Par. 229 StGB

16. Februar 2014 Thema abonnieren
 Von 
gemini2014
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Par. 229 StGB

Hilfe - ich hatte einen kleinen Unfall - habe meinen Beifahrer an einer Bäckerei rausgelassen um dann rückwärts auf der Suche nach einer Parklücke anzufahren - dabei war die Fahrertür nicht richtig verschlossen und ist aufgeschwungen.
Blöderweise war fast auf gleicher Höhe eine Frau bei halb geöffneter Hintertüre (Fahrbahnseite)Ihr Kind am anschnallen.
Meine Beifahrertür hat die Tür des parkenden Autos gestreift und zugedrückt - Blechschaden + die Frau hat die Tür in die Beine gedrückt bekommen und etwas über Schmerzen geklagt - minimaler Kratzer auf dem Schienbein.

Wir haben die Polizei geholt - die hat alles aufgenommen und jetzt habe ich Post zur schriftlichen Äußerung bekommen und weiß nicht wie ich mich verhalten soll.
Parallel habe ich mich bei der Verletzten bereits gemeldet und mich entschuldigt - 2 Tage später war ich nochmal mit einem Blumenstrauß bei Ihr. Sie war beim Arzt - es handelt sich aber nur um eine leichte Prellung und sie hat jedesmal abgewiegelt, dass sie zwar Schmerzen hat, es aber nicht so schlimm ist. Ich weiß aber nicht, ob Sie Strafanzeige gestellt hat.

Was ist zu tun - soll ich zu einem Anwalt gehen oder einfahc ankreuzen: "MIt der EInstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldbuße wäre ich einverstanden"

Vielen Dank für Eure Hilfe

-----------------
""

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Na, Du hast einen Fehler gemacht, es ist was passiert - zum Glück nichts allzu schlimmes - steh dazu und gut ist. So schlimm wird's schon nicht werden...

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16464 Beiträge, 9282x hilfreich)


In Anbetracht der klaren Lage wäre ein Anwalt rausgeschmissenes Geld.
Etwaige Schäden werden von deiner KfZ-Haftpflicht getragen (Unfall hoffentlich gemeldet?).
Wenn wirklich "fast nichts" passiert, wird das Verfahren wegen der Körperverletzung ohnehin eingestellt. Staatsanwealtschaften haben wichtigeres zu tun.
Bleibt dann "nur" noch die Verkehrs-OWi, vermutlich die hier:
Beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden oder Rückwärtsfahren einen anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet - Mit Unfall
120€ Bußgeld + 28,50€ Gebühren, 2 Punkte (BKat 44)



-----------------
"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.641 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.850 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen