Hallo,
Ich habe gestern Abend auf der Straße bei mir geparkt. Als ich wieder zum Auto nach etwa 1 1/2 Stunden kam, hatte ich eine Nachricht mit Panzertape an meiner Scheibe und zwei Streifen am jeweiligen Türgriff, ebenfalls mit Panzertape zugeklebt. Der Herr hinterließ mir eine Nachricht mit dies ist eine Auffahrt. Dabei habe ich eindeutige Bilder, die zeigen, dass er ohne Probleme einfahren konnte, der Platz neben der Einfahrt ist ebenfalls ein Parkplatz und steht immer leer, er ja wie man auf den Fotos erkennen konnte normal parken konnte und ich nur mit dem Heck etwa 20 cm über dem abgesenkten Bordstein stehe.
Als ich die Nachricht entfernen wollte, bildeten sich starke Kleberückstände sowohl auf der Scheibe als auch auf dem Lack. Leider konnte er dabei nicht beobachtet werden aber die Sachlage scheint ja eindeutig.
Die Polizei sagt nun, dies ist keine Sachbeschädigung da man die Klebereste ja entfernen kann mit viel Aufwand und ich zivilrechtliche Schritte einlegen müsste.
Nun ist die Frage ob dies Aussicht auf Erfolg hätte, da ich erstens nicht gesehen habe wer es war es nur naheliegend ist und ob ein Tatbestand vorliegt?
Vielen Dann
-- Editiert von Moderator am 08.11.2019 14:48
-- Thema wurde verschoben am 08.11.2019 14:48
Panzertape durch Nachbarn an meinem Auto
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Zitatund ich nur mit dem Heck etwa 20 cm über dem abgesenkten Bordstein stehe. :
Du hast also unbestritten verkehrswidrig geparkt. Und willst jatzt, weil Dich einer darauf aufmerksam gemacht hat ein Fass aufmachen? Unglaublich.
Als erstes solltest Du mal Dein eigenes Verhalten überdenken.
Leider ja, 3 € für Klebeentfernerspray.ZitatNun ist die Frage ob dies Aussicht auf Erfolg hätte, :
Berry
Soll das hier ein Scherz-Beitrag sein?
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Ich befürchte nein!
Manche Menschen denken, solange sich der Rest der Welt irgendwie an ihnen vorbeidrücken kann, können sie sich breit machen. Vielleicht wäre es ihm lieber gewesen, der Nachbar hätte ihn im Rahmen seiner legalen Möglichkeiten abschleppen lassen
ZitatNun ist die Frage ob dies Aussicht auf Erfolg hätte, da ich erstens nicht gesehen habe wer es war :
Auch 0,01% sind eine Chance.,
ZitatDie Polizei sagt nun, dies ist keine Sachbeschädigung da man die Klebereste ja entfernen kann :
Das ist zum einen Unfug und zum anderen haben die das nicht zu entscheiden.
Zitatund ob ein Tatbestand vorliegt? :
Das nennt sich durchaus Sachbeschädigung.
Nützt aber nichts, da die überlasteten Behörden zum einen wichtigeres zu tun haben als sich mit solchen Nichtigkeiten zu beschäftigen und das einstellen werden. Und zum anderen das einem auch keinen Schadenersatz bringt.
Zitat3 € für Klebeentfernerspray. :
Ich meine Autolackkompatibles kostet um die 10 EUR.
Zitat:
.....Der Herr hinterließ mir eine Nachricht mit dies ist eine Auffahrt. Dabei habe ich eindeutige Bilder, die zeigen, dass er ohne Probleme einfahren konnte, der Platz neben der Einfahrt ist ebenfalls ein Parkplatz und steht immer leer.....
-- Editiert von Moderator am 08.11.2019 14:48
-- Thema wurde verschoben am 08.11.2019 14:48
Wenn der Parkplatz immer leer steht, warum parkst du dann in der Einfahrt? War es dir zum leeren Parkplatz zu weit?
Übrigens ist eine Einfahrt auch dann eine Einfahrt (und keine Straße), wenn der andere sich noch dran vorbei drücken kann.
