Parken angeblich ohne Parkschein

12. September 2006 Thema abonnieren
 Von 
SamaraS
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 1x hilfreich)
Parken angeblich ohne Parkschein

Hi,

ich habe am Sonntag auf einem P+R Parkplatz der Bahn geparkt und anständig meinen Schein für den ganzen Tag gelöst (3,50 Euro). Als ich wieder zum Auto kam, war ein Zettel von einem Parkgaragenbetreiber dran, ich hätte ohne sichtbar ausgelegten Parkschein geparkt. Problem: den Zettel hatte ich zwar vorne hingelegt, aber er war verrutscht. Wahrscheinlich beim Türzuschlagen - ich hatte es eilig und kontrollierte nicht. Man konnte ihn - zugegeben - schlecht erkennen. Jetzt soll ich 23,50 Euro zahlen. Wie kann ich da widersprechen? Ich habe schon angerufen und mündlich widersprochen, soll es noch schriftlich machen. Wie macht man das? Was mache ich, wenn die das Gegenteil behaupten - können die das überhaupt, denn zum Glück habe ich den Schein aufgehoben.

Gruß Gaga




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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
quantum
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich bin jetzt kein Experte, aber nach menschlichen Ermessen könnte doch bei Vorlage des Scheins unter Umständen sowas wie Kulanz zum tragen kommen.

Andererseits kann dieser Schein auch aus dem Mülleimer gesucht worden sein, nachdem der Strafzettel entdeckt wurde (keine Unterstellung sonder nur das Argument des Parkbetreibers).

Daher fürchte ich das da nix zu holen ist, sondern nur auf Kulanz zu hoffen.

Letzendlich nimmt man die Regeln des Parkbetreibers an, sowie man da parkt und wenn der einen deutlich sichtbaren Schein verlangt dann muß man dem nachkommen.

Da hilft nur zukünftig darauf zu achten ,das der Schein sichtbar ist wenn man das Auto verlassen hat.

Ich würde versuchen, mit einem Sachbearbeiter oder so auf persönlicher Ebene telefonisch oder direkt (noch besser) zu sprechen und etwas Charme spielen zu lassen.

Ob ein gut formulierter Brief des bessere Rat ist, kann ich nicht sagen.

In jedem Fall viel Glück!

23,50 ist eine teure Parkgelegenheit.....

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#2
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13037 Beiträge, 4439x hilfreich)

quote:
Als ich wieder zum Auto kam, war ein Zettel von einem Parkgaragenbetreiber dran, ich hätte ohne sichtbar ausgelegten Parkschein geparkt.


Als ich wieder zum Auto kam, war ein Zettel von einem Parkgaragenbetreiber dran, ich hätte ohne sichtbar ausgelegten Parkschein geparkt.

Und wofür möchte der Parkgaragenbetreiber nur die 23,50 Euro? Etwa als Verwarnungsgeld, oder als Schadensersatz? Verwarnungsgelder dürfen nur vom Ordnungsamt erhoben werden. Schadensersatz wäre allerdings möglich. Der Parkplatzbetreiber ist aber in der Beweispflicht, dass Du tatsächlich ohne Parkschein dort geparkt hast und der vorhandene Parkschein, auf welchem sicherlich auch das Datum und die Uhrzeit stehen, spricht m.E. zunächst einmal deutlich für Dich. Es sei denn, der Kontrolleur hat Fotos gemacht, auf welchen man sieht, dass der Parkschein eben nicht deutlich zu erkennen und zu lesen ist.

Ich würde - wenn der Aufwand nicht allzu groß ist - auch das persönliche Gespräch suchen und auf eine Kulanzregelung hin arbeiten. Sollte sich das Unternehmen allerdings stur stellen, sollen sie Dir eben erst einmal beweisen, dass Du keinen Parkschein hattest, bzw. dieser nicht deutlich lesbar ausgelegt war.

Gruss,

Axel.

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"Rechtschreibfehler dienen der allgemeinen Belustigung. Wer welche findet, darf sie gerne behalten."

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#3
 Von 
SamaraS
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 1x hilfreich)

Hi Axel,

tja, weder Bußgeld noch Schadenersatz - glaub ich.

Ich tipp mal kurz den Zettel ab:


"Parken ohne gültigen Parkschein


Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,

Ihr Fahrzeug mit dem Kennzeichen ----- wurde am ---- um --- Uhr auf dem Parkplatz ----- ohne sichtbar ausgelegten gültigen Parkschein vorgefunden. Sie haben sich damit gemäß Ziffer 11 unserer Vertrags- und Einstellbedingungen vertragswidrig verhalten. Wer ohne gültigen Parkschein auf diesem Parkplatz parkt, hat gemäß Ziffer 14 der Vertrags- und Einstellbedingungen mindestens den aktuellen Tagestarif bzw. das 3-fache des zu zahlenden Betrages für die Hächstparkdauer zuzüglich einer Bearbeitungsgeführ von 20 Eur (inkl. der gesetztlichen MsSt.) zu errichten.

Bitte überweisen Sie den Betrag von 23,50 Euro binnen 10 Tagen unter Angabe des nachstehenden Aktenzeichens auf das Konto der ........



Aktenzeichen......

Sollten Sie diesen Betrag nicht fristgerecht überweisen, werden wir die förmliche Beitreibung auf dem Rechtswege einleiten. Dies wird mit vermeidbaren, zusätzichen Kosten verbunden sein. Eine strafrechtliche Verfolgung bleibt ausdrücklich vorbehalten."

Das ganze war auf dem P+R-Parkplatz am Bahnhof . "Rechnungssteller ist Contiparkgaragen in Berlin. Benutzer der Parkeinrichtung - also ich- bin der Mieter, Vermieter ist (laut Rückseite) Contiparkgaragen.

Gruß

gaga


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#4
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13037 Beiträge, 4439x hilfreich)

Ob eine pauschalierte Bearbeitungsgebühr in dieser Höhe gerechtfertigt ist, weiß ich nicht.

Die zweite Frage ist auch, ob die Vertrags- und Einstellbedingungen wirksamer Vertragsbestandteil geworden sind. Dazu müssten diese m.E. an der Zufahrt zum Parkplatz deutlich sichtbar aushängen. Außerdem müsste - z.B. am Parkscheinautomat - ein deutlicher Hinweis stehen, dass die Vertrags- und Einstellbedingungen Vertragsbestandteil werden.

Nochmal: Versuche es mit einer Kulanzregelung auf Grund des gelösten Parkscheines.

Gruss,

Axel

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"Rechtschreibfehler dienen der allgemeinen Belustigung. Wer welche findet, darf sie gerne behalten."

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#5
 Von 
avalon2006
Status:
Praktikant
(801 Beiträge, 100x hilfreich)

Würde ich ganz anders machen. Schreibe denen einen Brief, wie sehr Du doch verwundert bist, über die Blindheit des Mitarbeiters. Kopiere den Parkschein und schicke das der Firma.

Ähnliches ist mir auch schon passiert, nach dem Brief kam nie wieder etwas.

gruß
avalon2006


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"Das Leben ist eines der Härtesten."

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