Hallo liebes Forum,
Vorweg: Ich halte mich beim Parken immer an die Regeln. Lieber 5 Minuten länger suchen als abgeschleppt werden oder ein Knöllchen bekommen.
Gestern Abend habe ich bei mir in der Wohngegeng einen Parkplatz gesucht. Leider war nichts mehr frei, sodas ich mich auf einen Parkplatz gestellt habe, dessen Markierung bereits sehr verwittert ist und wohl mal ein Parkplatz für Behinderte war. Der "Behindertenparkplatz" hat allerdings keine Beschilderung
.
Heute morgen bin ich dann wieder zum Auto - und siehe da, ein Knöllchen. Nun will ich dieses Knöllchen aber nicht bezahlen: Ein Behindertenparkplatz MUSS doch durch eintsprechende Beschilderung gekennzeichnet sein, oder?
Vielen Dank für eure Hilfe.
PS: Sobald das Knöllchen ankommt, und die Stadt behaupten sollte, dass es sich um einen Behindertenparkplatz handelt, werde ich die Gemeinde auch dazu Zwingen, dort ein Schild aufzustellen. Weil was ist im Herbst oder im Winter?
Parken auf "Behindertenparkplatz"
27. Mai 2014
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Frage vom 27. Mai 2014 | 10:40
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Parken auf "Behindertenparkplatz"
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
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#1
Antwort vom 27. Mai 2014 | 12:25
Von
Status: Richter (8412 Beiträge, 3774x hilfreich)
Zwingen können Sie die Gemeinde zu nichts, aber Sie können in eigener Sache auf das Protokoll reagieren und ggfs. mit Fotos zu belegen versuchen, dass der P nicht als Behindertenparkplatz erkennbar war.
-----------------
" "
#2
Antwort vom 27. Mai 2014 | 23:04
Von
Status: Unbeschreiblich (120290 Beiträge, 39865x hilfreich)
Gibt es ein Foto von der Stelle?
quote:<hr size=1 noshade>Weil was ist im Herbst oder im Winter? <hr size=1 noshade>
Dann haben wir eine andere Jahreszeit aber immer noch dieselbe StVo und dieselbe Markierung ...
-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
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#3
Antwort vom 28. Mai 2014 | 07:36
Von
Status: Lehrling (1528 Beiträge, 354x hilfreich)
quote:
Dann haben wir eine andere Jahreszeit aber immer noch dieselbe StVo und dieselbe Markierung ...
Stimmt,
allerdings ist ein "Behindertenparkplatz" nur dann einer wenn das durch das entsprechende Zeichen mit Zusatzeichen angeordnet ist.
-----------------
"MFG
Rechtsmacher PvDE-Mitte
Wer Rechtschreibfehler findet kann Sie behalten. "
#4
Antwort vom 28. Mai 2014 | 12:28
Von
Status: Gelehrter (10701 Beiträge, 4211x hilfreich)
quote:
Dann haben wir eine andere Jahreszeit aber immer noch dieselbe StVo und dieselbe Markierung ...
Nicht ganz.
Nicht erkennbare Markierungen und Verkehrszeichen entfalten keine Rechtswirkung mehr. (z.B. Oberlandesgericht Hamm Urteil vom 30.9.2010 (A.Z. III-3RBs 336/09))
Aus gutem Grund haben Vorfahrt gebende/nehmende Verkehrszeichen eine einmalige unverwechselbare Form.
Es kann niemand behaupten das Stoppschild nicht erkannt zu haben nur weil Schnee anhaftet, die 8 eckige Form aber zu erkennen war.
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""
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