Parken auf Gehweg?

30. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
geheim
Status:
Schüler
(162 Beiträge, 189x hilfreich)
Parken auf Gehweg?

Hallöchen!
Ich wohne in einer sehr schmalen Straße. Rechts und links von der Straße gibt es einen Bürgersteig, der den Namen kaum verdient. Er ist höchstens 50 cm breit und sehr uneben. Niemand nutzt diese Bürgersteige, sondern alle gehen über die wenig befahrene Anliegerstrasse. Eigentlich parken fast alle Anwohner mit 2 Reifen auf diesen sogenannten Bürgersteigen. Parkt man komplett auf der Straße, wird es schwer für andere Autos daran vorbei zu kommen. Diese müssen dann über den Bürgersteig fahren (der Höhenunterschied zur Straße ist höchstens 2 cm). Ein Feuerwagen würde an parkenden Autos nicht vorbei kommen.
Jetzt hat heute morgen zum wiederholten Male eine freundliche Politesse Knölchen verteilt. Ich war gerade mit meinem Hund unterwegs und habe sie drauf angesprochen. Sie meinte Parken auf dem Bürgersteig ist verboten, man muss auf der Straße parken.
Mich betrifft das ganze nicht so, da ich eine Garage habe. Trotzdem rege ich mich über so Behördenwillkür total auf. Das ist Schikane und Geldmacherei.
Gibt es irgendeine Regelung wie breit Bürgersteige sein müssen?
Lg
Su

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von geheim):
Gibt es irgendeine Regelung wie breit Bürgersteige sein müssen?


Es gibt auf jeden Fall die Regelung, dass Gehwege nicht ohne Verkehrszeichen 315 zum Parken verwendet werden dürfen.

5x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16839x hilfreich)

Zitat:
Diese müssen dann über den Bürgersteig fahren (der Höhenunterschied zur Straße ist höchstens 2 cm). Ein Feuerwagen würde an parkenden Autos nicht vorbei kommen.


Dann darf man in der Straße gar nicht parken.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

auf gehwegen parken ist ohne gesonderte Erlaubnis nicht erlaubt.

Zitat:
Parkt man komplett auf der Straße, wird es schwer für andere Autos daran vorbei zu kommen.
Restbreite der Strasse müssen 3m sein, Sind es keine 3m dann darf man auch nicht parken.

Und noch alls Zusatzinfo, die 3m zählen ab Aussenkante Seitenspiegel, nicht ab dem Reifen ;)

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Zitat (von geheim):
Niemand nutzt diese Bürgersteige, sondern alle gehen über die wenig befahrene Anliegerstrasse.


Vielleicht gehen alle auf der Straße, weil die Gehsteige zugeparkt sind.

Rechtlich ist es eindeutig: Auf Gehsteigen ist Parken verboten, wenn nicht ausdrücklich erlaubt. Es ist nicht ausgeschlossen, daß Politesse und Stadt die Situation dort ausnutzen, um zu kassieren, aber Willkür ist es nicht.

5x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17005 Beiträge, 5896x hilfreich)

Zitat (von geheim):
Trotzdem rege ich mich über so Behördenwillkür total auf
Ich kann keine Willkür erkennen

Zitat (von geheim):
Das ist Schikane und Geldmacherei.
Nein, das ist Verkehrserziehung

Zitat (von geheim):
Gibt es irgendeine Regelung wie breit Bürgersteige sein müssen?
Nein

Deiner Beschreibung nach liest sich das in der Tat so, als sein das Parken, mit einem PKW, in dieser Straße generell nicht legal möglich weil die Straße zu schmal ist.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3591 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von geheim):
Niemand nutzt diese Bürgersteige,
Doch, die Autofahrer nutzen die Gehwege zum verbotswidrigen Parken.

Zitat (von geheim):
alle gehen über die wenig befahrene Anliegerstrasse.
Ist ja logisch. Wo sollen die Fußgänger auch sonst gehen, denn
Zitat (von geheim):
Eigentlich parken fast alle Anwohner mit 2 Reifen auf diesen sogenannten Bürgersteigen.




Zitat (von geheim):
Trotzdem rege ich mich über so Behördenwillkür total auf. Das ist Schikane und Geldmacherei.
Ich kann hier weder Behördenwillkür, noch Schikane und Geldmacherei, sondern nur die Durchsetzung geltenden Rechts zu Gunsten der schwächsten Verkehrsteilnehmer erkennen.

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
geheim
Status:
Schüler
(162 Beiträge, 189x hilfreich)

Ich muss noch dazu sagen das die Gehsteige zu schmal zum laufen sind und teilweise so kaputt, das man leicht umknickt und hinfällt. Deswegen werden in unserer Straße die Gehsteige von Fußgängern nicht benutzt.
Ich will da auch keine schlafenden Hunde wecken, da ich tatsächlich denke, das man in unserer Straße aufgrund fehlender Breite nicht parken darf.
Ich weiß aber auch, das einige Eigentümer einen Stellplatz vor ihrem Haus Pflastern wollten und das dafür keine Baugenehmigung erteilt wurde.
Es ist halt eine alte Siedlung aus den 30er Jahren. Da gab es noch nicht so viele Autos.

