Ordnungswidrigkeit 35e Privatparkplatz - Feuerwehranfahrtszone

12. Februar 2020 Thema abonnieren
 Von 
Nitrus
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Ordnungswidrigkeit 35e Privatparkplatz - Feuerwehranfahrtszone

Hallo,
ich habe auf einem Privatparkplatz der Stadt ausversehen in einer Feuerwehranfahrtszone geparkt.
Ich soll jetzt wegen Missachtung des Paragraph 22 eine Ordnungswidrigkeit von 35e bezahlen. Ist diese Strafe auf einem Privatparkplatz rechtens?
Vielen Dank.

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
die wölfin
Status:
Schüler
(324 Beiträge, 139x hilfreich)

Moin!

Zitat (von Nitrus):
Ist diese Strafe auf einem Privatparkplatz rechtens?
Moralisch gesehen, finde ich durchaus; rechtlich leider nicht. Es gibt auch bereits ein entsprechendes Urteil dazu:
https://www.weka.de/ordnungsamt-gewerbeamt/das-halteverbot-in-einer-feuerwehrzufahrt-gilt-nicht-im-nicht-oeffentlichen-verkehrsraum/

Du solltest aber in Zukunft bitte etwas genauer auf so etwas achten, denn schließlich gibt es diese Feuerwehranfahrtszonen nicht ohne Grund und ein derartiges falsches Parken kann im Worst Case ganz schnell Leben kosten...

Signatur:

"Der unzufriedene Mensch findet keinen bequemen Stuhl." (Benjamin Franklin)

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#2
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von Nitrus):
auf einem Privatparkplatz der Stadt
Was soll denn das sein?

Zitat (von Nitrus):
in einer Feuerwehranfahrtszone geparkt
Da wird man idR abgeschleppt

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#3
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von Nitrus):
ich habe auf einem Privatparkplatz der Stadt ausversehen in einer Feuerwehranfahrtszone geparkt.
a) Ich glaube nicht, dass es ein Privatparkplatz war.
b) Wenn Feuerwehranfahrtszone, kann dort kein Parkplatt ausgewiesen sein.

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#4
 Von 
Nitrus
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe mal die entsprechenden Dokumente angehängt.
Es war ein Privatparkplatz laut Zettel an der Scheibe.
Es war eine große Parkflächen bei einem Basketball Spiel der der Stadt gehört. Am Anfang des Parkplatzes stand ein Schild Feuerwehranfahrtszone (in nicht gekennzeichneten Parkflächen), dassbich bei Dunkelheit nicht gesehen habe.

Das heißt ich kann dem ganzen jetzt widersprechen mit Hinweis auf das verfahren?

Vielen Dank.



https://www.bilder-upload.eu/bild-520bf9-1581494354.jpg.html




https://www.bilder-upload.eu/bild-5ab61a-1581494303.jpg.html





https://www.bilder-upload.eu/bild-cf4b47-1581494107.jpg.html





-- Editiert von Nitrus am 12.02.2020 08:59

-- Editiert von Nitrus am 12.02.2020 09:00

-- Editiert von Nitrus am 12.02.2020 09:06

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#5
 Von 
die wölfin
Status:
Schüler
(324 Beiträge, 139x hilfreich)

Zitat (von Nitrus):
... Es war ein Privatparkplatz laut Zettel an der Scheibe. ...


Privatparkplatz laut Zettel an der Scheibe???
Auf den Scans lese ich nur was von einer amtlichen, gekennzeichneten Feuerwehranfahrtszone!

Mir drängt sich zunehmend der Gedanke auf, dass es sich nicht um einen Privatparkplatz handelt, sondern nur gewisse Beschilderungen übersehen und/oder evtl. auch manche Gegebenheiten falsch gedeutet wurden...

-- Editiert von die wölfin am 12.02.2020 09:40

Signatur:

"Der unzufriedene Mensch findet keinen bequemen Stuhl." (Benjamin Franklin)

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#6
 Von 
Nitrus
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von die wölfin):
Zitat (von Nitrus):
... Es war ein Privatparkplatz laut Zettel an der Scheibe. ...


Laut Zettel an der Scheibe???

Mir drängt sich zunehmend der Gedanke auf, dass es sich nicht um einen Privatparkplatz handelt, sondern nur gewisse Beschilderungen übersehen und/oder evtl. auch manche Gegebenheiten falsch gedeutet wurden...


