Parken

24. Februar 2016 Thema abonnieren
 Von 
Nerofin
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Parken

Hallo bräuchten bissel hilfe weil, ich grade nix dazu finde!

Zwar zu Situation:
Wir leben auf einer T-Straße, Rechts ist ein Parkstreifen mit 2 Einfahrten! Unser neuer Nachbar parkt nun Grundsätzlich nicht auf den parkstreifen sondern gegenüber unserer aus fahrt bzw einfahrt obwohl er selber eine Gareneinfahrt besitzt die immer frei ist da er da nicht park! Wir haben ihn drauf hingewisen das wir es störend finden, weil wir kaum ordentlich aus den einfahen kommen! Bei uns ging es ja aber unsere Nachbarn die auch blockiert werden sind beide schon älter und haben daurch schwierigkeiten!

Danke schonmal in Voraus für Rat

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28 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ohmeingott
Status:
Beginner
(113 Beiträge, 44x hilfreich)

solange da kein halt oder pakverbot ist und ihr es nur störend empfindet weil ihr nicht in einem zug in eure einfahrt kommt ist das eurer pech. man muss es nunmal hinnehmen das man auch mal nachjustiern muss beim einfahren.

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#2
 Von 
Nerofin
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Selbst wenn parkstreifen vorhanden sind wo auch parkplätze frei sind?

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#3
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13740 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

ist denn eine Restfahrbahnbreite von 3 Meter gegeben?

Und was für ein Parkstreifen ist das? Einer den man - wenn unbeparkt - überfahren darf?

Stefan

PS: Fotos wären gut.

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#4
 Von 
guest-12320.09.2023 13:44:17
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 614x hilfreich)

Ansonsten darfst du auch vor seiner Ausfahrt parken (falls es da erlaubt ist!), vielleicht stellt er sich dann von selber mal um.

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#5
 Von 
Nasti16
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 57x hilfreich)

So lange er nicht gegen die Regeln des Verkehrsrechts verstößt, kommt ihr dagegen wohl nicht an. Wenn es sich um keine Engstelle handelt, an der er irgendwann mal ein Rettungsfahrzeug behindert ... Habt ihr euch schon mal an den Verwalter gewendet?

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#6
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13740 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

was legt ihr euch denn alle so schnell fest?
Denkbar wäre zum Beispiel, dass durch das Parken die Nutzung des Parkstreifens gegenüber verhindert wird, das wäre nicht zulässig. Oder eben, dass die Fahrbahnbreite zu gering ist, auch dann wäre dort Parken verboten (wenn es Probleme beim Ausfahren gibt, dann ist das zumindest zu vermuten, denn 3 Meter reichen in der Regel locker).

Stefan

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#7
 Von 
Nerofin
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo ich schau das ich nachher mal bild mache und wie ich das hier einfügen kann! parkstreifen ist leicht erhöht also nicht wie sonst weiß markiert!
Ich muss über den parkstreifen drüber fahren um behaupt aus meiner Einfahrt zu kommen!
Verwalter gibs hier keinen eingentum Häuser!
Vor seiner Einfahrten parken geht ja nicht Park ich die Nachbarn zu liegt ja fast gegenüber seiner Einfahrt die er ja nicht benutzt!
Fahrbahn ist nicht Grade breit 2 Autos neben einander fahrend geht so Grade aber Müllabfuhr zb passt kein Auto mehr durch!

-- Editiert von Nerofin am 25.02.2016 16:32

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#8
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13740 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
wie ich das hier einfügen kann!
Da musst du einen externen Bilderdienst nehmen und hier dann den Link einstellen.

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Nerofin
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank





leider ist unser Herr Nachbar nicht da! aber da wo die gelbe Tonne steht parkt er auf der Straße

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47622 Beiträge, 16831x hilfreich)

Wenn zwischen der weißen Linie des Parkstreifens und dem Auto des Nachbarn keine 3m Platz mehr ist, dann darf er dort nicht parken. So wie das aussieht, ist da nicht ausreichend Platz.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13740 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

gehen die Bilder auch etwas größer? (du hast die Links der Thumbs eingestellt)

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Nerofin
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Wenn ich zu hause bin schau ich mal wegen den link aber wenn er da steht sind es keine 3 m sagt mein paarter

-- Editiert von Nerofin am 26.02.2016 02:16

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#13
 Von 
Nerofin
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo
hoffe jetzt ist richtig mit den Bildern



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#14
 Von 
Nerofin
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo
So parkt unsere Nachbar

[link=http://URL=http://www.imgbox.de/][/URL]]
[/link]

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13740 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

erstmal danke für die Fotos.