-- Editiert von geheim am 30.01.2018 17:42

7x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120271 Beiträge, 39862x hilfreich)

Zitat (von geheim):
und teilweise so kaputt, das man leicht umknickt und hinfällt.

Nun, dann sollte man die Stadt auffordern diese gefährlichen Gehwege unverzüglich im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht instandzusetzen.

Könnte dann aber passieren, das man wegen der anfallenden Kosten der unbeliebsteste Anwohner der Straße wird....



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3591 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von geheim):
die Gehsteige [...] sind [...] teilweise so kaputt, das man leicht umknickt und hinfällt.
Auch das ein möglicher Grund, warum die Kommune das Gehwegparken unterbinden möchte. Gehwege sind für Fußgänger gebaut und nicht unbedingt für die Belastung durch parkende Fahrzeuge konstruiert. Gehwegschäden und Wasserrohrbrüche können die Folge regelwidrig auf dem Gehweg geparkter Fahrzeuge sein.

3x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
geheim
Status:
Schüler
(162 Beiträge, 189x hilfreich)

Zitat (von Demonio):
Zitat (von geheim):
die Gehsteige [...] sind [...] teilweise so kaputt, das man leicht umknickt und hinfällt.
Auch das ein möglicher Grund, warum die Kommune das Gehwegparken unterbinden möchte. Gehwege sind für Fußgänger gebaut und nicht unbedingt für die Belastung durch parkende Fahrzeuge konstruiert. Gehwegschäden und Wasserrohrbrüche können die Folge regelwidrig auf dem Gehweg geparkter Fahrzeuge sein.

Wie gesagt die Straße ist sehr schmal. Wenn sich 2 Autos entgegen kommen, müssen beide Autos auf die Gehwege ausweichen. Ansonsten kommt man nicht aneinander vorbei.

7x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3591 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von geheim):
Wenn sich 2 Autos entgegen kommen, müssen beide Autos auf die Gehwege ausweichen.
Das ist aber ebenfalls nicht gestattet.

5x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Zitat (von geheim):
Wenn sich 2 Autos entgegen kommen, müssen beide Autos auf die Gehwege ausweichen. Ansonsten kommt man nicht aneinander vorbei.


Dann ist die Straße zum Parken definitiv zu schmal. Vermutlich hat man das viele Jahre geduldet, weil es niemand gestört hat und Parkplätze knapp sind. Aber solcher Pragmatismus wird immer seltener, vor allem wenn Einnahmen winken. Rechtlich ist das Parken auf den Gehwegen nicht erlaubt, ohne wenn und aber.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17005 Beiträge, 5896x hilfreich)

Zitat (von geheim):
Ich will da auch keine schlafenden Hunde wecken, da ich tatsächlich denke, das man in unserer Straße aufgrund fehlender Breite nicht parken darf.
Dann würde ich an eurer Stelle ganz ganz kleine Brötchen backen und ohne jegliches Murren die Knöllchen bezahlen!

Zitat (von Demonio):
Das ist aber ebenfalls nicht gestattet.
So ist es. Diese Straße ist einfach nicht für den normalen Verkehr geeignet. Wenn sie aber dennoch von PKW benutzt wird, so sollten sich die Nutzer nicht über die Knöllchen aufregen sondern einfach stillschweigend bezahlen.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

8x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Diese Straße ist einfach nicht für den normalen Verkehr geeignet.


Das ist dann doch ein wenig übertrieben. Wenn dort nicht zwei PKW aneinander vorbeikommen, muß eben einer warten bis frei ist. Das macht die Straße nicht ungeeignet für den normalen Verkehr.

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17005 Beiträge, 5896x hilfreich)

Zitat (von bear):
Wenn dort nicht zwei PKW aneinander vorbeikommen, muß eben einer warten bis frei ist.
Das bedeutet dann, dass einer von 2 PKW Fahrern rückwärts bis zur nächsten Möglichkeit Platz zu machen, fahren muss. Für mich bedeutet dies, dass die Straße für den normalen Verkehr ungeeignet ist. Ungeeignet bedeutet nicht verboten. Man kann auch ungeeignete Straßen befahren, das ist jedem selbst überlassen.
Wir dürften uns aber einig sein, dass aufgrund der beschriebenen Eigenschaft, in dieser Straße eigentlich gar nicht geparkt werden darf (auf PKW bezogen).

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

4x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Daß die Straße zum Parken zu schmal ist, habe ich weiter oben schon geschrieben.

Rückwärtsfahren ist nur nötig, wenn man die Straße nicht ganz überblicken kann. Sonst sieht man ja vor der Einfahrt, ob frei ist. Sowas gibt es öfter, nicht nur in wenig befahrenen Wohnstraßen.

5x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17005 Beiträge, 5896x hilfreich)

Na dann sind wir uns doch einig :)

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

2x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Sowieso :engel:

3x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.182 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen