Hallo alle zusammen,
also mir wird folgendes vorgeworfen. Ich habe am Stranßenrand geparkt, wo die Straße sehr schmal ist. Dort parken aber regelmäßig Leute, da dort viele Menschen wohnen und die Straße einfach eng ist.
Ist es richtig, dass ich schuld habe, auch wenn dort kein absolutes Halteverbot ausgeschildert ist? Stehe ich jedes Mal in der Pflicht die noch verfügbare Breite abzumessen, ob die Mindestbreite eingehalten wurde?
Als Beweis wurde ein Foto und ein Zeuge (Polizist) angegeben.
Mit Dank und freundlichem Gruß,
M. Berger
Parken an einer engen Straßenstelle
21. Juni 2018
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Frage vom 21. Juni 2018 | 11:28
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Parken an einer engen Straßenstelle
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#1
Antwort vom 21. Juni 2018 | 14:09
Von
Status: Lehrling (1988 Beiträge, 754x hilfreich)
Zitat:Dort parken aber regelmäßig Leute, da dort viele Menschen wohnen und die Straße einfach eng ist.
Ist völlig irrelevant
Zitat:Ist es richtig, dass ich schuld habe, auch wenn dort kein absolutes Halteverbot ausgeschildert ist?
Ja, dazu braucht es kein Halteverbotsschild
Zitat:Stehe ich jedes Mal in der Pflicht die noch verfügbare Breite abzumessen, ob die Mindestbreite eingehalten wurde?
Im Zweifel ja
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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#3
Antwort vom 21. Juni 2018 | 18:19
Von
Status: Unparteiischer (9326 Beiträge, 2999x hilfreich)
ZitatIst es richtig, dass ich schuld habe, auch wenn dort kein absolutes Halteverbot ausgeschildert ist? :
Es geht hier doch garnicht um ein Halteverbot, denn ein solches wird es dort vermutlich nicht geben.
Es geht vielmehr um die zu beachtenden Mindestbreite der Fahrbahn, die Du durch dein rüpelhaftes Parken unterschritten hast. Ein Motorrad, Mofa oder Fahrrad, also Fahrzeuge mit deutlich geringerer Breite dürften dort vermutlich ohne Beanstandung parken.
echt?ZitatDort parken aber regelmäßig Leute :
Berry
#4
Antwort vom 22. Juni 2018 | 00:50
Von
Status: Unbeschreiblich (120114 Beiträge, 39831x hilfreich)
ZitatIst es richtig, dass ich schuld habe, auch wenn dort kein absolutes Halteverbot ausgeschildert ist? :
Ja, das ist richtig-
Eventuell mal sich mit den gesetzlichen Grundlagen des Straßenverkehrs beschäftigen?
Dann findet man heraus
- das ein Halteverbot gar nicht ausgeschildert werden kann, weil es nur Schilder für ein Haltverbot gibt
- das es einige Situationen gibt wo man per Gesetz nicht parken darf - ganz ohne Schild
ZitatStehe ich jedes Mal in der Pflicht die noch verfügbare Breite abzumessen, ob die Mindestbreite eingehalten wurde? :
Nein, ein zumindest einigermaßen fähiger Autofahrer bekommt 3m eigentlich per Augenmaß eingeschätzt.
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