Parken auf Privatparkplatz - Verhältnismäßigkeit nicht gegeben?!

29. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
M.Stephan
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)
Parken auf Privatparkplatz - Verhältnismäßigkeit nicht gegeben?!

Hallo,

mir ist gestern etwas passiert und ich benötige mal Eure Einschätzung/Rat zu dem Thema.
Ich habe mein Auto teilweise (rechtes Rad + 50 cm) auf einem Privatparkplatz eines Restaurants geparkt und wurde abgeschleppt. Begründung war, ich habe auf Privatgrund geparkt und die Kunden hätten keinen freien Parkplatz mehr vorfunden. Ich habe 2 Zeugen die bestätigen können, das die Parkplätze frei waren, die ganze Zeit wo ich dort stand und somit die Verhältnismäßigkeit, die das Abschleppen begründete, in meinen Augen nicht gegeben ist.
Kann ich nun von dem Restaurantbesitzer das Geld zurück verlangen? Und wenn ja wie?

Danke schon im Voraus.

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Hank
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 235x hilfreich)

hm, bin mir nicht ganz sicher,

aber die Verhältnismäßigkeit dürfte nicht greifen, da es sich um einen Privatparkplatz und nicht um einen öffentlichen Parkplatz handelt...?

Aber wie gesagt, bin mir nicht sicher. Vielleicht weiß ja noch wer was dazu.

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#2
 Von 
Siemm
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 139x hilfreich)

Hallo,
wie war denn der Privatparkplatz gekennzeichnet ?
Schilder kann jeder aufstellen. Nur ob die dann auch gültig sind *g*
Bestand die Möglichkeit den Parkplatz zu sichern ?(Kette oder Poller)
Wenn die Möglichkeit bestand auch wenn sie nicht genutzt wurde dann haste schlechte Karten. Wenn nur das Schild da stand versuche mal Dein Glück

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#3
 Von 
M.Stephan
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

Es standen Schilder da, das es sich um Privatgrund handelt, aber es war kein Poller oder eine Kette vorhanden. Ich stand nun aber nicht komplett auf dem Ding. Hilft mir das gar nicht?

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#4
 Von 
Siemm
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 139x hilfreich)

na dann kann der nix machen denn ein Privatparkplatz muß absperrbar sein

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Siemm
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 139x hilfreich)

frag aber nochmals hier :
http://www.radarforum.de

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#6
 Von 
arne_r
Status:
Schüler
(165 Beiträge, 37x hilfreich)

Moin siemm,

"ein Privatparkplatz muß absperrbar sein"
woraus leitest Du das ab? In Hamburg wird z.B. bei privaten Stellflächen im öffentlichen Verkehrsraum (meist vermietete Parkstände) gefordert, auf Klapppoller u.ä. zu verzichten.

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#7
 Von 
Siemm
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 139x hilfreich)

Na wie soll man den feststellen ob das Schild richtig ist.
Ich gehe demnächst auch zum Schildermacher und lasse mir ein Schild machen und nagel es dann an die Wand. Schon gehört der Parkplatz mir.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
M.Stephan
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich hab jetzt eine Anfrage an das Ordnungsamt gestellt, ob dieser Bereich von dem Restaurant gemietet wurde und ab wann der Miet/Pachtvertrag gilt, da das Restaurant gerade erst neueröffnet hat. Danach seh ich weiter.

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#9
 Von 
arne_r
Status:
Schüler
(165 Beiträge, 37x hilfreich)

Moin,

das reicht aber nicht, um rechtlich eine Absperrung zu fordern (die kann ich ja auch einfach irgendwo anschrauben). Wenn jemand einen Stellplatz gemietet oder gekauft hat, kann er jemand anderes von diesem Platz abschleppen lassen und diese Kosten vom Falschparker einfordern. Will der nicht bezahlen, muß das vor Gewricht geklärt werden, und dann dürfte man schlechte Karten haben, wenn man den Platz gar nicht besitzt oder so ein Schuld "nur so" aufgehängt hat - und natürlich auch wenn der Platz nicht entsprechend gekennzeichnet war.

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