Nötigung im Straßenverkehr + Beleidigung

15. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12303.07.2019 17:58:51
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 0x hilfreich)
Nötigung im Straßenverkehr + Beleidigung

Ich könnte mich was ärgern...

Ich bin heute sehr in Eile gewesen und wollte unbedingt eine Ausfahrt erwischen. Gebe Gas und denk "da passt du noch rein". Hat zwar gepasst, war nur leider etwas knapper als gedacht - zumindest sah das mein Hintermann so, der mir Pflugs den Vogel zeigte und dann an der nächsten Kreuzung ausstieg um mir zu sagen, dass ich lebensmüde wäre und er mich dafür anzeigen wird. Meine Antwort darauf war: Wer er mich deshalb anzeigt, dann zeig ich ihn wegen Beleidigung an. Naja, ich sehe ja ein dass das echt blöd war, aber den Fehler mit dem engen einscheren kann ich ja wohl nicht mehr ungeschehen machen. Jetzt frage ich mich: Wenn er mich anzeigt und ich dann ihn wegen Beleidigung anzeige, gilt dass dann als Schutzbehauptung? Wie schlimm sieht es denn für mich aus wenn er ernst macht? Es bringt mir ja wohl kaum was wenn ich sage, dass ich mich dummerweise verschätzt habe...

Jetzt mach ich mir echt einen Riesen Kopf, dass er ernst macht und mich anzeigt.

Danke euch schonmal!

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12 Antworten
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#2
 Von 
guest-12303.07.2019 17:58:51
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 0x hilfreich)

Natürlich sehe ich den Fehler absolut ein, das ist nicht die Frage, ich könnte auch sagen das mein Vordermann ebenfalls gebremst hat und dummerweise genau im gleichen moment rübergefahren ist - aber ich glaube nicht dass mir das jemand glauben würde, auch wenn es wahr ist. Das ist auch überhaupt nicht das Thema.

Danke für die ausführliche Antwort! Ich habe gelesen, dass in solchen fällen regelmäßig auf die Aussage des Anzeigeerstatters mehr wert gelegt wird, und diese für eine Verurteilung reicht - deshalb auch diese explizite nachfrage.

Ist es denn überhaupt Nötigung? Ich hatte ganz sicher nicht vor (mit Vorsatz) ihn in Gefahr zu bringen, es ist dummerweise ja dennoch passiert - war ein versehen basierend auf einer sehr falschen Einschätzung und enger Verkehrslage.

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#4
 Von 
guest-12303.07.2019 17:58:51
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 0x hilfreich)

Nochmals Danke für die Antwort! Ob er das aufgeschrieben hat ist schwer zu sagen, ich habe jedoch auch ein sehr kurzes und prägnantes... Sein Kennzeichen habe ich hingegen aufgeschrieben, nur für alle Fälle.

Dazu sollte ich vielleicht auch sagen, dass ich dann, nachdem wir uns ja beide mit anzeigen "bedroht" haben, mich entschuldigt habe, auch wenn er das nicht wirklich an sich ran gelassen hat. Er meinte "Sie entschuldigen sich ja nichtmal dafür" daraufhin habe ich beigegeben und mich entschuldigt, aber wie oben geschrieben hat er sich nicht wirklich dafür interessiert.

Stellen sich echt so viele beschuldigte so blöd an? Ich werde mir wenn etwas kommt einen Anwalt hinzuziehen, aber macht das nicht ohnehin fast jeder der beschuldigt wird?

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von loremipsum):
gilt dass dann als Schutzbehauptung?

Nicht unbedingt.

Aber angesichts der Gesamtsituation (Gefährdung des anderen) wird man das als Affekthandlung / Überreaktion behandeln - die sind meist straffrei.



Zitat (von loremipsum):
Stellen sich echt so viele beschuldigte so blöd an?

Ja. Da liegt aber daran das es zum Glück keine Gewohnheitstäter sind.



Zitat (von loremipsum):
Ich werde mir wenn etwas kommt einen Anwalt hinzuziehen, aber macht das nicht ohnehin fast jeder der beschuldigt wird?

