Ordnungswidrigkeit

10. Juli 2004 Thema abonnieren
 Von 
weinmuck
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Ordnungswidrigkeit

Mir wird zur Last gelegt (als Fahrer einer Spedition) um 7.54 eine Kreisstrasse (K1269) befahren zu haben, obwohl diese durch Verkehrszeichen 260 (beidseitig von 6-9h und von 15-19h gesperrt) gesperrt war. Ein Zusatzschild wie etwa frei für Anlieger oder Lieferanten war nicht vorhanden.
Sind die 15 Euro berechtigt?

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Aus welchem Grund sollten sie nicht berechtigt sein, wenn die Straße während dieser Zeit gesperrt war??

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#2
 Von 
weinmuck
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Es kann ja nicht sein, dass eine Kreisstrasse in einen Ort gesperrt wird. Muss ich warten bis 9 Uhr, wer bezahlt den Lohnausfall? Ich fahre ja nicht spazieren zum Zeitvertreib, sondern übe einen beruf aus.

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#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Es wird wohl irgendeine Umleitung (zumindest eine Möglichkeit die Sperre zu umfahren und anders ans Ziel zu kommen) gegeben haben !? Wenn die Straße durch Schilder gesperrt ist, ist das befahren mit Bußgeld bewährt. Ob Ihnen die Sperre im Einzelfall "in den Kram paßt" ändert nichts daran.

Wenn Sie irgendwo Ware abholen sollen wo noch geschlossen ist, brechen Sie dort doch auch nicht ein, um an die Ware zu kommen, weil Sie keine Lust oder Zeit zum warten haben!?

Aus Lust und Laune (oder um Ihnen Ihren Job zu erschweren) wird man die Straße sicherlich nicht gesperrt haben.

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Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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