Bei Fahrten mit dem Betriebsfahrzeug auf dem Firmengelände,
kam es zu einer Beschädigung eines Privatwagens der dort,
obwohl der Arbeitgeber das Abstellen privater PKW's von Betriebsangehörigen untersagt hat, geparkt war.
Der Arbeitgeber beruft sich auf seine Anweisung, des Abstellverbotes für Privat-PKW's und will den Schaden nicht über seine Haftpflicht ausgleichen.
Der Geschädigte fordert nun, unter Einschaltung eines Rechtsanwaltes, die Kosten für den entstandenen Schaden direkt
vom Fahrer des Firmenwagens.
Muß der Fahrer des Firmenwagens für den Schaden aufkommen?
Kann er überhaupt seine Haftpflicht in Anspruch nehmen?
Parken auf Betriebs-bzw. Firmengelände
23. Dezember 2001
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Frage vom 23. Dezember 2001 | 22:31
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Parken auf Betriebs-bzw. Firmengelände
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