Der Parkstreifen ist imho kein Fahrbahnbestandteil, insbesondere darf er vom fließenden Verkehr nicht befahren werden, ergo zählt seine Breite nicht.

Nun zur Fahrbahn: Wenn ich auf dem zweiten Foto nachmesse, dann komme ich auf eine Fahrbahnbreite von etwas mehr als dem doppelten Parkstreifen. Angesichts der parkenden Autos gehe ich bei dem Parkstreifen von ca. 2 Meter Breite aus, ergo heißt das, dass die Fahrbahn maximal 4,5 Meter breit ist.
Besser wäre natürlich noch, wenn du mal live mit Maßband hingehst (von Bordstein zu Bordstein messen), auf Fotos gibt es nämlich immer perspektivische Fehler.

Wenn es wirklich nur 4,5 Meter sind, dann reicht das nicht zum Parken. Der im dritten Bild zu sehende Golf IV (meine ich erkannt zu haben) des Nachbarn ist beispielsweise incl. Spiegel 1,97 Meter breit (hab ich grad mal gegoogelt, ohne Gewähr), macht dann 2,53 Meter Restfahrbahnbreite.
Aber 3 Meter müssen es mindestens sein, also darf man nicht parken (auf die immer mal wieder genannten 5 Zentimeter mehr will ich jetzt mal nicht eingehen, ist hier ja nicht so knapp).

Im ersten Schritt würde ich den Nachbarn auf die Rechtslage hinweisen (vielleicht mit einem Ausdruck von diesem Thread?), im zweiten dann das Ordnungsamt informieren.
Wenn das auch nicht hilft kannst du jeden einzelnen Parkverstoß anzeigen, idealerweise mit Datum, Uhrzeit, Kennzeichen und Beweisfoto (du darfst dabei ruhig ein paar Tage zusammensammeln).

Anmerkung muss ich noch, dass sowas schnell zum Nachbarschaftskrieg auswachsen kann, mit Gegenanzeigen oder sogar Sachbeschädigungen (zerkratzter Lack, zerstochene Reifen etc.). Daher würde ich im ersten Schritt auch noch nicht gleich zur Anzeige übergehen, vielleicht sieht es der Nachbar ja doch noch ein

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16522 Beiträge, 9303x hilfreich)


Es wird zumindest eng.

Wenn man bei dem Golf IV von bei der Hinterachse von Reifenaußenseite zu Reifenaußenseite misst, sind das ca. 480 Pixel.
Ein Golf IV hat hinten eine Spurbreite von 149,4 cm. Angenommen es sind 205er Reifen drauf, dann sind es von Reifenaußenseite zu Reifenaußenseite 169,9 cm. Also 480 Pixel = 169,9 cm.

Von der Reifenaußenseite des linken Hinterrades bis zum Rand der weißen Linie des Parkstreifens sind es ca. 860 Pixel, was (nach Dreisatz) 304,4 cm entspricht. Beim Golf iV ragt der Außenspiegel 15,9 cm nach außen (gerechnet von der Außenkante der Hinterreifen).
Bleibt also eine Restfahrbahnbreite von 304,4 cm - 15,9 cm = 288,5 cm.

So und wenn man jetzt darüber streitet, ob die weiße Linie zwischen Fahrbahn und Parkstreifen zur Fahrbahn, zum Parkstreifen oder häftig zu beiden gehört, dann wird es noch knapper. (Die weiße Linie ist wohl 16 cm breit).

