Hallo,
ich habe auf einem Privatparkplatz der Stadt ausversehen in einer Feuerwehranfahrtszone geparkt.
Ich soll jetzt wegen Missachtung des Paragraph 22 eine Ordnungswidrigkeit von 35e bezahlen. Ist diese Strafe auf einem Privatparkplatz rechtens?
Vielen Dank.
Ordnungswidrigkeit 35e Privatparkplatz - Feuerwehranfahrtszone
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Moin!
Moralisch gesehen, finde ich durchaus; rechtlich leider nicht. Es gibt auch bereits ein entsprechendes Urteil dazu:ZitatIst diese Strafe auf einem Privatparkplatz rechtens? :
https://www.weka.de/ordnungsamt-gewerbeamt/das-halteverbot-in-einer-feuerwehrzufahrt-gilt-nicht-im-nicht-oeffentlichen-verkehrsraum/
Du solltest aber in Zukunft bitte etwas genauer auf so etwas achten, denn schließlich gibt es diese Feuerwehranfahrtszonen nicht ohne Grund und ein derartiges falsches Parken kann im Worst Case ganz schnell Leben kosten...
Was soll denn das sein?Zitatauf einem Privatparkplatz der Stadt :
Da wird man idR abgeschlepptZitatin einer Feuerwehranfahrtszone geparkt :
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
a) Ich glaube nicht, dass es ein Privatparkplatz war.Zitatich habe auf einem Privatparkplatz der Stadt ausversehen in einer Feuerwehranfahrtszone geparkt. :
b) Wenn Feuerwehranfahrtszone, kann dort kein Parkplatt ausgewiesen sein.
Ich habe mal die entsprechenden Dokumente angehängt.
Es war ein Privatparkplatz laut Zettel an der Scheibe.
Es war eine große Parkflächen bei einem Basketball Spiel der der Stadt gehört. Am Anfang des Parkplatzes stand ein Schild Feuerwehranfahrtszone (in nicht gekennzeichneten Parkflächen), dassbich bei Dunkelheit nicht gesehen habe.
Das heißt ich kann dem ganzen jetzt widersprechen mit Hinweis auf das verfahren?
Vielen Dank.
https://www.bilder-upload.eu/bild-520bf9-1581494354.jpg.html
https://www.bilder-upload.eu/bild-5ab61a-1581494303.jpg.html
https://www.bilder-upload.eu/bild-cf4b47-1581494107.jpg.html
-- Editiert von Nitrus am 12.02.2020 08:59
-- Editiert von Nitrus am 12.02.2020 09:00
-- Editiert von Nitrus am 12.02.2020 09:06
Zitat... Es war ein Privatparkplatz laut Zettel an der Scheibe. ... :
Privatparkplatz laut Zettel an der Scheibe???
Auf den Scans lese ich nur was von einer amtlichen, gekennzeichneten Feuerwehranfahrtszone!
Mir drängt sich zunehmend der Gedanke auf, dass es sich nicht um einen Privatparkplatz handelt, sondern nur gewisse Beschilderungen übersehen und/oder evtl. auch manche Gegebenheiten falsch gedeutet wurden...
-- Editiert von die wölfin am 12.02.2020 09:40
Zitat:Zitat... Es war ein Privatparkplatz laut Zettel an der Scheibe. ... :
Laut Zettel an der Scheibe???
Mir drängt sich zunehmend der Gedanke auf, dass es sich nicht um einen Privatparkplatz handelt, sondern nur gewisse Beschilderungen übersehen und/oder evtl. auch manche Gegebenheiten falsch gedeutet wurden...
Sehen Sie sich doch meine hochgeladenen Bilder an.
An dem Zettel steht unten, dass keine Strafe verlangt werden kann, da es sich um einen Privatparkplatz handelt und ich deshalb angezeigt werden muss.
Ist alles auf den Bildern zu sehen.
In dne von dir geposteten Bildern geht es um das Parken in einer Feuerwehrzufahrt. Da steht kein Wort von Privatparkplatz......
DAS steht da aber nicht. Da ist keine Rede von "Privatparkplatz", sondern nur von der Feuerwehranfahrtszone. Also zahlen!ZitatAn dem Zettel steht unten, dass keine Strafe verlangt werden kann, da es sich um einen Privatparkplatz handelt und ich deshalb angezeigt werden muss. :
ZitatMoralisch gesehen, finde ich durchaus; rechtlich leider nicht. Es gibt auch bereits ein entsprechendes Urteil dazu: :
Hier unterliegst Du einem Irrtum, oder Du hast eine entscheidende Passage in der Urteilsbegründung überlesen.
Zitat:um ein Privatgelände, das nicht dem öffentlichen Verkehr gewidmet ist.
Selbst wenn es ein privat bewirtschafteter Parkplatz wäre, würde es nichts an der Rechtmäßigkeit des Bußgeldbescheids ändern, denn oben fett markiertes trifft auf genannten Parkplatz ganz eindeutig nicht zu und wie man bei Maps sehen kann, ist der Parkplatz eindeutig öffentlicher Verkehrsraum.
https://www.google.com/maps/place/Parkplatz+Heiner-Dikreiter-Weg/@49.7718263,9.9431265,107m/data=!3m1!1e3!4m13!1m7!3m6!1s0x47a28fe40cacec31:0x322fde4f7a142934!2sHeiner-Dikreiter-Weg,+97074+W%C3%BCrzburg!3b1!8m2!3d49.769414!4d9.9479398!3m4!1s0x47a28fe1f6892417:0xd4f976f538c5f359!8m2!3d49.7718831!4d9.9428489
-- Editiert von spatenklopper am 12.02.2020 10:55
ZitatAn dem Zettel steht unten, dass keine Strafe verlangt werden kann, da es sich um einen Privatparkplatz handelt und ich deshalb angezeigt werden muss. :
Ist alles auf den Bildern zu sehen.
Nö, auf den von Dir hochgeladenen steht das absolut nicht drauf. Gibts denn noch andere Zettel?
Ja, da hast Du natürlich absolut recht!Zitat:
Hier unterliegst Du einem Irrtum, oder Du hast eine entscheidende Passage in der Urteilsbegründung überlesen.Zitat:um ein Privatgelände, das nicht dem öffentlichen Verkehr gewidmet ist.
Ich denke, das lag aber wohl auch daran, dass, als ich meine Antwort verfasste, ich noch nicht die nachgereichten, nicht gerade irrelevanten Infos hatte. Deswegen interpretierte ich aus den bis dahin erfolgten Erläuterungen ("...Privatparkplatz ..." ) dann leider auch fälschlicherweise, dass eigentlich gar keine Parzelle mit Parkplätzen, sondern mit Stellplätzen gemeint war.
Ich danke für die zahlreichen Antworten.
So wie ich es verstanden habe, lag ich mit meiner Annahme falsch und sollte die Strafen einfach zahlen?
Ja und Ja.ZitatSo wie ich es verstanden habe, lag ich mit meiner Annahme falsch und sollte die Strafen einfach zahlen? :
Da hier kein Verstoß nach der Straßenverkehrsordnung vorgeworfen wird sondern ein Verstoß gegen die "Verordnung zur Verhütung von Bränden" ist es völlig egal ob es sich um öffentlichen Verkehrsgrund handelt oder nicht.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
7 Antworten
-
2 Antworten
-
36 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
26 Antworten