Parken auf dem Gehweg
Hallo,
ich habe eine Verwarnung bekommen, weil ich länger als eine Stunde auf einem "Gehweg" geparkt haben soll. So, un ist die Frage, ob der Platz wo ich gestanden habe, überhaupt zum Gehweg gehört. Die Stelle befindet sich an einer Kreuzung von zwei kleinen Straßen in der Nähe des HBF. An der Ecke ist ein Zaun und davor ist eine Art Schutterplatz und dann kommt der geplasterte Gehweg. Ein Schild ist an dieser Stelle nicht vorhanden. Ich habe jedenfalls auf diesem Schutterplatz geparkt und halt dafür eine Verwarnung bekommen. Allerdings habe ich dort schon häufiger geparkt und noch nie eine Verwarnung dafür bekommen.
Ist die Verwarnung denn gerechtfertigt, oder sollte ich Einspruch einlegen?
Schöne Grüße aus Duisburg
Anika
Parken auf dem Gehweg!!!!!
4. April 2003
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Frage vom 4. April 2003 | 08:43
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
Parken auf dem Gehweg!!!!!
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
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#1
Antwort vom 6. April 2003 | 23:53
Von
Status: Schüler (165 Beiträge, 37x hilfreich)
Moin,
hm, Schutterplatz interpretiere ich mal als Grandfläche. Nur weil die Oberfläche anders gestaltet ist, muß die Fläche kein "freier" Grund sein, die Befestigung mit Gehwegplatten wird meist nur auf 2-2,50m breite hergestellt. Zudem musstest Du den Bereich an einer nicht dafür vorgesehenen Stelle ("Überfahrt") überfahren. Sieht schon rechtens aus, hast bisher nur Glück gehabt.
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"Arne"
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