So ein Foto verzerrt ja immer ein wenig. Aber es scheint so zu sein, dass man wirklich mal ein Maßband nehmen müsste.
Es könnte sein, dass die 3 m Durchfahtsbreite unterschritten sind, es könnte aber auch sein, dass die 3 m gerade noch eingehalten sind.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort


#18
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13740 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo drkabo,

da hattest ja schon auf mögliche Verzerrungen im Foto hingewiesen (ich sprach von perspektivischen Fehlern). Daher geht deine Berechnung auf ein Pixel genau eigentlich zu weit (insbesondere da du ja von dem dritten Bild ausgegangen bist, da erkenne ich den linken Reifen nicht mal richtig, noch dazu ist dieses Bild schon sehr schief).

Wenn ich mir aber auch mal nur das dritte Bild anschauen und mir einen zweiten Golf dazu denke, dann bleibt da wohl ziemlich sicher kein Zwischenraum von 1 Meter (=halber Golf). Aber wieder nur grob abgeschätzt.

Und warum nimmst du nur einen Spiegel? Auch der auf der rechten Seite muss schließlich auf/über der Fahrbahn bleiben (was er auf dem Foto vielleicht nicht ist, ich kann es leider nicht genau sehen).

Wie gesagt wäre es am besten, wenn der TE einfach mal nachmessen würde, wie breit die Fahrbahn ist, geht ja ruck zuck.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16522 Beiträge, 9303x hilfreich)

Zitat:
Und warum nimmst du nur einen Spiegel?

Weil ich vom Reifen hinten links bis zur weißen Linie links gemessen habe - und da ist nur ein Außenspiegel im Weg. Der zweite Außenspiegel ist ja auf der Beifahrerseite und beeinflusst die Durchfahrtsbreite nicht.

Zitat:
Wie gesagt wäre es am besten, wenn der TE einfach mal nachmessen würde, wie breit die Fahrbahn ist, geht ja ruck zuck.

Das denke ich eigentlich auch.

Was ich mit meiner Messerei eigentlich zum Ausdruck bringen wollte, ist folgendes:
Wahrscheinlich parkt der Golf nicht korrekt (weil Durchfahrsbreite < 3 m), aber es kommt auf wenige Zentimeter an.
Und wenn der Fragesteller das Ordnungsamt ruft, dieses des Abstand nachmisst, und es dann doch 300,5 cm sind, dann steht der Fragesteller dumm da. Und anhand der Fotos kann man eben nicht sicher ausschließen, dass die 3 Meter doch ganz knapp eingehalten sind. Deshalb sollte er selbst zum Maßband greifen, bevor er das Ordnungsamt anruft.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13740 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Weil ich vom Reifen hinten links bis zur weißen Linie links gemessen habe - und da ist nur ein Außenspiegel im Weg. Der zweite Außenspiegel ist ja auf der Beifahrerseite und beeinflusst die Durchfahrtsbreite nicht.
Ja, das hatte ich schon auch so verstanden. Ich wollte aber darauf hinaus, dass der Golf im dritten Bild vielleicht schon ein bisschen auf dem Bürgersteig steht - oder auch noch ein wenig Platz hat.
Im Endeffekt könnte man daher nur sagen, ob er genau so wie an dem Abend parken darf oder nicht, der TE möchte aber ein grundsätzliches Verbot (zumindest für gewöhnliche PKW, bei einem Motorrad sähe es wieder anders aus - und wenn man sich mal einen richtigen Nachbarschaftskrieg vorstellt, dann besitzt der gegenüber plötzlich ein Zweirad :grins: ).

Ergo nimmt man die Fahrbahnbreite, zieht davon 3 Meter ab und hat dann die maximale Breite des Autos (ggf. mit beiden Spiegeln).

Zitat:
Und wenn der Fragesteller das Ordnungsamt ruft, dieses des Abstand nachmisst, und es dann doch 300,5 cm sind, dann steht der Fragesteller dumm da.
Eigentlich kann ihm das aber auch nicht schaden, es bleibt dann halt wie es ist. Eine Strafe, etwa wegen falscher Verdächtigung, hat er in der Regel nicht zu befürchten.

Er könnte sogar ohne Nachzumessen einfach mal beim Amt anrufen. Ich rate aber trotzdem erstmal davon ab, imho sollte man so etwas einigermaßen friedlich lösen, man lebt ja schließlich nahe beieinander, wahrscheinlich noch Jahre lang.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47622 Beiträge, 16831x hilfreich)

Und der Vollständigkeit halber möchte ich darauf hinweisen, dass die anderen beiden Fahrzeuge auf Parkstreifen auch falsch parken (entgegen der Fahrtrichtung).

