Folgende Annahme: In einem 2spurigen Kreisverkehr wechselt Verkehrsteilnehmer A von der rechten auf die linke Spur. Nachdem der Blinker rechtzeitig gesetzt und ein Schulterblick gemacht wurde, wurde der Spurwechsel vollzogen. Es kommt zu einem Unfall mit Verkehrsteilnehmer B. Dieser kollidiert mit Fahrzeug A auf Höhe der hinteren Radachse, schrammt an der linken Seite des Fahrzeuges A entlang und kommt an dessen vorderen Radachse zum Stillstand. Fahrzeug A befindet sich zu 3/4 auf der linken Spur, Fahrzeug B fzur Gänze. Die Fahrzeuge stehen wie ein spitzer Keil zueinander. Der Schaden von Fahrzeug A geht über die ganze Länge, der Schaden von Fahrzeug B begrenzt sich auf den vorderen Bereich rund um den rechten Scheinwerfer. Fahrzeuglenker B behauptet auf der linken Spur gewesen zu sein und den Blinker nicht gesehen zu haben. Fahrzeuglenker A behauptet, der Blinker wäre rechtzeitig gesetzt und die Spur frei gewesen. An der Stellung der Fahrzeuge liegt der Schluß eines parallelen Fahrbahnwechsels beider Fahrzeuge von rechts nach links nahe. Wie verhält es sich mit der Schuldfrage?
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(Paralleler) Spurwechsel im Kreisverkehr
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
--- editiert vom Admin
... mit einem Schulterblick versichert man sich, daß sich kein Verkehrsteilnehmer im toten Winkel befindet. Dieser wurde seitens A ausgeführt. Vielleicht sollte verbrecher 999 genauer lesen?
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--- editiert vom Admin
Wer sich nicht ausreichend auf "freie-Bahn" beim Spurwechsel überzeugen kann,
sollte keinen Spurwechsel durchführen. Dies trift auch dann zu, wenn man sich nicht sicher ist. Es genügt nicht wenn man bei einem Zwischenfall argumentiert
"ich habe doch den Schulterblick...". Gerade im Kreisverkehr ist erhöhte Vorsicht geboten. Das A und B zur Gleichen Zeit nach links die Spur gewechselt haben soll
ist nicht unbedingt nachvollziehbar.
Schuldfrage: Vorsicht und gegnseitige Rücksichtsnahme ist oberstes Gebot im Straßenverkehr.
Wenn sich B bereits auf der Linken Fahrbahn befand tragt A die Hauptschuld.
Wenn B ebenfalls nach links wechselte und A den " zweiten Schulterblick versäumte" Trägt A immer noch eine Teilschuld. Die Verteilung der Schuld sollte dann aber ein Richter vornehmen.
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vielen dank für die antwort. es hat sich herausgestellt, dass fahrer B vor einem jahr einen ähnlichen unfall verursachte und zu 100 % für den schaden aufkommen musste. A fährt seit jahrzehnten unfallfrei. ist diese tatsache für ein urteil relevant?
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Die Dauer der unfallfreien Fahrt spielt ganz sicher keine Rolle bei der Urteilsbegründung. Dies könnte evt. dann eine Rolle spielen, wenn es um ein strafrechtlches Urteil ginge. Aber hier geht es ja nur um Bussgeld und versicherungstechnische Dinge.
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"Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz."
quote:
dass fahrer B vor einem jahr einen ähnlichen unfall verursachte und zu 100 % für den schaden aufkommen musste.
Ähnlich ist nicht gleich. Schon geringe Änderungen im Sachverhalt können eine Schuldverteilung komplett verändern.
Aber eventuell befand sich B ja beim letzten Unfall in der Position des jetzigen A?
quote:
A fährt seit jahrzehnten unfallfrei. ist diese tatsache für ein urteil relevant?
Nein, dafür gibt es nur bei der Versicherung Rabatt.
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Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
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Wenn Fahrzeug B auf der linken Spur fuhr spricht der Anscheinsbeweis für ein Verschulden des Führers des Fahrzeugs A.
Wenn Fahrzeugführer A also nichts Entlastendes vortragen kann, wird er für den Unfall voll haften müssen.
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