Hallo,
die Transporter meiner Firma sind auf die Firma angemeldet. Nun ist einer meiner Angestellten, aufgrund drängeln auf der Autobahn angehalten worden. Er hat keinen FS, hat den Namen eines anderen Mitarbeiters angegeben, da er keine Papiere , außer den Fahrzeugschein bei hatte. Die Polizei fotographierte ihn neben dem Kennzeichen und forderte Ihn auf binnen 1 Woche den FS nachzuzeigen. Was natürlich nicht möglich war da er keinen FS hatte. Die Zeit verstrich und nun bekomme ich ein Schreiben der Polizei um denen mitzuteilen wer zu diesem Zeitpunkt gefahren ist ( 2 Monate nach der Tat ) ich teilte der Polizei mit ich wüsste es nicht. Daraufhin wurde mir noch ein Fax zugeschickt mit dem Foto, Schwarz Weiß dadrauf konnte man wirklich nichts erkennen.
Nun meine Frage wie verfährt die Polizei nun weiter?
PKW auf Firma angemeldet, Fahrer keinen FS
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
quote:Wenn Du den Fahrer nicht benennst wird sie mit dem Foto in Deine Firma kommen um den Fahrer zu ermitteln.
Nun meine Frage wie verfährt die Polizei nun weiter?
Wusstest Du, dass er keinen Führerschein hattest? Kontrollierst Du bei Deinen Angestellten in regelmäßigen Abständen ob sie im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind?
Ich hoffe Du warst nicht der Fahrer.
-- Editiert am 25.06.2009 19:05
Bitte machen Sie sich klar, dass es strafbar ist, sein Fahrzeug an jemanden zu geben, der keine FE hat.
Das bedeutet hier ganz konkret, dass Sie absolut keine Angaben dazu machen sollten, wer gefahren ist.
Sie haben hier übrigens ein Auskunfsverweigerungsrecht, da Sie sich durch die Beantwortung der Frage, wer gefahren ist, selbst der Gefahr der Strafverfolgung aussetzen.
Und das sollten Sie nutzen! Kein Sterbenswort mehr! Und suchen Sie im Zweifel jetzt schon einen Anwalt auf, es scheint noch einiges zu retten zu sein.
Der Fahrer sollte sich nach Möglichkeit den Ermittlungen der Polizei völlig entziehen. Man wird ihn sehr wahrscheinlich in der Firma suchen und dort ggf. auch Angestellte befragen. Diese sollten ebenfalls keine Angaben gegenüber der Polizei machen (wozu sie anzuweisen sind).
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Hallo,
quote:Und wieso sollten auch die das Recht haben, die Aussage zu verweigern? Des weiteren könnte die Polizei, wenn sich die Firma so quer stellt, auch die Personalakten einsehen oder bei den Meldebehörden nachfragen.
Angestellte befragen. Diese sollten ebenfalls keine Angaben gegenüber der Polizei machen (wozu sie anzuweisen sind).
MfG Stefan
quote:
Und wieso sollten auch die das Recht haben, die Aussage zu verweigern?
Weil niemand verpflichtet ist, vor der Polizei irgendwelche Angaben zu machen. Auch nicht als Zeuge! Diese Verpflichtung besteht nur vor der Staatsanwaltschaft.
quote:
Des weiteren könnte die Polizei, wenn sich die Firma so quer stellt, auch die Personalakten einsehen oder bei den Meldebehörden nachfragen.
Das könnten sie natürlich. Die Frage ist, welcher Ermittlungsaufwand letztlich betrieben wird. Die Ermittlungen sollten daher soweit als möglich erschwert und keinesfalls durch Aussagen gefördert werden.
Man sollte aber aufpassen, daß man sich nicht der Strafvereitelung oder der Anstiftung dazu strafbar macht.
Ich würde eine entsprechende Anweisung an die MA unterlassen. Oder willst du nachher denjenigen rauswerfen, der dich auf die Weise auffliegen läßt? Dann hast du gleich noch mal Spaß vor dem Arbeitsgericht...
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
4 Antworten
-
4 Antworten
-
13 Antworten
-
8 Antworten
-
4 Antworten
-
1 Antworten
-
26 Antworten