Parken auf Gehweg / Verkehrsberuhigter Bereich

31. Juli 2015 Thema abonnieren
 Von 
Martin2112
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Parken auf Gehweg / Verkehrsberuhigter Bereich

Ich hatte heute Morgen ein Knöllchen wegen "Parken auf Gehweg" an meiner Windschutzscheibe und soll 20 Euro bezahlen. Allerdings bin ich der Meinung, dass es sich, um die Fläche auf der ich geparkt habe, nicht um einen Gehweg handelt.
Folgende Situation: mein gewählter Parkplatz befindet sich einen Meter vor dem Zeichen 325 (Beginn verkehrsberuhigter Bereich). Meine Parkplatzfläche und der verkehrsberuhigte Bereich haben einen identischen Bodenbelag (Pflastersteine). Der angrenzende Gehweg hingegen ist asphaltiert.
Zudem befindet sich das Zeichen 326 (Ende des verkehrsberuhigten Bereichs) (der verkehrsberuhigte Bereich ist ein Ring und keine Durchgangsstraße) nicht auf der selben Höhe wie das Zeichen 325, sondern deutlich weiter davor.
Entsprechend hätte sich mein Parkplatz laut Zeichen 326 (Ende des verkehrsberuhigten Bereichs) innerhalb des verkehrsberuhigten Bereichs befunden, laut Zeichen 325 (Anfang des verkehrsberuhigten Bereichs) jedoch nicht.
Natürlich darf man auch im verkehrsberuhigten Bereich nicht parken. Ein solches Verwarnungsgeld würde mich jedoch "nur" 10 Euro kosten.
Daher nun die Frage an euch: glaubt ihr ich hätte mit einem Widerspruch Erfolg?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47658 Beiträge, 16843x hilfreich)

Du solltest bei der Bußgeldstelle anrufen und den Sachverhalt schildern.

1x Hilfreiche Antwort

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