Hallo,
ich schon wieder!
Zur Erklärung: Nicht selbst verschuldeter Unfall. Es liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor (Reparaturkosten: 2217,83 €; Wiederbeschaffungswert: 1550,- €). Wir konnten das Auto nicht nutzen, da es aufgrund von Glasbruch nicht verkehrssicher war. Einen Mietwagen haben wir nicht in Anspruch genommen.
Dennoch haben wir von anbeginn angezeigt, dass wir den PKW reparieren lassen möchten und auch weiter nutzen werden. Das heißt, dass wir einen Nachweis über die Reparatur erbringen können.
Wir haben demzufolge einen Nutzungsausfall beantragt und leider eine negative Rückmeldung von der Versicherung bekommen:
"Nutzungsausfall kann nur in zwei Fällen erstattet werden.
Entweder wird der Nutzungsausfall für die Dauer der Reparatur erstattet, sofern das beschädigte Fahrzeug reparaturwürdig ist (liegt im vorliegendem Fall nicht vor) und kein Mietwagen für die Dauer der Reparatur in Anspruch genommen wird oder bei einem Totalschaden (liegt im vorliegenden Fall nicht vor) für die Dauer der Wiederbeschaffung, sofern eine Wiederbeschaffung nachgewiesen wir."
Zu dieser Antwort, im vorherigem Schreiben hat uns die Versicherung zugesichert, dass ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt, deshalb Unverständnis zu dem Part "Totalschaden (liegt im vorliegenden Fall nicht vor)".
Habe dazu nur gefunden, dass es einen Unterschied zwischen einem technischen Totalschaden und einem wirtschaftlichen Totalschaden gibt.
Dann ist es wohl auch noch wichtig, ob der Totalschaden eigenverschuldet ist oder fremdverschuldet.
Meine Frage dazu, wer entscheidet, ob etwas reparaturwürdig ist oder nicht. Ab wann ist etwas reparaturwürdig. Aus unserer Sicht ist der Wagen reparaturwürdig, da er repariert werden kann und dann wieder voll funktionstüchtig ist.
Wer kann hierzu Auskunft geben. Denn hier gibt es ja viele kleine Details zu beachten.
LG,
N. Martin
Nutzungsausfallentschädigung
quote:
Zur Erklärung: Nicht selbst verschuldeter Unfall.
Warum wurschteln Sie dann selber mit der Versicherung herum? Das wird nichts!
Gehen Sie doch bitte zum Anwalt, bei einem nicht selbstverschuldeten Unfall werden dessen Kosten von der gegnerischen Versicherung voll getragen.
Selbstverständlich steht Ihnen ein Nutzngsausfall zu. Fraglich ist nur die Dauer und dessen Höhe.
Wie bereits geschildert, sollten Sie sich aber ohnehin anwaltlich vertreten lassen, da die Kosten hierfür letztlich die gegnerische Versicherung zu tragen hat.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Hallo,
war bis dato der Meinung, dass man nicht für jede Kleinigkeit einen Anwalt benötigt.
Aber vielleicht sollte ich hier Euren Rat befolgen.
Mit freundlichen Grüßen,
N. Martin
quote:
war bis dato der Meinung, dass man nicht für jede Kleinigkeit einen Anwalt benötigt.
Ja, das denken sich leider viele. Da werden erst mal brav die Formulare von der Versicherung ausgefüllt (ist ja schnell gemacht..), die Bankverbindung angegeben... die Versicherung reguliert dann auch einen Großteil des Schadens, und irgendwas wird natürlich abgezogen (bzw. vom Geschädigten erst gar nicht gefordert, weil er sich nicht auskennt).
Am Ende kommt der Geschädigte jetzt doch zum Anwalt. Er hat sich kein bisschen Aufwand gespart. Im Gegenteil. Und der Anwalt ist sauer, weil er jetzt nur noch aus einem winzigen Gegenstandswert (nämlich dem, was noch nicht reguliert wurde..) seine Gebühren bekommt. Jetzt bekommt er vielleicht noch 80 Euro. Wäre der Geschädigte gleich gekommen, wären es vielleicht 300 gewesen.
Dennoch muss er jetzt die komplette Arbeit machen und darf sich wegen eines vergleichsweise geringen Betrages umfangeich mit der Versicherung zoffen. Freude macht ihm das vermutlich nicht..
quote:
Aber vielleicht sollte ich hier Euren Rat befolgen.
Ja, bitte! Machen Sie das. Sie werden sehen, dass das sofort läuft, wenn der Profi die Sache übernommen hat.
Viel Erfolg!!
Hallo,
danke für die Tips, aber muss es wirklich gleich so vorwurfsvoll sein, nur weil nicht jeder gleich zum Anwalt rennt? Das ist ja auch nicht immer der goldene Weg.
Darüber hinaus, macht ein Anwalt das, was man ihm in Auftrag gibt. Möchte er den Auftrag nicht, dann lehnt er ihn eben ab und es macht ein anderer. Sollte er sauer sein, dann hat er wohl den falschen Job.
Ich finde die Art der Anworten wirklich seltsam, auch wenn Sie damit vielleicht im Sinne mancher Anwälte sprechen mögen.
Ich bin mir sicher, dass sich hier jemand finden wird, der behilflich ist.
Gruß,
N. Martin
Mal ein kleiner Denkanstoss von mir!
Wer Verkehrs Rechtschutz versichert ist, sollte immer umgehend einen Anwalt seines Vertrauens hinzuziehen.
Ein ehemaliger Vermieter, wollte mir den "Lappen" durch die Behörden nehmen lassen und hatte dies fast geschafft.
Da ich aber sofort einen Anwalt und Zwistigkeiten durch die Eheleute in Gang brachte, wurde mir der "Lappen" dann nach nur "6" Tagen wieder zugestellt.
Dieses ganze Prozedere hat der Anwalt meiner Versicherung mit 542.- Euro in Rechnung gestellt.
Wäre ich nicht Verkehrsrechtsschutz versichert gewesen, hätte ich heute keinen "Lappen" mehr, nur weil sich irgendein Mensch über einen Anderen "Menschen" aufregt!
Gruss vom "heiligen" Sailor am Strand
-- Editiert am 02.06.2009 01:51
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