Und was meinst du wenn die Feuerwehr oder der Krankenwagen da durch will? Sollen die bei dir erst einen Antrag stellen durchfahren zu dürfen???
-- Editiert von aspergius am 08.11.2019 19:04
Zitat:Das ist zum einen Unfug und zum anderen haben die das nicht zu entscheiden.
Warum sollte das Unfug sein?
Eine Sachbeschädigung ist nicht zu erkennen, da der Gegenstand "Auto" weder beschädigt noch zerstört wurde.
Und die zweite Alternative, nämlich "Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend" verändert, scheitert daran, dass die Klebstoffreste eben nur vorübergehend anhaften.
ZitatWarum sollte das Unfug sein? :
Weil die gar nicht in der Lage waren, zu beurteilen, ob man die Klebereste tatsächlich rückstandsfrei entfernen kann.
Hm.
Das Klebeband, das sich nicht spätenstens nach Einsatz von handelsüblichen Hilfsmitteln (z.B. das in #1 erwähnte Klebeentfernerspray) rückstandsfrei von Lack entfernen lässt, möchte ich sehen. Wenn das der Fall sein sollte, dürfte auch ein für den Täter nicht vorhersehbarer Qualitätsmangel beim Lack vorliegen. Und Sachbeschädigung ist bekanntlich ein Vorsatzdelikt.
D.h. wenn der Täter davon ausgegangen ist, dass das Klebeband spätenstens nach Einsatz von handelsüblichen Hilfsmitteln vollständig entfernbar ist, dann ist die tat straffrei - selbst wenn sich der Täter geirrt hat, und das Klebeband doch nicht rückstandsfrei entfernbar ist (z.B. weil der Lack minderwertig ist).
ZitatHallo, :
Ich habe gestern Abend auf der Straße bei mir geparkt. Als ich wieder zum Auto nach etwa 1 1/2 Stunden kam, hatte ich eine Nachricht mit Panzertape an meiner Scheibe und zwei Streifen am jeweiligen Türgriff, ebenfalls mit Panzertape zugeklebt. Der Herr hinterließ mir eine Nachricht mit dies ist eine Auffahrt. Dabei habe ich eindeutige Bilder, die zeigen, dass er ohne Probleme einfahren konnte, der Platz neben der Einfahrt ist ebenfalls ein Parkplatz und steht immer leer, er ja wie man auf den Fotos erkennen konnte normal parken konnte und ich nur mit dem Heck etwa 20 cm über dem abgesenkten Bordstein stehe.
Die Frage ist zunächst mal allein, ob vor der Ausfahrt geparkt wurde. Zur Ausfahrt gehört ggf. der gesamte Bereich der Bordsteinabsenkung (an der darf man auch nicht parken), und man darf auch nicht mit 20cm Autolänge vor der Einfahrt stehen. Auch das kann nämlich in einer engen Straße schon das Rausfahren be- oder sogar verhindern.
Es ist die gesamte Ausfahrt freizuhalten.
Daß daneben ein Parkplatz ist, der "immer leer steht", ändert daran nichts. Es kann niemand garantieren, daß der Parkplatz "immer leer steht", und außerdem ist es straßenverkehrsrechtlich ohne Belang.
Zitat:
Als ich die Nachricht entfernen wollte, bildeten sich starke Kleberückstände sowohl auf der Scheibe als auch auf dem Lack. Leider konnte er dabei nicht beobachtet werden aber die Sachlage scheint ja eindeutig.
Die Polizei sagt nun, dies ist keine Sachbeschädigung da man die Klebereste ja entfernen kann mit viel Aufwand und ich zivilrechtliche Schritte einlegen müsste.
Ja.
Zitat:
Nun ist die Frage ob dies Aussicht auf Erfolg hätte, da ich erstens nicht gesehen habe wer es war es nur naheliegend ist und ob ein Tatbestand vorliegt?
Vergessen Sie es, nehmen Sie es als kleine pädagogische Maßnahme - und parken Sie zukünftig nicht mehr vor Einfahrten oder an abgesenkten Bordsteinen.
Zitat:
ZitatDie Polizei sagt nun, dies ist keine Sachbeschädigung da man die Klebereste ja entfernen kann :
Das ist zum einen Unfug
Das ist kein Unfug, sondern die Rechtslage.
