Hallo!
Vielleicht kann mit jemand nur kurz sagen, ob der Strafzettel rechtens ist. Das wäre super nett!
Ich habe kurz auf einem Behindertenparkplatz gehalten, um Geld vom Automaten abzuheben. Meine Freundin auf dem Beifahrersitz habe ich gebeten wegzufahren, falls jemand auf den Parkplatz möchte.
Als ich wiederkam, stand mein Auto woanders, weil ein Ordnungsmensch aufgetaucht war. Meine Freundin hatte mit ihm geredet und er meinte, sie solle nur woanders parken.
Meine Frage: Darf ich mein Auto kurz auf einem Behindertenparkplatz abstellen, wenn noch jemand im Auto bleibt, der ggf. wegfahren kann? Muss ich den Knollen bezahlen?
Parken auf Behindertenparkplatz, Beifahrer
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Bis zu 3 Minuten handelt es sich um erlaubtes Halten. Danach um verbotenes Parken.
Du darf auch dann keine Gesetze brechen wenn ein Hamster im Kofferraum sitzt :-).
Klar muss du die Knolle zahlen, deine Freundin scheint ja erst von der Politesse angesprochen weggefahren zu sein. Ein Behinderter hätte wohl erst aussteigen müssen bis die sich bewegt hätte.
K.
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und der arme Behinderte muss solange warten bis du dein Geld aus dem Automaten geholt hast....eine Frechheit! Sowas gehört abgeschleppt und kein Knöllchen.....
Danke für die Rückmeldungen, die erste war kurz und treffend. Die weiteren wären deshalb eigentlich unnötig gewesen, aber danke trotzdem, vielleicht findets ja jemand witzig ;-)
quote:
Bis zu 3 Minuten handelt es sich um erlaubtes Halten. Danach um verbotenes Parken.
Was BEIDES imho auf einem Behinderten-PP als Nichtbehinderter nicht zulässig ist.
Rechtsgrundlage?
Ich will mal nicht so sein und beantworte meine Frage nach der Rechtsgrundlage selbst:
§ 12(3) Punkt 8e StVO
Demnach ist das Parken verboten, das Halten aber durchaus gestattet.
Ein Haltvorgang liegt dann vor, wenn das Fahrzeug nicht länger als drei Minuten unbewegt bleibt und der Fahrzeugführer sich in Sicht- und Reichweite (etwa 12 bis 15 m) des Fahrzeugs aufhält.
Nicht der Beifahrer !
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Halten kann man auch für einen Fahrerwechsel. Wer ist dann der Fahrzeugführer?
Wenn der Beifahrer im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist und die Verfügungsgewalt über das Fahrzeug hat, dieses im Bedarfsfall also wegfahren kann sehe ich keine Probleme.
***Ein Haltvorgang liegt dann vor, wenn das Fahrzeug nicht länger als drei Minuten unbewegt bleibt und der Fahrzeugführer sich in Sicht- und Reichweite (etwa 12 bis 15 m) des Fahrzeugs aufhält.
Nicht der Beifahrer ! ***
Naja, wenn er nur Geld holen wollte, dann dürfte ein Behindertenparkplatz nicht alzu weit vom Automaten entfernt gewesen sein.
Nun mal an den TE: Wurde wirklich nur für das Abheben gehalten? Kenne keine Bank in der Umgebung, bei welcher man > 3 Minuten braucht, um Geld abzuheben. Außerdem hast Du anscheinend das Umstellen des Fahrzeugs gar nicht mitbekommen, was darauf hindeutet, dass Du keinen Augenkontakt zu dem Fz hattest.
Irgendwas stimmt an Deiner Aussage nicht. Also bitte mal die ganzen Fakten.
--- editiert vom Admin
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