zurück!

4. November 2004 Thema abonnieren
 Von 
FrkNRW
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Nötigung? Kleintransporter drängte mich zurück!

Hallo,

mir ist heute folgendes passiert. Ich kam in eine Tempo 30 Zone; auf der Gegenspur parkten auf ca. 40 Meter Länge PKWs. Die Straße war somit auf eine Spur begrenzt, nämlich auf die, auf der ich fuhr. Als ich ca. 2 Drittel der Strecke hinter mir hatte, meinte mir ein Kleintransporter entgegenkommen zu müssen. Dabei hätte der doch warten müssen, oder?? Der hatte doch auf seiner Seite das Hindernis!

Jedenfalls drängte der mich ca. 30 Meter zurück. Dabei betrug der Abstand zu meinem Auto teilweise keinen Meter mehr. Der hat mich quasi die Straße zurück geschoben. Ich mußte 2x bremsen, da ich schließlich nicht in dem von ihm vorgegebenen Tempo zurückfahren konnte. Dabei wäre der mir fast vorne reingefahren. Ich hatte echt voll die Panik.

Was sagt Ihr? Ist das schon Nötigung?

Durfte ich eigentlich zurückfahren?

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Julla
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 272x hilfreich)

Ich wär stehengeblieben! Hätt er mir halt reinfahren sollen - seine Schuld!

Nötigung - ich weiß nicht. Irgendwie sicher schon - aber beweis das mal!

Rückwärtsfahren durftest du schon - es sei denn, es hätte sich um eine Einbahnstrasse gehandelt. Aber das war ja nicht der Fall.

Wie gesagt: Ich wär stehengeblieben!

-----------------
"Julchen"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
FrkNRW
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

rgendwie sicher schon - aber beweis das mal!

Meine FRau saß mit im Auto und hat sich das Kennzeichen gemerkt. Sie sagte auch zu mir, ich solle doch stehenbleiben. Naja aber irgendwie wollte ich die Sache nicht eskalieren lassen.

Jetzt bin ich am überlegen, ob ich das anzeigen soll ;)

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
tomPA
Status:
Schüler
(294 Beiträge, 57x hilfreich)

.... für mich hört sich´s jedenfalls wie Nötigung an. Ob man´s anzeigen sollte muss wohl jeder für sich selber beantworten. Der Kerl hat sich zwar wie Rambo benommen aber letztendlich keinen wirklich gefährdet. Ich würd mir erstmal ein Bier aufmachen und eine Nacht lang drüber schlafen. Morgen ist auch noch ein Tag und wenn der erste Zorn verraucht ist reagiert man viel gelassener.

Tom

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
gustl
Status:
Lehrling
(1081 Beiträge, 164x hilfreich)

Also das ist schon bissl "ein dicker Hund"!
Also ich würde die Anzeige aufgeben!
Außerdem ist es erst einmal nicht deine Sorge, ob deine Aussage als glaubhaft eingeschätzt wird - das macht schon der StA für dich! Da du ja noch die Gattin im Auto hattest, sollte das fürs Erste für eine Anzeigenaufnahme ausreichen!!


-----------------
"Die meisten Aufgaben lösen sich von selbst. Man darf sie nur nicht dabei stören!"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 482x hilfreich)

"erst einmal nicht deine Sorge, ob deine Aussage als glaubhaft eingeschätzt wird"

Ganz so easy ist es aber auch nicht. Wenn er Pech hat gibts Gegenanzeige wegen falscher Beschuldigung.

-----------------
"Wer sündigt, schläft nicht!"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
FrkNRW
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Erstmal Danke für die Antworten.

Ganz so easy ist es aber auch nicht. Wenn er Pech hat gibts Gegenanzeige wegen falscher Beschuldigung.


Für eine Bestrafung wegen falscher Beschuldigung müßte ich doch aber wissentlich falsche Angaben machen. Das habe ich aber nicht vor.

Wir werden die Sache vorerst auf sich beruhen lassen. Schade, daß ich mir nicht die Firma gemerkt habe für die der andere gefahren ist. Bei denen hätte ich zu gern angerufen und erzählt, daß die Anzeige in den nächsten Tagen rausgeht. Angesichts von drohenden 5 Punkten hätten die sich bestimmt eine Entschuldigung rausgewürgt ;)

Naja sei es drum.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
epoeri
Status:
Lehrling
(1709 Beiträge, 408x hilfreich)

>>Wir werden die Sache vorerst auf sich beruhen lassen. <<

Das ist eigentlich schade. Der "Rambo" - Fahrer wird in Zukunft wieder so handeln, weil keine Sanktionen erfolgen.

>>Ganz so easy ist es aber auch nicht. Wenn er Pech hat gibts Gegenanzeige wegen falscher Beschuldigung.<<

Diese Aussage ist natürlich falsch, wenn Sie, wie Sie selbst schon bemerkten, keine unrichtigen Angaben machen.
Auch die Zeugenaussage Ihrer Frau steht ja zur Debatte!

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
FrkNRW
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Auch die Zeugenaussage Ihrer Frau steht ja zur Debatte!

Die hat auch nicht vor, irgendwen was "anzuhängen". Davon hätten wir beide nix. Der Sachverhalt hat sich so wie dargestellt zugetragen. Sie hat das Kennzeichen gesehen. Der Wagen war auch sehr auffällig.

Irgendwie habe ich überhaupt mittlerweile das Gefühl, daß sich die "Rambo-Fahrweise" zunehmender Beliebtheit erfreut. Vor zwei Monaten setzte ein vor mir stehender Müllwagen einfach rückwärts - natürlich ohne Einweiser in einer Spielstraße. Nach lautem Hupen meinerseits kam er ein paar cm vor meinem Wagen zum stehen. Sein Kommentar: "Was mache ich Tr... auch hinter ihm". Wie gesagt: man muß sich wohl daran gewöhnen.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Durch das Kennzeichen hat man allerdings nicht automatisch auch den Fahrer identifiziert (braucht dann eigentlich Personenbeschreibung o.ä.), was bei ner Strafanzeige natürlich schon nötig wäre. Aber wie schon gesagt, dass wäre dann Sache des Staatsanwaltes.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
525tds
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 7x hilfreich)

Ich wäre da keinen Meter zurückgefahren. Da hätte ich alle Zeit der Welt gehabt.

-- Editiert von 525tds am 08.11.2004 00:34:29

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.659 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.205 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen