Parken auf Fußweg?

26. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
Katzentatze
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Parken auf Fußweg?

Hallo

Folg. Situation:
Vor einer Klinik gibt es den gesamten Gehweg entlang Parkbuchten, wobei die PKW jeweils mit der Front oder dem Heck zum Gehweg stehen. Zwischendurch gibt es eine Feuerwehrausfahrt, die auch als solche gekennzeichnet ist. Alle paar Meter sind die Parkbuchten durch kleine Grünflächen mit großen Bäumen unterbrochen.

Gestern stellte ich mich mit meinem PKW neben einen der Bäume in eine der Parkbuchten. Plötzlich kam von der anderen Straßenseite eine ältere Frau und schrie mich an, ob ich nicht lesen könne. Ich stünde angeblich auf einem Fußweg.
Verdutzt schaute ich mich um. Man konnte zwar erkennen, dass wohl Anwohner auf der anderen Straßenseite genau gegenüber der Parkbucht den Gehweg so frei geschüppt hatten, dass man dort die Straße überqueren konnte, aber auf der Seite, auf der ich mich befand sah man nichts, was auf einen Fußweg hindeuten würde. Kein Schild, keine farbliche Kennzeichnung, keinen abgesenkten Bordstein, absolut kein Unterschied zu den neben mir befindlichen Parkbuchten. Es waren auch ganz normal Reifenspuren im Schnee zu erkennen, so dass sicher war, dass dort schon mehrere Fahrzeuge gestanden hatten.

Als ich die Frau nun darauf hingewiesen hatte, meinte sie, ich solle doch mal einige Schritte zurück gehen, dann würde ich es sehen. Doch was ich dort sah war nur ein an den Baum gepinnter, mit dem PC hergestellter Zettel auf dem das Wort Fußweg stand.

Da sonst keine weiteren Parkbuchten mehr frei waren und ich nicht erkennen konnte, dass es sich wirklich um einen Fußweg handelte, blieb ich dort stehen und ging in die Klinik. Als ich zurück kam, fand ich unter meinem Scheibenwischer einen Zettel worauf stand, dass ich auf einem Fußweg stehen würde.

Nun frage ich mich, ob ich dort wirklich auf einem Fußweg geparkt habe, wenn es nicht als solcher zu erkennen ist und ob ich dafür, sollte ich dort nochmal parken müssen, einen Strafzettel riskieren würde.

Ich würde mich über hilfreiche Antworten sehr freuen.

lg
Katzentatze



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18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Lari-Fari
Status:
Praktikant
(519 Beiträge, 260x hilfreich)

Das ist kein Fußweg, auch wenn die Anwohner das wohl gerne so hätten.

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"Strafschärfend war zu berücksichtigen, dass der Angeklagte die Tat bis zum Schluss hartnäckig geleug"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Katzentatze
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Nochmal Hallo

Danke erst mal für die Antwort.

Ich habe heute mit der Dame an der Rezeption in der Klinik gesprochen. Sie meinte, es sei wirklich wohl ein Fußweg und man wisse um dieses Problem. Die besagte ältere Frau käme mehrmals am Tag in die Klinik um sich über parkende PKW zu beschweren.
Da die Parkplätze aber der Stadt gehören, interessiert es die Klinik nicht. Wenn, dann müssten die Anwohner eine entsprechende Beschilderung bei der Stadt beantragen. Und wahrscheinlich würde das niemand machen.
Es hätte dort aber ihres Wissens nach noch niemand einen Strafzettel bekommen.

Soweit beruhigend zu wissen, aber mich würde trotzdem interessieren, wie es dann strafrechtlich geregelt würde, wenn man einen Strafzettel bekommt. Wie gesagt, es ist vor allem für Ortsfremde ja in keinster Weise als Fußweg zu erkennen.

Vielleicht weiß das ja hier noch jemand.

lg
Katzentatze

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#3
 Von 
Scappler
Status:
Lehrling
(1176 Beiträge, 749x hilfreich)

quote:
Vielleicht weiß das ja hier noch jemand.


Ein Foto von dem betreffenden "Parkplatz", wäre zur Beantwortung der Frage sehr hilfreich.
Alles weitere wäre nur eine Raterei.

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#4
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Hallo,

also strafrechtlich ist da so oder so keine Relevanz.

Aber ein "knöllchen" kann es da ohne weiteres geben! Wenn es ein Fussweg ist und die Dame bei den entsprechenden Behörden die Falschparker anzeigen würde, dann müsste dem auch nachgegangen werden, dan würde es icherlich Knöllchen geben, auch wenn dem bis jetzt NOCH nicht so war, dann hat die Dame eifach noch nicht diesen Schritt begangen...

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#5
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13709 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

ein Bild wäre wirklich gut, und/oder die Ortskoordinaten (Straße und Stadt).

Ich kann mir nämlich noch nicht einmal verstellen, was hier genau gemeint ist, den Begriff "Fußweg" gibt es in der StVO - fast - nicht (und allein das deutet auf eine nichtoffizielle Regelung hin).
Ein Gehweg kann es doch eigentlich nicht sein, der sollte doch neben den Parkbuchten herführen (vorausgesetzt, es sind Parkbuchten). Bleibt noch ein Fußgängerüberweg/Überquerungshilfe, das müsste aber an einem abgesenkten Bordstein zu erkennen sein.

Fazit: Soweit ich das bisher beurteilen kann, darf dort geparkt werden.

Stefan

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#6
 Von 
nefrage234
Status:
Schüler
(182 Beiträge, 37x hilfreich)

Ich habe das so verstanden, daß da per selbstgeschriebenem Zettel eine Parkbucht freigehalten werden soll, bei der die Fußgänger die Straße überqueren, weil's dort keinen Zebrastreifen gibt und die Bäume und Parkplätze über die ganze Länge der Straße gehen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13709 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

quote:
Ich habe das so verstanden, daß da per selbstgeschriebenem Zettel eine Parkbucht freigehalten werden soll, bei der die Fußgänger die Straße überqueren, weil's dort keinen Zebrastreifen gibt und die Bäume und Parkplätze über die ganze Länge der Straße gehen.
Ja, so könnte(!) es sein.

Und dann ist das Parkverbot natürlich nicht gültig*. Und eigentlich auch unnötig, weil man als Fußgänger immer ein Schlupfloch durch die parkenden Autos findet.

*nicht nur dann, aber dann erst recht nicht

Das hört sich übrigens alles ziemlich laienhaft an, auch dass sich die Frau in der Klink beschwert anstatt beim Ordnungsamt/Polizei. Wenn sie sich dort aber als Zettelurheberin zu erkennen gäbe, würde sie vielleicht selbst eine Strafe bekommen; also denkt sie wohl: lieber doch nicht offiziell.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Katzentatze
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo

Vielen Dank für die Antworten.

Ich habe mir die Situation mal bei Google Chrome angeschaut und danach noch einmal live und habe mit dem Fuß etwas Schnee an die Seite geschoben. Und dort sieht man in der Tat einen Fuß- oder Gehweg. Er ist auch durch einen etwas breiteren Grünstreifen von der Parkbucht daneben getrennt.
Das dumme an der Sache ist dabei, dass es nur dann wirklich erkennbar ist, wenn dort kein Schnee liegt, weil nur vor den Autos, also am eigentlichen Gehweg entlang auch ein Bordstein ist. Die Bäume, die Parkbuchten und die Grünstreifen sind alle auf gleicher Höhe und nur mit gepflasterten Umrandungen voneinander "getrennt". Jetzt im Moment sieht es aus, wie die eine Parkbucht daneben. Wenn man dort parkt, steht man allerdings mit den Reifen tlw. auf dem Fußweg und/oder auf dem Grünstreifen.

Ein Foto habe ich leider nicht. Wer sich die Situation evtl. bei Chrome trotzdem noch anschauen möchte: Es geht um die Parkbuchten vor dem Rehazentrum in der Schulstr. in Bad Pyrmont. Bei Chrome sieht man dort von rechts: einen längeren Grünstreifen, Fußgängerüberweg, 6 Parkbuchten, Baum, 3 Parkbuchten, Feuerwehreinfahrt, Baum, 6 Parkbuchten, Baum, besagter Fußweg, Grünstreifen, 1 Parkbucht, Baum, 15 Parkbuchten.

Ich weiß auf jeden Fall jetzt bescheid und werde dort in Zukunft anders parken.

lg
Katzentatze

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
nefrage234
Status:
Schüler
(182 Beiträge, 37x hilfreich)

Äh, wo sollen wir genau gucken, haben Sie da mal einen Link? Chrome ist ein Internetbrowser.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13709 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

quote:
Äh, wo sollen wir genau gucken, haben Sie da mal einen Link? Chrome ist ein Internetbrowser.
Such bei Google-Earth (oder einem anderen Kartendienst) nach Bad Pyrmont und Schulstr.

Für mich besteht dort immer noch kein Parkverbot (keine Frage, es ist so gewollt, aber das reicht nicht).

Zusatzfrage: Gibt es irgendwelche Schilder, Zonen oder ist es ein VB (Verkehrsberuhigter Bereich)?

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
nefrage234
Status:
Schüler
(182 Beiträge, 37x hilfreich)

Und einem Stadtplan oder verwaschenen Satellitenbildern, auf denen alle Parkbuchten belegt sind, soll man was genau entnehmen können? Ich sehe da jedenfalls nix. :)

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Katzentatze
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo

@nefrage234:
Ich gebe bei Chrome einfach nur Bad Pyrmont, Schulstr. ein, da erscheint dann eine Karte oben rechts. Dort klick ich rein und sehe da oben rechts in der Karte das Kästchen Satellit. Und wenn man dort rein klickt, sieht man meiner Meinung nach mit etwas gutem Willen alles durchaus gut. Vor allem, weil ich ja noch zur besseren Orientierung zusätzlich genau erklärt habe, was man dort sieht.

Ob es am Ende earth oder sonst ein Kartendienst ist, ist dabei ja unerheblich. Bessere Bilder kann ich leider nicht liefern. :-)

@Stefan:
Ja, die gesamte Schulstraße und die davon abzweigenden Nebenstraßen sind Zone 30. Schilder gibt es nur in der Feuerwehreinfahrt. Da stehen direkt an den weißen Linien seitlich der Einfahrt 2 Parkverbotsschilder mit entsprechenden Pfeilen und ein Schild: "Feuerwehreinfahrt frei halten". Dort gegenüber auf der anderen Straßenseite sind 2 Garageneinfahrten.
An den Parkbuchten stehen keine Schilder. Parken ist dort auch kostenlos.
Da die Baum-Grünstreifen auch auf Straßenhöhe sind, hat man die Bäume durch ne Art Rundeisen jeweils rechts und links vom Baum geschützt. An dem Grünstreifen und dem Fußweg sind keine dieser Rundeisen. Ein Bekannter vermutet, dass der Fußweg nachträglich dort angelegt wurde und es vorher eine Parkbucht war.

lg
Katzentatze

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
nefrage234
Status:
Schüler
(182 Beiträge, 37x hilfreich)

Wenn reckoner da was erkennen kann, muß der bessere Augen haben. Nachdem ich fünf Minuten auf das Satellitenbild gestarrt habe, scheint mir nun klar zu sein, welche Stelle auf dem Bild gemeint sein müßte, aber wo Ihr Wagen auf diesen grünen, grauen und braunen Rechtecken nun genau stand ist mir weiterhin unklar. Ob es sich bei dem Gehweg um einen Gehweg handelt, und ob das erkennbar ist oder sein müßte, läßt sich auf nur mit dem Satellitenbild nicht sagen.

Auf Gehwegen ist das Parken in Abwesenheit von Schildern, die das ausdrücklich erlauben, sowieso verboten. Nach Ihrer bisherigen Schilderung haben Sie (vorsätzlich) auf dem Gehweg geparkt. Sie haben ja selbst geschrieben, die alte Dame hätte Sie darauf aufmerksam gemacht, und bei einer späteren Ortsbegehung hätten Sie den Gehweg auch als solchen erkannt.

Auf dem Grünstreifen haben Sie auch gestanden, und das zumindest hätte man doch merken können (nicht befestigter Untergrund). Eine Parkbucht, die augenscheinlich zu schmal für ein Auto ist, dürfte wohl kaum für Autos gedacht sein, höchstens Für Fahr- oder Motorräder.

Ich würde mal sagen, Sie haben Glück, daß die Dame nur meckert statt Ordnungswidrigkeiten anzuzeigen.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13709 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

quote:
Ja, die gesamte Schulstraße und die davon abzweigenden Nebenstraßen sind Zone 30.
Gut, eine 30er-Zone sagt nichts über Parken oder nicht, ich dachte eher an eine Halteverbotszone (http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Zeichen_290.svg). Also ist Parken erstmal grundsätzlich erlaubt, und auch nicht nur auf extra markierten Flächen (VB).

quote:
Auf Gehwegen ist das Parken in Abwesenheit von Schildern, die das ausdrücklich erlauben, sowieso verboten.
Ein Gehweg ist es aber ziemlich sicher nicht, es fehlt schon der Bordstein. Dazu kommt Bordstein am Übergang zum richtigen Gehweg (war doch so, oder?), damit scheidet ein Gehweg sogar aus.

quote:
Auf dem Grünstreifen haben Sie auch gestanden, und das zumindest hätte man doch merken können (nicht befestigter Untergrund).
Nein, es scheint ein ganz normal asphaltierter Bereich zu sein, die Grünanlagen sind jeweils dazwischen.

quote:
Wenn reckoner da was erkennen kann, muß der bessere Augen haben.
Vielleicht auch eine andere Karte (ich nutze regelmäßig verschiedene Kartendienste). In diesem Fall hat imho aber Google die beste Darstellung, Bing ist aber auch nicht viel schlechter (Bing hat für größere Städte ein Luftbild, das ist richtig gut, leider aber nicht für Bad Pyrmont).

Stefan

PS: Natürlich immer noch alles unter Vorbehalt, ich kenne auch nur die Satellitenbilder.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
nefrage234
Status:
Schüler
(182 Beiträge, 37x hilfreich)

> Nein, es scheint ein ganz normal asphaltierter Bereich zu
> sein, die Grünanlagen sind jeweils dazwischen.

Daß die TEin auf dem Grünstreifen stand schließe ich hieraus:

1.

> ...sieht man dort von rechts: ...
> 6 Parkbuchten, Baum, besagter Fußweg, Grünstreifen,
> 1 Parkbucht
, Baum, ...

2.

> Wenn man dort parkt, steht man allerdings mit den
> Reifen tlw. auf dem Fußweg und/oder auf dem
> Grünstreifen.

Die TEin hat nach eigener Angabe in einer Parkbucht geparkt, und in obiger Beschreibung ist zwischen den beiden Bäumen nur eine solche Bucht. Zwischen dem ominösen Gehweg und der Parkbucht befindet sich ein Grünstreifen. Da die TEin sowohl in der Parkbucht als auch auf dem "Gehweg" stand, muß sie zwangsläufig auch auf dem Grünstreifen gestanden haben (wenn auch nicht unbedingt mit einem Rad).

Außerdem hatte ich aus dem zweiten Zitat gefolgert, daß die Parkbucht nicht breit genug für ein Auto sein kann.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Katzentatze
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo

Ich habe geparkt, wo meiner damaligen bescheidenden Meinung nach eine Parkbucht war, weil es dort, Dank des Schnees, exakt so aussah, wie die (eigentliche)Parkbucht daneben. Leider erwies sich das ja später als Irrtum, weil es keine Parkbucht, sondern der Fußweg und der Grünstreifen war.

Diesem Irrtum verfielen ja viele Autofahrer, denn es standen dort vorher und auch nachher immer wieder andere PKW.

Der Weg und der Grünstreifen zusammen sind genau so breit, bzw. genau gesagt sogar noch etwas breiter, wie eine Parkbucht. Darum ist es möglich, dass man sowohl auf dem Fußweg, als auch auf dem Grünstreifen stehen kann. Da es Winter ist, war der Grünstreifen gefroren und somit fester Untergrund. Der Schnee war sowohl auf dem Fußweg, als auch auf dem Grünstreifen festgefahren. Darum konnte man beides auch nicht erkennen.

Dort stehen auch keine Schilder, wie z.B. bei der Feuerwehreinfahrt oder ein offizielles Hinweisschild auf einen Fuß-/Gehweg.

Jetzt, wo der Schnee getaut ist, kann man beides gut erkennen und es steht niemand mehr dort.

Es ist eben ein saisonales Problem, was nur auftaucht, wenn Schnee liegt.

Ich hatte gehofft, dass ich hier eine Erklärung bekommen kann, wie so eine für einen PKW-Fahrer unklare Situation rechtlich aussieht.
Ich kenne den Grundsatz: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Aber wenn man nicht mal weiß, dass man etwas nicht weiß...?

Es wird schon seinen Grund haben, warum die Frau nicht die Polizei ruft und warum dort noch niemand ein Knöllchen bekommen hat.

Vielen Dank nochmal an alle, die versucht haben, Licht in diese Angelegenheit zu bringen. Ich habe durchaus das ein oder andere Neue gelernt. :-)

lg
Katzentatze

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13709 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

quote:
Ich hatte gehofft, dass ich hier eine Erklärung bekommen kann, wie so eine für einen PKW-Fahrer unklare Situation rechtlich aussieht.
Das könnte als Irrtum durchgehen, für den du nicht bestraft wirst, kommt aber auf den Einzelfall an (sah es wirklich genauso aus wie bei den anderen Parkplätzen? Konntest du den Fußweg nicht durch etwas anderes erkennen? Bist du nicht häufiger dort und müsstest daher diese Besonderheit kennen? etc.).

Das ist ähnlich wie beispielsweise bei - von Vandalen - abmontierten Schildern. Die gelten zwar weiterhin, völlig unwissende Fahrer können aber nicht bestraft werden.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 999x hilfreich)

quote:
Das ist ähnlich wie beispielsweise bei - von Vandalen - abmontierten Schildern. Die gelten zwar weiterhin, völlig unwissende Fahrer können aber nicht bestraft werden.


Dürfen sie abgeschleppt werden? Ok, wenn's absolut notwendig ist auf jeden Fall, aber ohne eine konkret rechtfertigende Situation?
Wer hat in diesem Fall die Kosten zu tragen? (Ob gerechtfertigt, da Notsituation, oder einfach so).

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"Meine Beiträge stellen nur meine Sicht der Dinge dar, keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr"

0x Hilfreiche Antwort

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