Park & Controle die Leidige Storry

12. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
DerDau
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)
Park & Controle die Leidige Storry

Hallo Forum.
Nachdem ich unberechtigterweise eine Zahlungsaufforderung von Park & Control bekommen habe, hab ich denen erklärt, dass ich nicht gefahren bin und die Sache für mich erledigt ist.
Es kamen noch ein zwei Briefe "Hätte, könnte,musste".
Heute kam ein Brief in dem mit einer Unterlassungsklage gedroht wird, wen ich nicht den Fahrer/in nenne.Weil wiederholungsfrei.
Ich soll dann eine Kostenpflichtige Unterlassungsklage abgeben. (600€)

Frage:
Wie weit ziehen die das wirklich durch?
Kann ich verschweigen wenn, rein hypothetisch, ein Familienmitglied gefahren wäre?

Gruß Dau.

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119437 Beiträge, 39725x hilfreich)

Zitat (von DerDau):
Heute kam ein Brief in dem mit einer Unterlassungsklage gedroht wird, wen ich nicht den Fahrer/in nenne.Weil wiederholungsfrei.
Ich soll dann eine Kostenpflichtige Unterlassungsklage abgeben. (600€

Da das oben zitierte recht sinnfrei ist, würde mich interssieren, was denn da nun tatsächlich drin gestanden hat?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47462 Beiträge, 16803x hilfreich)

Wie weit Park&Control so eine Sache tatsächlich durchzieht, ist mir nicht bekannt.

Im Hinblick auf das BGH-Urteil vom 18. 12. 2015 (Az.: V ZR 160/14 ) würde ich das Schreiben jedoch ernst nehmen.

Das Verschweigen des tatsächlichen Fahrers hilft in so einem Fall nicht weiter, da sich die Forderung nach Abgabe einer Unterlassungserklärung gegen den Halter richtet.

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
DerDau
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke für die Antwort. Wie könnte man das "desaster" abwänden, ohne zu bezahlen. Ich sehe nicht ein Wucher begleichen zu müssen. Wären es jetzt 10 oder 15€ gewesen OK aber 30? Wobei die Organisation die Kohle alleine einstreicht, dafür muss der Parkplatbesitzer keine Pächterkosten blechen.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119437 Beiträge, 39725x hilfreich)

Zitat (von DerDau):
Ich sehe nicht ein Wucher begleichen zu müssen.

Und von welchem Wucher reden wir hier?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
fb504691-7
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 4x hilfreich)

Wir haben anno diesen Jahres auch so einen "Strafzettel" bzw. Vertragsstrafe bekommen. Unser Tip, auch wenn viele sagen, dass das teuer wird: niemals antworten, alles ignorieren aber aufbewahren. Erst bei einem gelben Scheinchen vom Gericht reagieren.

Zunächst kamen Schreiben von Park&Control selber, danach 2x Inkasso und 2x ein Anwalt. Alles übrigens voll mit Rechtschreibfehlern. Nach ca. 2 Monaten und ca. 6 Schreiben war dann Ruhe und es kam nichts mehr - nachdem wir alles ignoriert haben. Vermutlich wissen die selber, dass das alles auf wackeligen Beinen steht.

Man darf denen keine Angriffspunkte geben, nichts was die gegen einen verwenden könnten.

4x Hilfreiche Antwort


Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.641 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.850 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen