Parken an einer engen Straßenstelle

21. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
mjberger
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Parken an einer engen Straßenstelle

Hallo alle zusammen,

also mir wird folgendes vorgeworfen. Ich habe am Stranßenrand geparkt, wo die Straße sehr schmal ist. Dort parken aber regelmäßig Leute, da dort viele Menschen wohnen und die Straße einfach eng ist.

Ist es richtig, dass ich schuld habe, auch wenn dort kein absolutes Halteverbot ausgeschildert ist? Stehe ich jedes Mal in der Pflicht die noch verfügbare Breite abzumessen, ob die Mindestbreite eingehalten wurde?

Als Beweis wurde ein Foto und ein Zeuge (Polizist) angegeben.

Mit Dank und freundlichem Gruß,

M. Berger

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Zitat:
Dort parken aber regelmäßig Leute, da dort viele Menschen wohnen und die Straße einfach eng ist.


Ist völlig irrelevant

Zitat:
Ist es richtig, dass ich schuld habe, auch wenn dort kein absolutes Halteverbot ausgeschildert ist?


Ja, dazu braucht es kein Halteverbotsschild

Zitat:
Stehe ich jedes Mal in der Pflicht die noch verfügbare Breite abzumessen, ob die Mindestbreite eingehalten wurde?


Im Zweifel ja

0x Hilfreiche Antwort


#3
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von mjberger):
Ist es richtig, dass ich schuld habe, auch wenn dort kein absolutes Halteverbot ausgeschildert ist?


Es geht hier doch garnicht um ein Halteverbot, denn ein solches wird es dort vermutlich nicht geben.
Es geht vielmehr um die zu beachtenden Mindestbreite der Fahrbahn, die Du durch dein rüpelhaftes Parken unterschritten hast. Ein Motorrad, Mofa oder Fahrrad, also Fahrzeuge mit deutlich geringerer Breite dürften dort vermutlich ohne Beanstandung parken.

Zitat (von mjberger):
Dort parken aber regelmäßig Leute
echt?

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120114 Beiträge, 39831x hilfreich)

Zitat (von mjberger):
Ist es richtig, dass ich schuld habe, auch wenn dort kein absolutes Halteverbot ausgeschildert ist?

Ja, das ist richtig-

Eventuell mal sich mit den gesetzlichen Grundlagen des Straßenverkehrs beschäftigen?

Dann findet man heraus
- das ein Halteverbot gar nicht ausgeschildert werden kann, weil es nur Schilder für ein Haltverbot gibt
- das es einige Situationen gibt wo man per Gesetz nicht parken darf - ganz ohne Schild



Zitat (von mjberger):
Stehe ich jedes Mal in der Pflicht die noch verfügbare Breite abzumessen, ob die Mindestbreite eingehalten wurde?

Nein, ein zumindest einigermaßen fähiger Autofahrer bekommt 3m eigentlich per Augenmaß eingeschätzt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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