Noetigung im Verkehr, Betrunkenen anhalten

23. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
Kingkreso
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Noetigung im Verkehr, Betrunkenen anhalten

Hallo, es gab vor zwei Tagen zwei Fälle in Bosnien die ich schildern möchte.
Es würde mich freuen zu wissen wie die Rechtslage in Deutschland ist.

Ein Autofahrer bemerkte ein schlingerndes auto auf einer Landstrasse. Scheinbar bettunken! Fuhr ihm hinterher, der Beifahrer filmte alles.
Nach einer Minute, wie es zu erwarten war, krachte das Auto in einen Reisebuss, auf Kamera festgehalten.
Der Beifahrer hatte köstlich gelacht, gegröllt, sich über die Aufnahme gefreut, jedoch sofort ausgestiegen und den Tot festgestellt, der Verunglückte hatte einen Schrank transportiert der ihn getötet hatte.
Erst dann wurde aufgehört zu filmen.

Die Reaktion in den Medien war brutal. Er hätte ja überhoen können und ihn zum anhalten zwingen können. Das sei sene Pflicht gewesen usw.
Oder er hätte dauerhuppen und Lichthuppen könne.
Meines Erachtens alles rechtswidrig

Jedoch hatte diese Aufforderung an die Bürger scheinbar Erfolg. 24 Stunden später nimmt ein Autofahren einen stark betrunkenen auf, filmt 1,5 Minuten wie er betrunken schlingert. Hört auf zu filmen, überholt, zwingt Auto zum anhalten, stellt sich falsch als Polizist dar, ruft Polizei, Mann ist völlig betrunken!

Wie ich meine war es total rechtswiedrig einen Betrunkenen auf die eigene Faust anzuhalten. Dauerhuppen oder sonstiges geht such nicht.

Wassagt das Recht datu.
Vielen dank an alle.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Zitat (von Kingkreso):
Wie ich meine war es total rechtswiedrig einen Betrunkenen auf die eigene Faust anzuhalten.
Ja und nein. Unter Würdigung der Gesamtumstände ist es einem "Normalo" durchaus erlaubt, notwendige Mittel zu ergreifen, um einen anderen von einer Straftat abzuhalten. Man dürfte z.B. dem sichtlich betrunkenen Fahrer den KFZ Schlüssel abnehmen (dann natürlich entsprechend umgehend die Behörden informieren) um eine drohende Gefahr abzuwenden. Unter Würdigung der Gesamtumstände ist es sicherlich auch legitim einen Betrunkenen durch entsprechende Nötigung vom Fahren abzuhalten. Man muss jedoch die Gesamtumstände betrachten und nicht selbst in Cobra-11-Manier eine Verfolgungsjagd auf der BAB starten. Da muss man abwägen.
Eine Pflicht tätig zu werden gibt es indes nicht. Man könnte höchstens in Richtung "unterlassener" Hilfeleistung argumentieren. Das Informieren der Polizei wäre so ziemlich das höchste, was dem Normalbürger zugestanden werden müsste.

Zitat (von Kingkreso):
Dauerhuppen oder sonstiges geht such nicht.
"Dauerhupen" wäre durchaus ein probates Mittel um andere Verkehrsteilnehmer vor einer latenten Gefahr zu warnen.

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#2
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Mal ein Beispiel wie "rechtswidriges Verhalten" dutzende Leben retten kann, sogar mit "rechtswidriger Hilfe" der Polizei.

https://rp-online.de/nrw/staedte/koeln/lkw-fahrer-stirbt-auf-der-a1-hinter-dem-steuer-43-jaehriger-bremst-rollenden-sattelzug_aid-38675073

Zitat (von Kingkreso):
Wassagt das Recht datu.


Das manche Gesetze gebrochen werden dürfen, bzw. nicht angewendet werden, da sie hinter dem Schutze von Leib / Leben und auch Sachwerten zurückstehen.
Ansonsten dürfte beispielsweise auch niemand auf der Autobahn anhalten um Erste Hilfe zu leisten.



-- Editiert von spatenklopper am 23.05.2019 11:41

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