Ordnungswidrigkeit nicht abgeschlossenes Auto???

23. April 2007 Thema abonnieren
 Von 
Tolpan
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 1x hilfreich)
Ordnungswidrigkeit nicht abgeschlossenes Auto???

Hi,
hatte mein Auto nach einem technischen Defekt angemeldet auf einem öffentlichen Parkplatz stehen.
Als ich den Wagen jetzt abschleppen wollte, liegt ein Knöllchen auf dem Sitz.
15 Euro für nicht abschliessen des KFZ, da ich wohl vergessen habe, den Wagen abzuschliessen.

Ich wußte garnicht, dass das verboten ist.

Was ich eine Frechheit finde ist, dass die Beamten in mein Auto gegangen sein müssen, um die hintere Tür von innen zuzumachen.

Hätten Sie mich nicht anrufen müssen oder ähnliches? Die können den Wagen doch nicht einfach betreten, mir ein Knöllchen auf den Sitz schmeißen und alle Türen zumachen.

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Araval
Status:
Schüler
(180 Beiträge, 44x hilfreich)

Hmm, mal anders herum gefragt:
Wenn während Ihrer Abwesendheit ein böser Dieb ihr ACR mitgenommen hätte, wären Sie dann nicht froh, wenn vorher ein netter Beamter ihr Auto verschliesst?
Und zur Erreichbarkeit: War ihre Handynummer sichtbar im Pkw deponiert? Wenn nicht, Pech. Die Beamten sind nicht verpflichtet eine Stunde hinter Ihnen herzurennen.
Das nennt man auch Gefahrenabwehr.

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"Offizieller Sponsor des Bundesfinanzministeriums"

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47658 Beiträge, 16843x hilfreich)

Nach § 14 Abs. 2 StVO musst Du Dein Auto gegen unbefugte Benutzung sichern.

Nachdem sie entdeckt hatten, dass Dein Auto nicht verschlossen ist, waren die Beamten übrigens verpflichtet, dieses zu verschließen.

Wenn sie es nicht gemacht hätten, wäre das ein Grund für eine Beschwerde gewesen.

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#3
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

@hh:
Wieso genügt es denn dafür nicht, den Schlüssel mitzunehmen?

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#4
 Von 
guest123-1002
Status:
Beginner
(101 Beiträge, 594x hilfreich)

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#5
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
(2846 Beiträge, 907x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#6
 Von 
gustl
Status:
Lehrling
(1081 Beiträge, 164x hilfreich)

Sehe hier keinen "Verstoß" der Beamten....
Das Verriegeln der Tür stellte das mildeste Mittel dar...
Wäre das -aus welchen Gründen- nicht möglich gewesen, hätte zur Eigentumssicherung durchaus die Sicherstellung im Raum gestanden....
Es kommt zwar auch immer auf den Zeitwert des Fzg an, ob und wann ein Fzg. 'so' sichergestellt wird....aber möglich wäre es allemal....

Das Ticket auf dem Sitz ist 'vollkommen normal' - hätten sie es an den Scheibenwischer gepappt, wäre das Gejammer losgegangen, dass der Wagen doch verschlossen wäre - so hat der Halter/Fahrer 'den Hinweis' auf die offene Tür gleich auf dem Sitz liegen :schock:

[Und was sie 'als Frechheit' empfinden - das ging den Beamten sicher auch so - die mussten in diese Dreckskarre kriechen - anstatt entspannt ihre Streife fortzusetzen..... ]




-----------------
"Die meisten Aufgaben lösen sich von selbst. Man darf sie nur nicht dabei stören!"

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#7
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 839x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#8
 Von 
gustl
Status:
Lehrling
(1081 Beiträge, 164x hilfreich)

Gut, es brauch auch gar kein Ticket hinterlegt werden - da keine Pflicht zu einer derartigen Verwarnung besteht....
Genausogut kann man die Bußgeldstelle davon informieren, die den Betroffenen anschreibt......

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"Die meisten Aufgaben lösen sich von selbst. Man darf sie nur nicht dabei stören!"

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#9
 Von 
guest123-1002
Status:
Beginner
(101 Beiträge, 594x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
(2846 Beiträge, 907x hilfreich)

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#11
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

*dann nenne doch bitte mal die gesetzliche Grundlage für ein Bußgeld*

§49 (1) 14. StVO

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#12
 Von 
guest-12318.05.2009 15:00:33
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 5x hilfreich)

Jetzt me ne blöde frage, wie ist es dann bei einem Cabrio, welches man offen stehen lässt?

5x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest123-1002
Status:
Beginner
(101 Beiträge, 594x hilfreich)

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