Parken auf breitem Gehweg ohne Kennzeichnung

16. April 2014 Thema abonnieren
 Von 
pinocchio1
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Parken auf breitem Gehweg ohne Kennzeichnung

Hallo Zusammen,

folgender Fall:
Bei uns in der Strasse sind auf der einen Seite auf der Fahrbahn Parktaschen aufgemalt.
Auf der anderen Seite ein verbreiterter Gehweg, auf dem schon seit Jahren Autos parken.

Auch vor dem Haus nebenan ist solch ein verbreiterter Bürgersteig mit Platz für 2 Autos.
Das Haus selbst hat einen Vorgarten und ist eingezäumt. Es wird also keine Einfahrt oder so behindert.

Nun sind neue Eigentümer eingezogen und behaupten, das Grundstück einschl. Bürgersteig würde zu dem Grundstück gehören und wir dürften da nicht mehr parken.
Es ist aber nicht ersichtlich, dass der Bürgersteig Privateigentum ist.

Wie ist hier die Rechtslage?

Ein Anruf beim Ordnungsamt hat nur die Info gebracht, dass öffentliche Parkplätze gekennzeichnet sein müssen...

Danke und Grüße!

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

quote:
Auf der anderen Seite ein verbreiterter Gehweg, auf dem schon seit Jahren Autos parken.


Man geht hier von einem allgemein bekannten Irrtum aus.
Wenn das Parken auf dem Gehweg nicht ausdrücklich durch Beschilderung erlaubt ist, so ist es grundsätzlich verboten, egal wie breit der Gehweg ist und auch egal, ob dort seit vielen Jahren verbotswidrig geparkt wird.


Zitat:
Nun sind neue Eigentümer eingezogen und behaupten, das Grundstück einschl. Bürgersteig würde zu dem Grundstück gehören und wir dürften da nicht mehr parken.
Es ist aber nicht ersichtlich, dass der Bürgersteig Privateigentum ist.
Wie ist hier die Rechtslage?


Das kann man auch nicht erkennen, ersichtlich ist dies nur, wenn man Einsicht in die Katasterunterlagen beim Katasteramt nimmt und sich dort die Grundstücksgrenzen ansieht.




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-- Editiert meri am 16.04.2014 15:34

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