§ 303 StGB Sachbeschädigung
(1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert.
(3) Der Versuch ist strafbar.
Das Auto wurde nicht zerstört.
Das Auto wurde nicht beschädigt.
Das Erscheinungsbild des Autos wurde weder erheblich noch dauerhaft verändert.
Zitat:
und zum anderen haben die das nicht zu entscheiden.
Oh doch - das müssen die sogar entscheiden.
Wenn die nämlich ein Ermittlungsverfahren in Gang setzen, obwohl gar keine Straftat vorliegt, machen die Polizeibeamten sich strafbar, und zwar erheblich:
§ 344 StGB Verfolgung Unschuldiger
(1) Wer als Amtsträger, der zur Mitwirkung an einem Strafverfahren, abgesehen von dem Verfahren zur Anordnung einer nicht freiheitsentziehenden Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr. 8), berufen ist, absichtlich oder wissentlich einen Unschuldigen oder jemanden, der sonst nach dem Gesetz nicht strafrechtlich verfolgt werden darf, strafrechtlich verfolgt oder auf eine solche Verfolgung hinwirkt, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Satz 1 gilt sinngemäß für einen Amtsträger, der zur Mitwirkung an einem Verfahren zur Anordnung einer behördlichen Verwahrung berufen ist.
(...) Der Versuch ist strafbar.
Ein Polizist, der ein Verfahren wegen Sachbeschädigung einleitet, obwohl gar keine Sachbeschädigung vorliegt, begeht ein Verbrechen. (Weil: Mindeststrafe ein Jahr Freiheitsstrafe.)
Mag überraschen, ist aber so.
Zitat:
Das nennt sich durchaus Sachbeschädigung.
Nein. Ein Blick ins Gesetz zeigt, daß dem nicht so ist.
Zitat:ZitatWarum sollte das Unfug sein? :
Weil die gar nicht in der Lage waren, zu beurteilen, ob man die Klebereste tatsächlich rückstandsfrei entfernen kann.
Doch. Dazu sind die ausreichend in der Lage.
Falls es nicht so ist, kann der Geschädigte ja jederzeit den Sachbeweis führen, und dann sieht die Sache anders aus.
ZitatWenn die nämlich ein Ermittlungsverfahren in Gang setzen, obwohl gar keine Straftat vorliegt, machen die Polizeibeamten sich strafbar, und zwar erheblich: :
Das ist ebenfalls Unfug. Einfach mal darüber nachdenken, weshalb sich im § 344 StGB die Worte "absichtlich oder wissentlich" finden?
Das Verfahren dient ja gerade dazu, unter anderem zu ermitteln ob und welche Straftaten vorliegen.
Im übrigen war es gestern noch so, dass die Herrin des Ermittlungsverfahrens ist die Staatsanwaltschaft als die der Polizei übergeordnete Behörde ist, diese als solche auch die ausschließliche Entscheidungskompetenz hinsichtlich der juristischen Einschätzung hat.
Wäre mir neu, dass das geändert wurde...
ZitatEin Polizist, der ein Verfahren wegen Sachbeschädigung einleitet, obwohl gar keine Sachbeschädigung vorliegt, begeht ein Verbrechen. :
Unfug wird durch Wiederholung nicht richtiger. Siehe § 344 StGB.
ZitatDas Auto wurde nicht beschädigt. :
Das steht derzeit noch nicht fest.
ZitatDoch. Dazu sind die ausreichend in der Lage. :
Echt? Weil jeder dort eine Zusatzausbildung im Bereich Karosseriebau / Lackiererei gemacht hat?
ZitatWeil jeder dort eine Zusatzausbildung im Bereich Karosseriebau / Lackiererei gemacht hat? :
Ist doch ganz klar. Auch beim Lakierer wird aus Kostengründen und der Einfachheit halber Panzertape verwendet und nicht etwa das teurere Scotch 3030 oder Scotch 3434 Spezialklebeband, dass sich garantiert rückstandsfrei wieder ablösen lässt. Das weiss doch echt jedes Kind und Polizist.
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