Parken auf dem Parkstreifen (Seitenstreifen), trotzdem abgeschleppt....

19. April 2016 Thema abonnieren
 Von 
Trubadour
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)
Parken auf dem Parkstreifen (Seitenstreifen), trotzdem abgeschleppt....

Hallo zusammen,
ich hatte meinen Anhänger auf einem (Parkstreifen? Seitenstreifen?) in einem Industriegebiet abgestellt. Dieser wurde abgeschleppt, da es sich um einen Gehweg zu handeln scheint (Aussage der Behörde). Es handelt sich allerdings um einen Seitenstreifen mit auf ca. 60-70m abgesenktem Bordstein und geschottertem Seitenbereich. Woran hätte ich denn erkennen müssen, ob das ein Seitenstreifen zum Parken ist oder ein Gehweg? Der echte Gehweg mit Pflaster und Beleuchtung ist auf der anderen Strassenseite.
Zudem hat der abgesenkte Bordstein eine extra gerundete Kante zum Überfahren. Der erhöhte Bordstein vor und hinter dem abgesenkten Bordstein hat dagegen ein scharfe Kante.
"Hätten sie davorgeparkt, wäre alles in Ordnung gewesen!" war die Aussage der Behörde
Vor dem abgesenkten Bordstein hätte ich m.M.n. aber erst recht nicht parken dürfen.
Das Argument, dass auf der anderen Seite schon Fahrzeuge parkten und ich die Fahrbahn weiter verengt hätte und ein abgestellter Anhänger auf der Fahrbahn im Dunkeln nicht so gut zu sehen ist, wie ein PKW wird wohl keine Rolle spielen....
Verkehrszeichen für den Bordsteinabgesenkten Bereich gibt es nicht.
Im Bereich des erhöhten Bordsteins ist absolutes Halteverbot. Warum sollte es ein paar Meter weiter plötzlich erlaubt sein, auf der Fahrbahn zu parken?

Vielleicht weiss ja jemand, ob ich mit einem Widerspruch Chancen hätte.

VG an die Profis oder wissenden Laien...



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34 Antworten
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#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120364 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat:
Woran hätte ich denn erkennen müssen, ob das ein Seitenstreifen zum Parken ist oder ein Gehweg?

An der entsprechenden Beschilderung im Verbingung mit der Kenntnis der Regeln der StVO.



Zitat:
Der echte Gehweg mit Pflaster und Beleuchtung ist auf der anderen Strassenseite.

Das ist nicht der "echte Gehweg" sondern der "komfortable Gehweg".



Zitat:
Vielleicht weiss ja jemand, ob ich mit einem Widerspruch Chancen hätte.

Naja, auch 1% ist eine Chance .,.



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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Trubadour
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
An der entsprechenden Beschilderung im Verbingung mit der Kenntnis der Regeln der StVO.


Hallo Harry, da war aber keine Beschilderung für diesen Bereich. Wenn es durch den abgesenkten Bordstein zu einem Parkstreifen wird, muss ich ihn zum Parken nutzen. Also ist die Frage, wird so ein Bereich zum Parkstreifen oder nicht? Es ist ja nicht ein kurzer abgesenkter Bereich, wie vor Einfahrten o.ä. Da hätte ich natürlich nicht davor und nicht drauf parken dürfen.

-- Editiert von Trubadour am 19.04.2016 22:39

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120364 Beiträge, 39881x hilfreich)

§ 2 StVO : "Fahrzeuge müssen die Fahrbahnen benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte. Seitenstreifen sind nicht Bestandteil der Fahrbahn."

§ 12 StVO : "Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen..."
Seitenstreifen != Gehweg



Zitat:
Wenn es durch den abgesenkten Bordstein zu einem Parkstreifen wird, muss ich ihn zum Parken nutzen.

Das der Gehweg durch einen abgesenkten Bordstein zum Parkstreifen wird, ist eine etwas abenteuerliche Interpretation.
Ich bin mir nicht sicher, ob man einen Richter findet, der das auch so sieht ...



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#4
 Von 
Trubadour
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Warum ist der Bordstein denn dann über eine so lange Strecke abgesenkt und der Seitenstreifen nur geschottert?
Ich hatte das nicht ansatzweise für einen Gehweg gehalten.
Wo ist der Unterschied zwischen Gehweg und Parkstreifen oder Seitenstreifen geklärt? Ich habe nichts gefunden.
Auf einem Bürgersteig darf ich natürlich nicht parken. Der sollte aber doch eindeutig von der Fahrbahn abgegrenzt sein und da wird ein abgesenkter Bordstein doch nicht als eindeutig herhalten können.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120364 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat:
Der sollte aber doch eindeutig von der Fahrbahn abgegrenzt sein und da wird ein abgesenkter Bordstein doch nicht als eindeutig herhalten können.

Echt jetz? Der Bordstein als nicht eindeutige Abgrenzung?

Kann man das auch substantiert begründen?



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#6
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von Trubadour):
Warum ist der Bordstein denn dann über eine so lange Strecke abgesenkt und der Seitenstreifen nur geschottert?
Woher sollen wir das wissen du Scherzkeks?
Grundzipiell [1] gilt: Der Bordstein ist die heilige Grenze der Parkerei. Dahinter ist es nicht "Seitenstreifen", sondern Gehweg, unabhängig davon wie toll man drauf gehen kann. Man darf da nur parken, wenn es Schilder gestatten.

Ansonsten gilt (diese Schilder sind bei uns sehr häufig vertreten):



Zitat (von Harry van Sell):
Der Bordstein als nicht eindeutige Abgrenzung?

Vielleicht braucht der TE einen anderen Hinweis. Z.B. einen farblichen..

[1] Grundsätzlich und prinzipiell

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Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#7
 Von 
Trubadour
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)


Zitat:
Zitat (von Trubadour):
Warum ist der Bordstein denn dann über eine so lange Strecke abgesenkt und der Seitenstreifen nur geschottert?

Woher sollen wir das wissen du Scherzkeks?


Das war eine rhetorische Frage, die ich für dich mal beantworte:
Natürlich um den Bordstein in dem Bereich überfahren zu können!

Und deinen Ton solltest du ruhig mal überdenken. Dafür ist deine Antwort in keinem Fall qualifiziert und themenbezogen genug.

Zitat:
Grundzipiell [1] gilt: Der Bordstein ist die heilige Grenze der Parkerei. Dahinter ist es nicht "Seitenstreifen",


Es ist dahinter immer Seitenstreifen. Nur über die Nutzung besteht in meinem Fall Diskussionsbedarf.



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#8
 Von 
Goldgräber
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 12x hilfreich)

Zitat (von Trubadour):
Zitat (von Harry van Sell):An der entsprechenden Beschilderung im Verbingung mit der Kenntnis der Regeln der StVO.
Hallo Harry, da war aber keine Beschilderung für diesen Bereich.


Aha und deswegen darf man überall parken?

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#9
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7254 Beiträge, 1526x hilfreich)

Es steht doch ganz genau im Gesetz, dass da wo du geparkt hast, ein Parkverbot herrscht:

http://dejure.org/gesetze/StVO/12.html

(3) Das Parken ist unzulässig
(...)
5. vor Bordsteinabsenkungen.

Und weiterführend dazu:

Zitat:
VGH München v. 29.10.2014:
Das Parken vor Bordsteinabsenkungen ist unabhängig davon verboten, ob sich dort Grundstücksein- oder -ausfahrten befinden, und selbst wenn es sich um ganze Straßenzüge handelt.


Zitat:
KG Berlin v. 22.06.2015:
Auch ein Bordstein, der auf einer eine Fahrzeuglänge überschreitenden Strecke abgesenkt ist (hier: etwa 20 Meter), kann ein Parkverbot nach § 12 Abs. 3 Nr. 5 StVO begründen (entgegen OLG Köln DAR 1997, 79 ).

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#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120364 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat:
5. vor Bordsteinabsenkungen.

Er hat aber hinter dem Bordstein geparkt...



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#11
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Er hat aber hinter dem Bordstein geparkt...

Hinter der Absenkung auf dem Bordstein??

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#12
 Von 
muran
Status:
Lehrling
(1332 Beiträge, 1048x hilfreich)

Zitat:
Hinter der Absenkung auf dem Bordstein??

Wenn es ein "Gehweg" ist, dann darf er da nicht Parken. Egal ob geschottert, geteert, betoniert, versumpft...

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#13
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16556 Beiträge, 9319x hilfreich)

Wir drehen uns im Kreis.
Dass man auf dem Gehweg nicht parken darf (und auch nicht vor abgesenkten Bordsteinen) bestreitet der Fragesteller doch überhaupt nicht.
Er hat auf dem Gehweg geparkt, war aber zum Zeitpunkt des Parkens irrtümlich der Ansicht, dass es sich nicht um einen Gehweg, sondern um einen Seitenstreifen handelt.

Nun fragt sich der Fragesteller, woran man überhaupt einen Gehweg (auf dem das Parken verboten ist) von einem Seitenstreifen (auf dem das Parken erlaubt ist) unterscheiden kann - zumal hier Merkmale, die typischerweise für einen Gehweg sprechen (Pflasterung, hoher Bordstein) fehlen.

Ich finde die Frage durchaus berechtigt, denn ich kenne Straßenzüge (nicht nur in Industriegebieten) wo ich mich auch regelmäßig frage, ob das jetzt ein Gehweg oder ein Seitenstreifen ist.

Die weiter oben gefallene Behauptung, dass ein durchgehend abgesenkter Bordstein dafür spricht, dass der Streifen hinter dem durchgehend abgesenkten Bordstein stets ein Gehweg sein muss (und damit kein Seitenstreifen sein kann), erscheint mir noch nicht hinreichend belegt.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

2x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Ich fänd ja ein Photo hilfreich.

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Trubadour
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Goldgräber):
Aha und deswegen darf man überall parken?


Wenn das ein Parkstreifen ist, muss ich ihn sogar benutzen und darf nicht auf der Strasse davor parken.

Zitat (von Harry van Sell):
Echt jetz? Der Bordstein als nicht eindeutige Abgrenzung?

Kann man das auch substantiert begründen?


Der abgesenkte Bordstein vor Seitenstreifen oder Parkstreifen dient doch wohl der Befestigung des Übergangs Strasse Bankett.
Natürlich ist die Linie, die der abgesenkte Bordstein bildet, sichtbar. Aber wie ein echter Bordstein, der bei z.B. Glatteis ein Hereinrutschen von Fahrzeugen in den Bürgersteig verhindern kann, ist dort nicht gegeben. Das Bord in Bordstein macht hier sozusagen keinen Sinn, da eben dieses nicht erzeugt wird. Hinzu kommt, das gegenüber meines Problemfalles eine Einbahnstrasse abzweigt, an der die gleiche Bordsteinart für die Absenkung genommen wurde und hier eindeutig eine Unterbrechung der sonstigen hohen andersgeformten Bordsteine besteht und ich diese beim Einfahren in die Einbahnstrasse nicht als Abgrenzung wahr nehme sondern bedenkenlos abbiege.

Die verwendeten abgesenkten Bordsteine sind extra überfahrbare, also mit abgerundeter Kante zur Strasse hin. Im Gegensatz zu den übrigen in der Gegend verbauten.

@drkabo
Du hast es noch einmal auf den Punkt gebracht. Danke dafür. Leider haben einige nicht richtig gelesen, was du dankenswerter Weise klargestellt hast.

Ich fasse es noch einmal zusammen. Gehweg mit Beschilderung absolutes Halteverbot. Mit dem Ende des Halteverbotes dann Absenkung des Gehweges auf den Seitenstreifen mit Änderung von asphaltiert zu geschottert, extra anderen Bordsteinen und keinerlei weiterer Beschilderung für ca. 50 -70 m. Dann kommt eine Bushaltestelle, die relativ neu in den Seitenstreifen gebaut wurde.
Dann geht der Seitenstreifen wieder abgesenkt ein Stück weiter (ca. 20-30m)
Wo dann im weiteren Verlauf der Seitenstreifen wieder auf hohen Bordstein wechselt, ist nur noch ein Trampelpfad neben einem Werksgeländezaun vorhanden und möglich. Eine Warteinsel (oder wie die heissen) in der Strasse dort hat auf der Seite, die ich beschreibe, nicht einmal einen abgesenkten Bordstein. Irgendetwas ist da einfach nicht vollendet worden und
ich denke jetzt, die Stadtplanung hat wegen Geldmangel nicht alle geplanten Aufgaben abschliessen können und zurückgeblieben ist diese Situation.
Und ich habe nachgefragt, ich bin nicht der erste, der die Situation falsch einschätzt. Zumal dort keinerlei Parkplatzproblem herscht und ich nur froh war, den Anhänger von der ziemlich stark befahrenen Strasse zu bekommen, besonders, da er über mehrere Nächte dort stehen bleiben musste.




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#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120364 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat:
Irgendetwas ist da einfach nicht vollendet worden

Stimmt, die Stadt hat den Bürgersteig nicht durchgängig mit Asphalt versehen. Macht aber keinen Parkplatz daraus.



Zitat:
ich bin nicht der erste, der die Situation falsch einschätzt.

Irrelevant.



Zitat:
Zumal dort keinerlei Parkplatzproblem herscht

Na dann sollte man sich einen eindeutig ausgeschilderten Platz suchen, wenn genug da ist...



Gibt es einen Link / Koordinaten von GoogleMaps?





-- Editiert von Harry van Sell am 20.04.2016 21:03

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#17
 Von 
Trubadour
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

51°31'24.4"N 7°11'46.1"E
Der ganze ca. 4,5m breite Streifen ist geschottert und im nicht überfahrenen Teil mit Gras bewachsen.
In der "Satelliten"-Aufnahme sieht man als Grenze eine dünne Linie, welche ein Stabgitterzaun ist.
Die Behörde verfügt über ein Foto, auf dem jemand über das Gras am Anhänger vorbei geht. Aber auch das dürfte irrelevant sein.

Zitat (von Harry van Sell):
Na dann sollte man sich einen eindeutig ausgeschilderten Platz suchen, wenn genug da ist...

Parkraum ohne nähere Beschilderung ist ausreichend vorhanden. Unabhängig vom Seitenstreifen darf man auf der anderen Seite vor dem Bürgersteig parken. Am Abstelltag war es jedoch so voll (alle wollten Grünschnitt am Recyclinghof abgeben und es standen Schlangen auf der Strasse), dass ich nur dachte... Prima, drüben ist ein Parkstreifen, da stell ich ab und komm Montag wieder. Gesagt getan und abgeschleppt. Übrigens warum auch noch abgeschleppt?

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16556 Beiträge, 9319x hilfreich)

In dieser offiziellen Publikation(klick mich) wird Seitenstreifen definiert als "Neben der Fahrbahn liegender befestigter Teil des Straßenkörpers."
Im Fall des Fragestellers dürfte es sowohl an den Merkmalen "Teil des Straßenkörpers" als auch "befestigt" fehlen.
Ich tendiere daher dazu, dass es sich hier in der Tat nicht um einen Seitenstreifen handelt (auf dem das Parken erlaubt ist).

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#19
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
"Neben der Fahrbahn liegender befestigter Teil des Straßenkörpers."

Nice to know. Danke!

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0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Trubadour
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17027 Beiträge, 5900x hilfreich)

Ganz eindeutig ein Gehweg. Da kann man eigentlich nichts falsch interpretieren.
Auf gar keinen Fall ist das ein Seitenstreifen einer Straße.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Trubadour
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

@micbu
Kannst du das bitte begründen.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5549 Beiträge, 2499x hilfreich)

Gehweg. Weder befestigt noch Teil des Straßenkörpers daher kein Seitenstreifen. Der abgesenkte Bordstein sorgt dann noch dafür, dass auch am Straßenrand nicht geparkt werden darf.

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#24
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Wie man bei dieser Sachlage auf die Idee kommen könnte, dass es sich um einen Seitenstreifen handelt, erschließt sich mir auch nicht.

Der Teil mit dem abgesenkten Bordstein schließt sich ja in unveränderter Breite an den Teil mit erhöhten Bordstein an. Das einzige was anders ist, ist der Belag des Streifens von Asphalt in Schotter. Dann gibt es da auch noch eine Bushaltestelle, also eine Einrichtung die man schlechterdings zu Fuß erreichen muss.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
muran
Status:
Lehrling
(1332 Beiträge, 1048x hilfreich)

Das ist die Fortführung des asphaltierten Gehweges.
Warum?
Es deutet nichts darauf, dass der Gehweg an dieser Stelle beendet ist, oder befindet sich auf der anderen Straßenseite ein abgesenkter Bordstein? Vermutlich nicht!
Die Absenkung der Bordsteine bezwecken, dass in diesem Bereich nicht geparkt werden darf.
Warum?
Gegenüberliegende Haltestelle und man sich bewußt sein sollte, dass da auch mal Kinder mit ihrem Fahrrad entlang fahren, ebenso Rollstuhlfahrer, Mama, Papa, Opa, Oma mit einem Kinderwagen usw...

1x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17027 Beiträge, 5900x hilfreich)

Zitat (von Trubadour):
Kannst du das bitte begründen.

1. Der gefragte Teil ist kein Teil der Fahrbahn, es gibt eine eigeutige Abgrenzung mittels Bordstein.
2. Es ändert sich lediglich der Belag des Gehweges. Der Belag eines Gehweges ist nicht vorgeschrieben.
Ich verstehe nicht wie man hier auch nur ansatzweise auf die Idee kommen könnte diesen Teil als Seitenstreifen und somit als Teil der Fahrbahn anzusehen.
Die Frage müsste umgekehrt lauten:
Bitte begründe wie man auf die Idee kommen kann dies als Seitenstreifen der Fahrbahn anzusehen.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Trubadour
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hiphappy):
Gehweg. Weder befestigt noch Teil des Straßenkörpers daher kein Seitenstreifen. Der abgesenkte Bordstein sorgt dann noch dafür, dass auch am Straßenrand nicht geparkt werden darf.


Natürlich ist eine verdichtete Schotterung auch eine Befestigung.
Wo steht, dass ein Seitenstreifen Teil des Strassenkörpers sein muss? Im gegenteil, es könnte auch ein Grünstreifen zwischen Strasse und Gehweg sein.

Zitat (von Eidechse):
Der Teil mit dem abgesenkten Bordstein schließt sich ja in unveränderter Breite an den Teil mit erhöhten Bordstein an. Das einzige was anders ist, ist der Belag des Streifens von Asphalt in Schotter. Dann gibt es da auch noch eine Bushaltestelle, also eine Einrichtung die man schlechterdings zu Fuß erreichen muss.