Und bei dem Nachbarn kann es sich im Hinblick auf das Parken neben einem Verstoß gegen § 12 Abs. 1 Nr. 1 StVO (enge Fahrbahnstelle) auch um einen Verstoß gegen § 12 Abs , 3 Nr. 3 StVO (Parken gegenüber Ausfahrt) handeln.

-- Editiert von hh am 27.02.2016 22:33

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Nerofin
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Huhu

Wie der tread vor mir sagt wir haben das Problem das, er vor unseren Einfahrt steht besonderes vor meiner! Wir parken den combi schon nicht in der Einfahrt aber ich kam mit meinen morgens da auch nicht rein ohne vorher 5 mal hin und her um ordentlich rein zu kommen so das ich noch aussteigen kann! Vorwärts wie rückwärts!
Und will ehrlich den keine Beule in den Golf fahren....
Ja wir wissen da wir falsch Rum stehen!

Mfg

P.s gemessen knapp 2.98 m Spiegel zum weißen parkstreifen anfang

-- Editiert von Nerofin am 28.02.2016 06:25

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13740 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
P.s gemessen knapp 2.98 m Spiegel zum weißen parkstreifen anfang
Oh, das ist nun wirklich knapp, ich befürchte, dass die Straße extra so breit gebaut wurde, damit noch am Rand geparkt werden kann (und darf).

Wenn jedoch eine Einfahrt (bzw. Ausfahrt) so blockiert wird, dass mehr als 2 bis 3 mal rangiert werden muss, dann ist das Parken trotzdem nicht zulässig (an dieser Stelle, er könnte ja einfach ein paar Meter vor oder zurück ...).

Auch da könnte das Ordnungsamt helfen, das wäre weiterhin eine Möglichkeit.

Natürlich kannst du den Nachbarn auch verklagen, aber das kostet relativ viel Geld (und egal wer es am Ende bezahlen muss, der Leidtragende bist immer auch du).

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16522 Beiträge, 9303x hilfreich)

Zitat:
P.s gemessen knapp 2.98 m Spiegel zum weißen parkstreifen anfang

Na dann war mein Pixel-Zählerei ja besser, als ich selbst gedacht hatte ...

Zitat:
Wir parken den combi schon nicht in der Einfahrt aber ich kam mit meinen morgens da auch nicht rein ohne vorher 5 mal hin und her um ordentlich rein zu kommen so das ich noch aussteigen kann! Vorwärts wie rückwärts!

Bei 3 m Restbreite wäre aber alles im grünen Bereich.
Wenn man trotz 3 m Restbreite "5 mal hin und her" fahren muss, dann muss man halt mehr üben oder damit leben.
Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch ohne "hin und her" auf sein Grundstück fahren zu können.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13740 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Bei 3 m Restbreite wäre aber alles im grünen Bereich.
Wozu gibt es dann den §12 Abs.3 Nr.3 StVO ("3. vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber,")? :???:
Für Breiten unter 3 Meter braucht es das ja gar nicht, da ist Parken eh' verboten.

Zitat:
Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch ohne "hin und her" auf sein Grundstück fahren zu können.
Doch, die Rechtsprechung sieht 2- bis 3-maliges Rangieren als zumutbar an, und darüber hinaus ist es dann wohl nicht mehr zumutbar.
Ich frage mich da aber auch immer, für welche Umstände das gelten soll (geübter Fahrer vs. Anfänger, Smart vs.Sattelschlepper).

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16522 Beiträge, 9303x hilfreich)

Zitat:
Wozu gibt es dann den §12 Abs.3 Nr.3 StVO ("3. vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber,")

Ganz einfach: Weil es hier um das Parken gegenüber von Ein-/Ausfahrten handelt. Und das ist nur bei schmalen Fahrbahnen verboten. Bei nicht-schmalen Fahrbahnen darf auch gegenüber von Ein-/Ausfahrten geparkt werden. Und wenn trotz parkendem Auto noch eine Restbreite von 3 m bleibt, dann ist die Fahrbahn nicht schmal.

