Nötigung ??

23. Oktober 2007 Thema abonnieren
 Von 
mrphil
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 3x hilfreich)
Nötigung ??

Hallo zusammen
Beschreibung
Ein Garagenhof an einem Geschäftshaus der nur durch eine Einfahrt zur erreichen ist(kein Schild das es ein Parkplatz ist).
30 Garagen in einer reihe (rechts)
den ersten 22 liegt gegenüber ein Parkplatz.
Die letzten 8 Garagen liegt gegenüber ein grundstück mit einem Zaun an dem ein Park & Halteverbot´s Schild befestigt ist. Von den 8 Garagen miete ich die letzten 5 in der reihe zum haus hin.
Wenn nun vor Garage 6 ein PKW (Mieter vor der eigenen Garage) steht komme ich noch zu meinen garagen!
Nun Stellen sich aber fremde am Zaun (unter dem Schild
Park /Halteverbot) entlang und ich komme nicht mehr in oder aus der Garage.
Nun habe ich mich dahinter gestellt und bin Arbeiten gegangen. Einer der am Zaun Parkenden hat die Polizei gerufen und ich bekomme eine Anzeige wegen Nötigung.

Mit was darf ich jetzt Rechnen ? wie kann ich mich gegen das zuparken wehren.
Wenn ich die Polizei rufe sag die immer ist Privat koennen wir nichts machen! Egal ob ich Rein oder Raus moechte.

vielen dank tipps und erfahrungen.
phil

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Ja, das absichtliche Zuparken ist Nötigung. Zur Höhe der drohenden Strafe möchte ich aber keine Einschätzung abgeben.

Hast Du denn schon zugegeben, dass Du persönlich Dein Auto dort geparkt hast?

Gegen Falschparker auf Privatgrundstücken geht die Polizei oder das Ordnungsamt nicht vor. Das ist Privatsache.

Erfolge erzielt man wohl nur, wenn man mit den zulässigen Mittel (privates Abschleppen, Unterlassungserklärung über Rechtsanwalt, Schadenersatzforderungen usw.) dagegen vorgeht.

Das Problem dabei ist nur, dass man die entsprechenden Geldbeträge (z.B. Abschleppgebühren) zunächst selbst auslegen muss und dann zusehen muss, dass man diese vom Falschparker zurückerhält.

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#2
 Von 
mrphil
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo
ich habe das auto dort weggefahren.
das schreiben habe ich heute im Briefkasten gehabt.

das beste ist der eine Polizist sagte fahren sie dort bitte weg sonst koennte es eine Noetigung sein und der andere kam dann aus ich weg gefahren war an und sagte ich schreib ihnen nee anzeige wegen Noetigung.

Soll ich mit denen streiten oder einfach einem Bussgeld zustimmen?

Ach ja noch nee frage in der Anzeige steht nur unter Straftat: "Noetigung (Par.240 StGB)(im Strassenverkehr)" mehr nicht, mueste da nicht noch stehen welche art der Noetigung ich begangen habe?

phil

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1939x hilfreich)

Bußgeldbescheid wird es keinen geben. Nötigung ist eine Straftat. Die Folge wird ein Strafbefehl sein.

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