Als ich aus dem Urlaub zurückkam, offenbarte mir ein Zettel im Briefkasten, dass die Polizei mein Auto abschleppen lassen hat, weil das Beifahrerfenster halb geöffnet war. Jo, Kagge, der Urlaub war also teuer! Das Auto befindet sich auf dem Hof einer privaten Abschleppfirma.
Der Mitarbeiter dort sagte mir am Telefon, ich müsse das nicht sofort bezahlen, Auftraggeber sei ja die Polizei, aber die würden mit Sicherheit noch Gebühren draufschlagen, wenn das alles über die läuft.
Meine Internet-Recherche hat ergeben, dass mehrere Gerichte schon geurteilt haben, das Abschleppen wegen offener Fenster sei unverhältnismäßig, wenn das Auto keine Luxuskarosse ist, keine wertvollen Gegenstände drin sind, eine Wegfahrsperre eingebaut ist. Alles Dinge, die bei meiner Karre zutreffen. Vielleicht übersteigen die horrenden Abschleppkosten sogar den Wert des Autos. Klar war es bescheuert von mir, dass ich offenbar vergessen hab, das Fenster zu schließen und dumm, dass die mich nicht erreicht haben, bevor sie den Abschleppwagen riefen. Aber ich behaupte mal, die Möhre hätte sowieso keiner geklaut.
Problem 1: Wie schätzt Ihr das ein, welche Chancen hat man, wenn man sich weigert, die Abschleppkosten zu zahlen? Was ich da an Urteilen gefunden habe, weckt ja den Eindruck, dass große Erfolgschancen bestehen. Oder urteilen die Gerichte doch eher zu Ungunsten der Fahrzeugbesitzer und geben der Polizei recht?
Problem 2: Sollte ich das Geld gleich beim Abschleppunternehmen bezahlen oder mir lieber eine Rechnung von der Polizei schicken lassen? Wieviel Euro wird die Polizei noch zusätzlich als Verwaltungsaufwand verlangen, wenn die das Anschleppen erstmal zahlen müssen?
Wenn ich es auf einen Rechtsstreit ankommen lasse, ist es dann besser, das Auto erstmal so mitzunehmen und nicht zu zahlen?
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Offenes Fenster - Auto abgeschleppt
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Hallo,
quote:Hast du keine elektrischen Fensterheber, sprich: kann man die Fenster ohne Zündschlüssel schließen?
das Abschleppen wegen offener Fenster sei unverhältnismäßig, wenn das Auto keine Luxuskarosse ist, keine wertvollen Gegenstände drin sind, eine Wegfahrsperre eingebaut ist.
Wenn ja, dann möchte ich sogar behaupten, dass das grundsätzlich unverhältnismäßig war. Auch die Polizei hat eine Schadenminderungspflicht, und in diesem Fall gab es eine schnellere und viel viel günstigere Lösung (für beide Parteien), nämlich einfach das Fenster hochdrehen.
Zu deinen Fragen: Wenn du das durchziehen möchtest, dann solltest du nicht zahlen, Erfolgsaussicht liegt imho bei 50:50. Das kommt aber auch auf den Einzelfall an, Beispiel:
- das Fahrzeug stand mitten in der Stadt an einer stark durch Fußgänger frequentierten Straße (es wurde vielleicht schon begonnen, den Mülleimer zu benutzen;-) - Abschleppen OK
Die zusätzlichen Kosten halten sich in Grenzen, selbst ein Gerichtsverfahren dürfte imho relativ günstig bleiben, da eigentlich nichts bewiesen oder gar begutachtet werden muss (Zeugen und Gutachter machen nämlich häufig den Großteil der Prozesskosten aus, gerade bei kleinen Streitwerten wie hier).
Oder bist du gar rechtschutzversichert (Verkehrsrechtschutz!)?
Stefan
-- Editiert reckoner am 25.05.2013 09:31
Vielen Dank für diese erste schnelle Antwort!
Das Auto hat (in dem Fall: leider) elektrische Fensterheber. Es stand in einem Wohngebiet, einer Querstraße 100 m von der Kreuzung einer Hauptverkehrsstraße entfernt. Die Hauptverkehrsstraße ist als Ausfallstraße stark befahren, die Querstraße - naja - mittelmäßig stark von Fußgängern frequentiert, würde ich mal sagen. Jedenfalls nicht ruhig (direkt an der 100 m entfernten Kreuzung ist eine Bushaltestelle).
Rechtsschutzversicherung habe ich keine.
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bei vielen Autos muß die Zündung an sein um die Fenster zu schließen. Geht also u.U. schlecht ohne Schlüssel.
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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"
quote:
Aber ich behaupte mal, die Möhre hätte sowieso keiner geklaut.
Vielleicht nicht wegen ihres Wertes, aber vielleicht hätte sich ein Crash-Kid gefunden oder jemand, der das Fahrzeug in das Schaufenster eines Juweliers fahren möchte, um diesen auszurauben (ist einer Kollegin von mir mal passiert).
quote:
Vielleicht übersteigen die horrenden Abschleppkosten sogar den Wert des Autos.
Wieviel kostet das denn bei dir? Mein Wagen wurde einmal abgeschleppt (temporäres Halteverbot übersehen), das waren 98 EUR. So wertlos wird dein Auto doch wohl nicht sein.
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98 €?! Na herzlichen Glückwunsch zu diesem Sonderpreis! Wo wohnst Du denn? Bei mir kannst Du das ganze fast mal drei nehmen!!!
Und da hätte man angeblich noch Milde walten lassen, wurde mir gesagt. Normal hätte es nochmal reichlich 100 Öcken mehr gekostet, weil das Auto mehrere Tage in Sicherungsverwahrung war, bevor ich es abgeholt habe und die Polypen außerdem "nach Feierabend" den Abschleppwagen bestellt hatten und sowas.
Den Wert meines Autos hab ich noch nicht schätzen lassen. Aber wenn sogar 16/17 Jahre alte Mittelklassewagen - zwar etwas reparaturbedürftig, aber fahrbereit - für unter 100 Euro den Besitzer wechseln, dann träfe meine Aussage selbst bei Deinen niedrigen Abschleppkosten zu.
quote:
Wo wohnst Du denn?
Großstadt. Das ganze war in 2009.
quote:
weil das Auto mehrere Tage in Sicherungsverwahrung war, bevor ich es abgeholt habe und die Polypen außerdem "nach Feierabend" den Abschleppwagen bestellt hatten und sowas
Bei mir nicht, das wurde vormittags während eines Straßenfestes entfernt und ich habe es abends abgeholt...
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Okay, aber da haben die bei Dir doch bestimmt auch ein Auge zugedrückt. Habe noch nie gehört, das jemand so "billig" abgeschleppt wurde, selbst wenn es ein paar Jahre her ist. Auch wenn ich mein Auto am selben Tag wieder abgeholt hätte, hätte ich wohl kaum weniger gelöhnt. Ich wohne auch in der Großstadt.
quote:
aber da haben die bei Dir doch bestimmt auch ein Auge zugedrückt
Keine Ahnung, ich bin jedenfalls weder prominent noch Supermodel noch habe ich politische Beziehungen.
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