Zitat:
Doch, die Rechtsprechung sieht 2- bis 3-maliges Rangieren als zumutbar an, und darüber hinaus ist es dann wohl nicht mehr zumutbar.

Bei 3 m Restbreite sollte ein durchnittlicher PkW-Fahrer aber mit 2-3 x Rangieren in seine Einfahrt kommen.
Und eine Parkregelung, die abhängig von den Fahrfähigkeiten der Anlieger ist, ist dem deutschen Recht fremd ("Da ich als ungeübter Fahrer sonst 5x rangieren muss, um aus meine Ausfahrt zu kommen, muss bei meiner Ausfahrt 5 Meter statt der üblichen 3 Meter Platz gelassen werden.")

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Nerofin
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo

So ich muss mich mal kurz korrigieren ich versteh ja nicht viel von Pkw aber ich War mit dem vectra unterwegs kam wieder Nachbar parkt. Auf parkstreifen steht ein Auto den Nachbar gegenüber ( er stand ausnahmsweise mal 2m weiter vorn...) hatte links und recht zum Spiegel ca 10 cm Platz! Ich hab meinen Kerl mal gefragt ob sein Auto 3m breit ist? Er sagt ne! Also versteh ich nicht was er gemessen hat aber meines Erachtens ist das unter 3 m!
Zum anderen ich bin ne Frau und kann parken! Meine Einfahrt ist nicht sehr breit das ich eine Autotür voll aufmachen kann reicht aber soviel da nur der Fahrer aussteigen kann! Beifahrer muss halt vorher aussteigen!☺ dar das rangieren in die Einfahrt!

Also wenn ich das hier soweit als Frau verstanden hab ist meine Straße zu schmal zum beparken dafür ja der parkstreifen!! Und das, wenn er parkt gegenüber meiner Einfahrt, nicht zu lässig ist da die straße zu eng ist!

Mfg

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13740 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Ganz einfach: Weil es hier um das Parken gegenüber von Ein-/Ausfahrten handelt. Und das ist nur bei schmalen Fahrbahnen verboten. Bei nicht-schmalen Fahrbahnen darf auch gegenüber von Ein-/Ausfahrten geparkt werden. Und wenn trotz parkendem Auto noch eine Restbreite von 3 m bleibt, dann ist die Fahrbahn nicht schmal.
Gut zusammen gefasst, und gleichzeitig den von mir zitierten Paragrafen ad absurdum geführt. :)
Wenn schmal als "unter 3 Meter" definiert ist, dann dürfte man auf schmalen Straßen grundsätzlich nicht parken. Ergo braucht es kein extra Gesetz ausdrücklich für Ein- und Ausfahrten.

Vielleicht hätte ich das mit dem "geübter Fahrer vs. Anfänger" nicht schreiben sollen, bleiben wir doch mal bei der Fahrzeuggröße. Mit einem Smart kann ich sicher auch bei 2 Meter Breite gut ausparken, mit einer S-Klasse* hat man aber auch bei 3 Metern Probleme, u.U. geht es gar nicht (man denke sich ein 2 Meter breites Tor direkt an der Grundstücksgrenze, dann muss das Auto vor dem Einschlagen erst mal 4 Meter geradeaus ...).

*jetzt mal keinen Sattelschlepper, wir wollen ja realistisch bleiben, hier geht es schließlich um ein Wohngebiet (obwohl, was ist gegenüber einer Spedition? Auch 3 Meter? Aber OK, das würde dann wohl beschildert, und/oder man braucht solche Fahrer: https://www.youtube.com/watch?v=jhhqkHsGrsA :respekt: )

Zitat:
Auf parkstreifen steht ein Auto den Nachbar gegenüber ( er stand ausnahmsweise mal 2m weiter vorn...) hatte links und recht zum Spiegel ca 10 cm Platz!
Dann sind es keine 3 Meter (vorausgesetzt, der auf dem Parkstreifen stand nicht zum Teil auf der Fahrbahn). Vielleicht nochmal nachmessen? Aber um 10 oder 20 cm verschätzt man sich leicht, und wenn das dann auf jeder Seite ist liegt man auch schnell einen halben Meter daneben.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

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