Parken auf Behindertenparkplatz - Besteht Aussicht auf Korrektur des Verwarnungsgeldes?

11. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
chioaachen
Status:
Schüler
(212 Beiträge, 11x hilfreich)
Parken auf Behindertenparkplatz - Besteht Aussicht auf Korrektur des Verwarnungsgeldes?

Ich habe ein Knöllchen bekommen, weil ich angeblich auf einem Behindertenparkplatz geparkt habe.

Das stimmt aber nicht. Nur die beiden letzten Parkplätze (alle schräg zur Fahrstraße) sind Behindertenparkplätze, die anderen nicht. Ich stand auf dem dritten, also dem ersten Nichtbehinderten P.

Frage: Besteht Aussicht auf Korrektur des Verwarnungsgeldes ?

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Keine Ahnung, da wir die Situation nicht einschätzen können. Sie können Widerspruch einlegen und Ihre Sicht der Dinge schildern. Notfalls wird dann vor Gericht entschieden, wo Sie geparkt haben und ob das zulässig war.

Insofern besteht für Sie nur ein Kostenrisiko.

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#2
 Von 
chioaachen
Status:
Schüler
(212 Beiträge, 11x hilfreich)

Ich habe ja eine Zeugin (Mitfahrerin). Wird der Richter uns beiden mehr glauben als der Politesse ??

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#3
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Wahrscheinlich nicht.

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#4
 Von 
guest123-2067
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 301x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
chioaachen
Status:
Schüler
(212 Beiträge, 11x hilfreich)

Noch nichts.
Hinter der Windschutzscheibe heftete nur die Mitteilung, dass in den nächsten Tagen was kommt. Hier im Net steht was von 35 Euro.

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#6
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1941x hilfreich)

Ja, Parken auf einem Behindertenparkplatz kostet 35€. Das ist soweit korrekt.

Bist Du Dir sicher, daß Du keinem Irrtum erlegen bist und auch vollständig innerhalb der Markierung Deines Parkplatzes geparkt hast? Evtl. kannst Du die Örtlichkeit ja mal fotografieren und hier verlinken.

Du wirst vermutlich ein Verwarngeldangebot über 35€ erhalten. Wird es rechtzeitig bezahlt ist die Sache erledigt. Ansonsten kommt ein Bußgeldbescheid. Da kommen zu den 35€ noch ca. 25€ Gebühren und Auslagen hinzu. Legst Du gegen den Bescheid Einspruch ein muß die Bußgeldstelle den Einspruch überprüfen und entscheiden ob sie das Verfahren einstellt oder ob sie an dem Vorwurf festhält und die Sache an das Gericht abgibt. Sollte Letzteres der Fall sein muß der Richter entscheiden. Wem er dabei mehr Glauben schenkt kann man hier nicht beurteilen. Bei Deiner Beifahrerin liegt der Verdacht einer Gefälligkeitsaussage sehr nahe. Ob sich eine Politesse, die täglich zig Autos aufschreibt, bei einer Gerichtsverhandlung nach zwei Monaten noch konkret an diesen Vorgang erinnern kann ist allerdings auch fraglich. Wie das Verfahren dann ausgeht kann man also nur mit Glaskugel beantworten. Ich habe aber leider keine.

Gegen den Bußgeldbescheid kann man auch Einspruch einlegen wenn man den Wagen dort nicht selbst geparkt hat, also nicht der Fahrer war. Gelingt es der Behörde nicht den Fahrer zu ermitteln greift die Halterhaftung. Dann kostet der Spaß 18€.

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