Hallo,
letzte Woche habe ich mein Auto komplett mit allen vier Rädern auf dem Gehweg in der Stadt abgestellt, da es nicht mehr richtig gefahren ist um den Verkehr nicht zu behindern. Auf dem Gehweg war kein ausdrückliches Parkverbot durch ein Schild gekennzeichnet. Außerdem waren noch ca. 2 Meter Gehweg für die Fußgänger übrig um an meinem Auto vorbei zugehen. Nach dem der Schaden beseitigt war ca. 6 Stunden später, habe ich die Fahr fortgesetzt. Leider habe ich heute eine Verwarnung in Höhe von 15,00 EUR erhalten.
Muss ich die Verwarnung auf jeden Fall bezahlen, oder kann ich dies mit der beigefügten Anhörung um gehen. Falls ja, wie kann ich Argumentieren um die Verwarnung nicht zu bezahlen?
Schon mal besten Dank!
Parken auf dem Gehweg? Wie kann ich argumentieren um die Verwarnung nicht zu bezahlen?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
--- editiert vom Admin
Sollte nicht erforderlich sein, ich wollte damit nur sagen, dass kein Schild für Parkverbot aufgestellt war, da ich mir nicht sicher war/bin ob sie dies nochmal anders auswirkt.Zitat:
Zitat:Auf dem Gehweg war kein ausdrückliches Parkverbot durch ein Schild gekennzeichnet.
Warum sollte das denn auch erforderlich sein?
quote:Danke für die Belehrung, wäre aber nicht notwendig gewesen, da es nicht wirklich bei diesem Thema weiterhilft. In dem Beitrag sind übrigens noch ein paar Tippfehler mehr, bitte nicht die Rechtschreibung bzw. Grammatik diskutieren, danke!
"um gehen" kann man gar nichts, sondern allenfalls etwas umgehen. Lese hierzu:https://de.wikipedia.org/wiki/Leerzeichen_in_Komposita
oder z.B.: http://www.deppenleerzeichen.de/
Weshalb kann dies nicht als Ausnahme betrachtet werden? Wäre es dann besser gewesen das Auto auf der Straße stehen zu lassen und Straßenverkehr somit zu blockieren? Wie verhält man sich dann richtig, wenn man während der Fahrt feststellt, dass sein Auto nicht mehr verkehrstauglich ist und man keine Möglichkeit sieht noch einen entsprechenden Parkplatz zu suchen?
-- Editiert am 04.04.2010 13:49
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--- editiert vom Admin
quote:
Eine Fahrschule hast du schon absolviert?
Ja, aber sicher doch!
Hallo Sharpie,
quote:
Wie verhält man sich dann richtig, wenn man während der Fahrt feststellt, dass sein Auto nicht mehr verkehrstauglich ist und man keine Möglichkeit sieht noch einen entsprechenden Parkplatz zu suchen?
Jedenfalls nicht so, dass du dich erst einmal 6 Stunden nicht darum kümmerst. Man könnte etwa sofort mit der Reparatur beginnen (falls möglich, was war denn eigentlich kaputt?) oder beispielsweise den ADAC rufen. Solange du dich noch am Fahrzeug befindest, sollte es in einem solchen Fall eigentlich keine Verwarnung geben.
Im Übrigen hört sich die Argumentation mit dem Schaden doch eher nach einer Schutzbehauptung an.
MfG Stefan
-- Editiert am 04.04.2010 17:30
quote:
Jedenfalls nicht so, dass du dich erst einmal 6 Stunden nicht darum kümmerst. Man könnte etwa sofort mit der Reparatur beginnen (falls möglich, was war denn eigentlich kaputt?) oder beispielsweise den ADAC rufen. Solange du dich noch am Fahrzeug befindest, sollte es in einem solchen Fall eigentlich keine Verwarnung geben.
Im Übrigen hört sich die Argumentation mit dem Schaden doch eher nach einer Schutzbehauptung an.
Vielen Dank, für die nette und Themen bezogene Antwort!
Es ist mit Sicherheit keine Ausrede, da ich von unserem Firmenparkplatz (kostenfrei) gefahren bin und nach ca. 50 Meter festgestellt habe, dass mein Auto nicht richtig läuft und es an der besagten Stelle platziert habe. Ein Marder oder ähnliches hat sich im Motorraum ausgetobt. Den Schaden konnte ich relativ schnell ausfindig machen und nach dem die Ersatzteile besorgt und gewechselt waren, habe ich das Auto sofort entfernt.
-- Editiert am 04.04.2010 21:27
Das ist ja lobenswert, es war aber trotzdem Falschparken. Die StVO sieht keine solchen Ausnahmen vor, schlimmstenfalls muß man sich halt auf einen Parkplatz schleppen lassen. Wenn das Risiko eines Knöllchens billiger ist, muß man das halt in Kauf nehmen.
Notfallregelungen gibt es nur, wenn es keine Alternative (nicht: keine zumutbare Alternative) gibt, etwa wenn jemand lebensgefährlich verletzt ist.
Wenn dir 150 EUR für einen Abschleppdienst unzumutbar erscheinen, bezahlst du eben die 15 EUR für das Falschparken, das ist dann sicher zumutbar.
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--- editiert vom Admin
... Schon mal etwas mit solchen unzuverlässigen Klapperkisten vom ADAC gehört??
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Also, ich würde die Gründe für das Abstellen des Fahrzeugs auf dem Gehweg darlegen und als Beweis vielleicht die Kaufbelege für die Ersatzteile vorlegen. In solchen Fällen ist es auch hilfreich einen Zettel mit einem entsprechenden Hinweis hinter der Windschutzscheibe anzubringen.
Hilft zwar nicht immer, aber oft. Allerdings als Falschparken würde ich in diesem Fall das Ganze nicht bezeichnen.
Gruß
Gerhard
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--- editiert vom Admin
Vielen Dank für eure Hilfe.
Die Damen und Herren vom Amt haben tatsächlich sehr freundlich reagiert. Nachdem ich alles erklärt und die Rechnung für die Ersatzteile vorgelegt hatte, musste ich die Verwarnung auch nicht bezahlen.
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