Ich habe eine Knolle für Parken auf dem Gehweg nach § 12 Abs. 4 in Höhe von 15 € bekommen. Ich bin damit aus folgenden Grund nicht einverstanden: Ich habe vor einer Baustelle mit abgesenkten Bordstein geparkt und waren keinerlei Parkverbote angebracht. Ich will mich schriftlich zum Sachverhalt äussern. Könnte es sein, dass die "liebe" Standverwaltung mir dann weitere Kosten und Auslagen in Rechnung stellt. Habe ich gegen die eine Chance oder soll ich besser bezahlen? Wäre für jeden Rat sehr danbar
Parken auf dem Gehweg - abgesenkter Bordstein, keine Parkverbote
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Hallo Anita,
irgendwie kann ich mir anhand Deiner Beschreibung kein Bild von der Situation machen.
Hast Du auf dem Gehweg geparkt?
Wo war der abgesenkte Bordstein?
Ob ein Einspruch Aussicht auf Erfolg haben könnte vermag ich daher nicht zu beurteilen.
Wenn Du das Verwarngeld nicht fristgerecht bezahlst wird ein Bußgeldbescheid erlassen. Dieser kostet dann ca. 25,60 Euro zusätzlich an Gebühren und Auslagen der Behörde.
Gegen das Verwarngeld solltest Du Dich also nur wehren wenn Du Dir absolut sicher bist das Aussicht auf Erfolg besteht. Ansonsten kann es nur noch teurer werden.
Auf dem Gehweg ist das Parken verboten - da brauchen keine Schilder zu stehen!
Sollten sie vor einem abgesenkten Bordstein und nicht auf dem Gehweg geparkt haben, dann wäre der Tatvorwurf im Verwaltungsakt falsch.....wenn sie jedoch auf dem Gehweg im Bereich des abgesenkten Bordsteins geparkt haben, dann wird der Sachbearbeiter eben diesen Vorwurf gewählt haben.....
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Was ist eine 'Baustelle mit abgesenktem Bordstein'?
Jedenfalls ist das Gerücht nicht totzukriegen, dass man immer mit 2 Rädern auf dem Gehweg stehen sollte. Keine Ahnung, ob das früher im Ostteil des Landes mal so erlaubt oder üblich war, aber jedenfalls ist es nur erlaubt, wenn ein gesondertes Schild dies vorsieht.
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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
Hat mit Ost oder West woh eher weniger zu tun.
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