Parken auf dem "Gehweg"

30. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
MichelR
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Parken auf dem "Gehweg"

Hallo,

ich habe gestern ein Ticket bekommen, weil ich vor meinem Haus auf dem "Gehweg" geparkt habe. Ich wohne in einer eher ländlichen Gegend, links und rechts von meinem Haus sind unmittelbar keine weiteren Häuser und der "Gehweg" ist defacto nur vor meinem Haus, links und rechts davon ist Böschung. Der eigentliche Gehweg ist auf der anderen Straßenseite. Auf meiner Straßenseite ist im Rest der Straße keine Gehweg, sondern augenscheinlich nur vor meinem Haus.

Ein Bild könnt ihr hier sehen:
fotos.web.de/mreine1004/gehweg

Wie man vieleicht sieht, ist der besagte "Gehweg" in keiner weise ein Gehweg, weil dort nie im Leben jemand hergehen würde. Der eigentliche Gehweg ist in einem dunklen Ton gepflastert, dieser in einem hellen Ton. Es ist also nicht wirklich erkenntlich, dass es sich um einen Gehweg handeln soll. Wie ist eure Meinung?

Gruß
Michael

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
zuspät
Status:
Praktikant
(537 Beiträge, 179x hilfreich)

Meiner persönlichen, laienhaften Meinung nach ist der Gehweg allein schon dadurch deutlich gekennzeichnet, dass er farblich anders gekennzeichnet ist als Deine Grundstücksauffahrt und die eigentliche Fahrbahn. Wie lang ein Gehweg sein muss um als solcher anerkannt zu werden ist eben so unerheblich, als der Umstand, dass kein Fussgänger diesen Gehweg jemals benutzen würde.

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"Meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Meinung wider."

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#2
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
(2846 Beiträge, 906x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
Interessierter Laie
Status:
Lehrling
(1620 Beiträge, 301x hilfreich)

Wo ist denn Deine Grundstücksgrenze?
Auf der anderen Seite scheinen auch noch Parkplätze zu sein.
Mit einem Gehweg hat diese Fläche allerdings wenig zu tun. Ich würde es eher als befestigen Seitenstreifen ansehen. Bleibt aber noch pawel pikowitzsch mit seinem Einwand, dass Du auf der falschen Seite parkst. Du könntest also versuchen Widerspruch einzulegen, weil es eben kein Gehweg ist. Vielleicht merkt die Bußgeldstelle ja nicht, dass Du falsch herum gestanden hast. Vorher versuche aber mal zu klären, wie die Gemeinde die Fläche tatsächlich definiert.
Wenn Du wirklich dort parken musst, dann versuche doch mit dem zuständigen Straßnbaulastträger ein Sondernutzungsrecht zu vereinbaren. Das kostet aber etwas.

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#4
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
(2846 Beiträge, 906x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
Interessierter Laie
Status:
Lehrling
(1620 Beiträge, 301x hilfreich)

> Der eigentliche Gehweg ist auf der anderen Straßenseite. <
Zu viel Widerspruchsgeist würde ich auch nicht riskieren. Aber eine Nachfrage bei der zuständigen Stelle (Stadt/Gemeinde Tiefbauamt)wie sie denn die Fläche definiert kostet nichts.

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#6
 Von 
MichelR
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Nabend,

danke schon mal für die Antworten. Ich hab mal noch ein zweites Bild mit hochgeladen *****.

Vieleicht noch ein bischen Hintergrund, gegenüber sind Einfamilienhäuser, also keine öffentlichen Parkplätze oder so. Der eigentliche Gehweg ist auch auf der anderen Seite. Die Straße ist in einer 30iger Zone und nur frei für Anlieger. Ich behindere also keinen, wenn ich dort parke. Ob mein "Parkplatz" Gemeindegrund ist, konnte mir der Vermieter auf Nachfrage nicht wirklich abschließend beantworten.

Problem ist halt, ich wohne in einem Mehrfamielenhaus mit sechs Parteien, es gibt aber nur vier Garagen, ergo, irgendwer parkt immer dort. Wenn ich die Knolle jetzt also bezahlen würde, müßte ich ja auch die Konsequenz ziehen, und dort nicht mehr parken.

Wenn es eine einmalige Sache wär, hätte ich die 15,- schon gezahlt, aber ich wohne halt dort und würde halt auch in Zukunft gerne gelegentlich dort parken.

Das Parken entgegen der Fahrtrichtung könnte ich ja noch nachvollziehen, wird aber auf der Knolle nicht moniert.

Ich werd mich mal mit diesem "Sondernutzungsrecht" auseinandersetzen und mal herrausfinden, wie das Amt dieses Stück Land definiert.

Gruß
Michael

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