Nur diejenigen die 600-800 EUR zuviel haben. Das sit nämlich der übliche Tarif den ein Anwalt in solchen Fällen aufruft.

Wen etwas kommt sollte man erst mal Ruhe bewahren, schweigen und hier posten was den gekommen ist.
Dann kann man mal die beste Strategie diskutieren.




-- Editiert von Harry van Sell am 15.06.2018 17:02

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Vielleicht sollten Sie mal Ihr Verhalten im Straßenverkehr überdenken, wenn ich mir Ihre Beiträge hier so ansehe:
- Okt 2015: Wendemanöver mit Kollision
- Apr 2016 Einparkschramme
- Mär 2017: Moped ohne Versicherung
- Okt 2017: Abstandsmessung

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#7
 Von 
guest-12303.07.2019 17:58:51
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 0x hilfreich)

Würden Sie die Güte haben auch alle Beiträge zu lesen wenn sie damit argumentieren?

1 und 2 sind schnell geklärt gewesen und es wurde in Fall 1 für mich entschieden und Fall 2 gab es überhaupt keinen Streitpunkt. Fall drei hab ich in den sauren Apfel gebissen und Fall 4 wurde auch zu meinen Gunsten entschieden. Bei 80000 beruflichen jahreskilometern passiert im Zweifel eher mehr als weniger. Danke für Ihren super klasse Beitrag.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12303.07.2019 17:58:51
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 0x hilfreich)

Nochmal die Nachfrage: da ich eigentlich nur abbiegen wollte und nicht vorsätzlich ihn zu irgendwas zwingen wollte - wird hier überhaupt der Tatbestand erfüllt? Das ganze hat ja nur Sekunden gedauert und es war auch kein unnötiger Spurwechsel, ich wollte ja tatsächlich abbiegen? Bin etwas verwirrt, ich dachte für Nötigung muss es einen klaren Vorsatz geben?

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#9
 Von 
guest-12303.07.2019 17:58:51
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 0x hilfreich)

Käme nicht eher Gefährdung im Straßenverkehr als Owi in Betracht?

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#10
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2116 Beiträge, 738x hilfreich)

Statt sich hier den Kopf weiter zu zerbrechen, was alles passieren könnte, solltest Du lieber etwas daraus lernen und künftig vorausschauender und rücksichtsvoller fahren.

Die allermeisten Vorfälle werden doch sowieso nicht wirklich zur Anzeige gebracht. Wenn ich alle, die schon mal mit meinem Leben gespielt haben wirklich angezeigt hätte, dann hätte die Polizei wohl ihr Personal aufstocken müssen ;-)

Dein Hintermann wollte sich wahrscheinlich einfach auch nur mal "Luft machen" und Dich auf Dein waghalsiges Manöver aufmerksam machen.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12303.07.2019 17:58:51
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Garfield73):
Statt sich hier den Kopf weiter zu zerbrechen, was alles passieren könnte, solltest Du lieber etwas daraus lernen und künftig vorausschauender und rücksichtsvoller fahren.

Die allermeisten Vorfälle werden doch sowieso nicht wirklich zur Anzeige gebracht. Wenn ich alle, die schon mal mit meinem Leben gespielt haben wirklich angezeigt hätte, dann hätte die Polizei wohl ihr Personal aufstocken müssen ;-)

Dein Hintermann wollte sich wahrscheinlich einfach auch nur mal "Luft machen" und Dich auf Dein waghalsiges Manöver aufmerksam machen.

Danke für den Beitrag, vermutlich hast du recht und es passiert tatsächlich nichts :-) Ja, daraus gelernt habe ich mit Sicherheit. Sollte dennoch etwas kommen werde ich hier berichten :-)

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Zitat:
Käme nicht eher Gefährdung im Straßenverkehr als Owi in Betracht?


Nach meiner Auffassung liegt hier BKat Nr. 31 vor
- Fahrstreifen gewechselt und dadurch einen anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet: 30€

Aber auch ich denke, dass da nichts kommt.

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