Parken an Bordsteinabsenkung vor Baum

13. November 2007 Thema abonnieren
 Von 
Interessierter Laie
Status:
Lehrling
(1620 Beiträge, 301x hilfreich)
Parken an Bordsteinabsenkung vor Baum

Nach § 12 Abs.3 Satz 9 ist das Parken vor Bordsteinabsenkungen nicht erlaubt.
Gilt dies auch dann, wenn es sich um einen durchlaufenden Schrägbord handelt, der Anwohnern das Erreichen Ihrer Grundstücke ermöglicht und dieser Schrägbord auch an Baumscheiben durchgezogen ist?
Ich meine also, wenn man vor einem Baum an einem Schrägbord parkt und wirklich niemanden behindert

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Was ist ein Schrägbord? Was ist eine Baumscheibe? :???:

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#2
 Von 
KleinerSpinner
Status:
Schüler
(237 Beiträge, 82x hilfreich)

Jotrocken:
Mit Schrägboard ist wohl ein abgesenkte Bordstein gemeint, evtl einer mit angeschrägter Seite zum leichteren Auffahren aufs Grundstück. Und Baunmscheibe: Schnapp Dir eine benzingetriebene Kettensäge und säg den nächstbesten Baum einmal horizontal durch. Dann guck von oben auf den Baumstumpf und Du siehst ne Baumscheibe :grins:

Interessierter Laie:
Das der Bordstein auch vor Bäumen abgesenkt ist, kann z. B. reine Kostengründe haben. Es ist günstiger und schneller, durchgehend eine Randsteinart zu verlegen, als (mindestens) 2 Mal zu wechseln.
Und abgesenkt ist abgesenkt, also greift wohl auch §12, auch, wenn sich Dir der Sinn dieses Bauwerks nicht erschliesst.

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#3
 Von 
guest123-1707
Status:
Praktikant
(879 Beiträge, 250x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
Interessierter Laie
Status:
Lehrling
(1620 Beiträge, 301x hilfreich)

DAS WAR GUT; DANKE PAWEL!
:respekt:

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#5
 Von 
KleinerSpinner
Status:
Schüler
(237 Beiträge, 82x hilfreich)

quote:
Das dürfte falsch sein. Abgesenkt bedeutet wohl, dass dieser Bereich baulich besonders kenntlich ist.

Da müsste man sich das Urteil erstmal im Detail ansehen. Und: Der Bordstein in diesem Fall dürfte nicht auf dem gleichen Niveau wie die Fahrbahn liegen, ansonsten wäre eine Absenkung des Bordsteines ja gar nicht möglich. Außerdem dürfte ich nach Deiner Interpretation dann wohl auch direkt vor einem Garagenhof mit 10 nebeneinanderliegenden Garagen parken...sind immerhin mindestens 50m durchgehend abgesenkter Bordstein davor ;)
.
.

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#6
 Von 
guest123-1707
Status:
Praktikant
(879 Beiträge, 250x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Interessierter Laie
Status:
Lehrling
(1620 Beiträge, 301x hilfreich)

§ 12 verbietet ausdrücklich das Parken vor Einfahrten. Ein Garagenhof ist sicher als eine solche anzusehen.
Wenn der Schrägbord aber auf großer Länge durchgezogen ist, unabhängig davon, ob eine Zufahrt/Einfahrt vorhanden ist oder nicht, dann interpretiere ich die Rechtsprechung so, dass da wo keine Einfahrt ist auch geparkt werden darf.

Zur Erheiterung:
Der konkrete Anlass war der, dass ein PKW vor einem Baum parkte. Eine Autofahrerin glaubte nun, da der PKW aus Ihrer Sicht falsch abgestellt war, dass sie trotzdem auf der gegenüberliegenden Straßenseite parken dürfe. Die Restbreite hätte gerade für ein Fahrrad gereicht.
Als ich sie ansprach, verwies sie auf den aus ihrer Sicht falsch parkenden PKW vor dem Baum.
Unabhängig davon ob er nun dort stehen durfte oder nicht, hat sie definitiv falsch geparkt.
Für mich war das nun mal Anlass der Frage nachzugehen, wie das jetzt mit den durchlaufenden Schrägborden ist. Und ich denke, dass Pawels Urteil gut dazu passt, besser noch ein OLG-Urteil aus Köln von 1996 zu dem Thema, wozu ich inzwischen noch einen Verweis gefunden habe.
Eine Bordsteinabsenkung i. S. v. § 12 Abs. 3 Nr. 9 StVO liegt nur dann vor, wenn der abgesenkte Bereich eine Strecke von einigen Metern - etwas eine PKW-Länge - nicht überschreitet (OLG Köln, Beschl. v. 05.11.1996 - VRS Bd. 92 S. 439)

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#8
 Von 
KleinerSpinner
Status:
Schüler
(237 Beiträge, 82x hilfreich)

quote:
Dogmatismus ist hier fehl am Platz.

Cooler Spruch, den merke ich mir für die nächste Auseinandersetzung mit den Damen vom Ordnungsamt. Danke!
:cheers:

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