Sehen Sie sich doch meine hochgeladenen Bilder an.
An dem Zettel steht unten, dass keine Strafe verlangt werden kann, da es sich um einen Privatparkplatz handelt und ich deshalb angezeigt werden muss.
Ist alles auf den Bildern zu sehen.

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#7
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

In dne von dir geposteten Bildern geht es um das Parken in einer Feuerwehrzufahrt. Da steht kein Wort von Privatparkplatz......

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#8
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von Nitrus):
An dem Zettel steht unten, dass keine Strafe verlangt werden kann, da es sich um einen Privatparkplatz handelt und ich deshalb angezeigt werden muss.
DAS steht da aber nicht. Da ist keine Rede von "Privatparkplatz", sondern nur von der Feuerwehranfahrtszone. Also zahlen!

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#9
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Zitat (von die wölfin):
Moralisch gesehen, finde ich durchaus; rechtlich leider nicht. Es gibt auch bereits ein entsprechendes Urteil dazu:


Hier unterliegst Du einem Irrtum, oder Du hast eine entscheidende Passage in der Urteilsbegründung überlesen.

Zitat:
um ein Privatgelände, das nicht dem öffentlichen Verkehr gewidmet ist.


Selbst wenn es ein privat bewirtschafteter Parkplatz wäre, würde es nichts an der Rechtmäßigkeit des Bußgeldbescheids ändern, denn oben fett markiertes trifft auf genannten Parkplatz ganz eindeutig nicht zu und wie man bei Maps sehen kann, ist der Parkplatz eindeutig öffentlicher Verkehrsraum.

https://www.google.com/maps/place/Parkplatz+Heiner-Dikreiter-Weg/@49.7718263,9.9431265,107m/data=!3m1!1e3!4m13!1m7!3m6!1s0x47a28fe40cacec31:0x322fde4f7a142934!2sHeiner-Dikreiter-Weg,+97074+W%C3%BCrzburg!3b1!8m2!3d49.769414!4d9.9479398!3m4!1s0x47a28fe1f6892417:0xd4f976f538c5f359!8m2!3d49.7718831!4d9.9428489




-- Editiert von spatenklopper am 12.02.2020 10:55

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#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120218 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat (von Nitrus):
An dem Zettel steht unten, dass keine Strafe verlangt werden kann, da es sich um einen Privatparkplatz handelt und ich deshalb angezeigt werden muss.
Ist alles auf den Bildern zu sehen.

Nö, auf den von Dir hochgeladenen steht das absolut nicht drauf. Gibts denn noch andere Zettel?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
die wölfin
Status:
Schüler
(324 Beiträge, 139x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):

Hier unterliegst Du einem Irrtum, oder Du hast eine entscheidende Passage in der Urteilsbegründung überlesen.
Zitat:
um ein Privatgelände, das nicht dem öffentlichen Verkehr gewidmet ist.
Ja, da hast Du natürlich absolut recht!

Ich denke, das lag aber wohl auch daran, dass, als ich meine Antwort verfasste, ich noch nicht die nachgereichten, nicht gerade irrelevanten Infos hatte. Deswegen interpretierte ich aus den bis dahin erfolgten Erläuterungen ("...Privatparkplatz ..." ) dann leider auch fälschlicherweise, dass eigentlich gar keine Parzelle mit Parkplätzen, sondern mit Stellplätzen gemeint war.

Signatur:

"Der unzufriedene Mensch findet keinen bequemen Stuhl." (Benjamin Franklin)

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#12
 Von 
Nitrus
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich danke für die zahlreichen Antworten.

So wie ich es verstanden habe, lag ich mit meiner Annahme falsch und sollte die Strafen einfach zahlen?

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#13
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von Nitrus):
So wie ich es verstanden habe, lag ich mit meiner Annahme falsch und sollte die Strafen einfach zahlen?
Ja und Ja.

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#14
 Von 
ChrisC
Status:
Schüler
(172 Beiträge, 90x hilfreich)

Da hier kein Verstoß nach der Straßenverkehrsordnung vorgeworfen wird sondern ein Verstoß gegen die "Verordnung zur Verhütung von Bränden" ist es völlig egal ob es sich um öffentlichen Verkehrsgrund handelt oder nicht.

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