Unverändert ist die Breite nicht. Das sieht jetzt nur durch den Bewuchs auf der weniger genutzen Schotterfläche so aus. Ich schrieb ja schon, geschottert ist bis zum Zaun, ca. 4m und..
Und die Bushaltestelle kann man ja auch zu Fuss erreichen. Als Fussgänger muss man auch Seitenstreifen benutzen, wenn kein Gehweg vorhanden ist.
Der Seitenstreifen sieht so aus, weil er mit befahren wird. Und natürlich auch mit begangen wird. Schau mal bei Google Maps mit obigen Koordinaten. Da sieht man ein Stück freigelegten Schotter über die gesamte Breite. Wenn ich jetzt mal per Photoshop das Grün weg stempel und zu Schotter machen würde, sähe die Fläche völlig anders aus. Der Bewuchs macht doch keinen Geweg aus der Fläche, nur weil es jetzt so aussieht, als hätte alles dieselbe Breite.


Zitat (von muran):
Es deutet nichts darauf, dass der Gehweg an dieser Stelle beendet ist, oder befindet sich auf der anderen Straßenseite ein abgesenkter Bordstein? Vermutlich nicht!
Die Absenkung der Bordsteine bezwecken, dass in diesem Bereich nicht geparkt werden darf.


Ersteres werde ich mal nachschauen.
Es wäre ziemlich teuer, Parkverbote so zu markieren... ;-)

Zitat (von muran):
Gegenüberliegende Haltestelle und man sich bewußt sein sollte, dass da auch mal Kinder mit ihrem Fahrrad entlang fahren, ebenso Rollstuhlfahrer, Mama, Papa, Opa, Oma mit einem Kinderwagen usw...


Bitte bedenke, das es eine ziemlich stark befahrene Strasse in einem Industriegebiet ist. Es fahren zum Beispiel häufig Containerfahrzeuge mit Anhänger in den .gegenüberliegenden Recyclinghof. Bei Google Maps Satellit kann man erkennen, dass diese den Seitenstreifen mit benutzen, um ordentlich in die Einfahrt zu kommen. Rollstuhlfahrer, die nicht geistig behindert sind, würden sowieso die andere Strassenseite benutzen und dann passend zur Bushaltestelle wechseln.

@micbu
1 und 2 sind schon obig beantwortet

Zu meiner Begründung:
Auszug aus einem Urteil von der Site http://www.ra-kotz.de/parkverstoss_parken_auf_seitenstreifen.htm

Bei dem Begriff des „Seitenstreifen" handelt es sich um ein zusammengesetztes Substantiv bestehend aus den Wortstämmen „Seiten" und „Streifen". Der Begriff des Streifens wird im Verkehrsrecht vielfach gebraucht. So gibt es zum Beispiel neben dem Seitenstreifen, Standstreifen (vgl. OLG Braunschweig NJW 1995, 268 ) Autobahn-Standstreifen (vgl. OLG Hamm NZV 1999, 422 ), Mehrzweckstreifen (vgl. OLG Köln NZV 1992, 415 ), Fahrstreifen (vgl. BayObLG NJW 1986, 2718 ), Sperrstreifen (vgl. OLG Frankfurt a.M. Urteil vom 16.07.1999 – 2 U 196/98 ), Parkstreifen (vgl. VG Arnsberg, Urteil vom 18.03.2004) und die berühmten Zebrastreifen, bei welchen es sich allerdings um ein Vorschriftzeichen nach § 41 Abs. 1 Anlage 2 Nr. 293 handelt. Gerade letzterer Begriff zeigt, dass bei der erforderlichen Subsumtion nicht allein der strenge Wortlaut, sondern der allgemeine Sprachgebrauch eines durchschnittlichen Verkehrsteilnehmers zugrunde zu legen ist. Denn nach dem Wortlaut könnte man ansonsten davon ausgehen es handele sich um einen Reitstreifen für Säugetiere der Gattung Equus und der Arten Equus grevyi, Equus zebra oder Equus quagga, während der Zebrastreifen jedoch tatsächlich Fußgängern Vorrang gewährt.

Bei einem Seitenstreifen handelt es sich somit um eine Fläche, die über einen längeren Abschnitt an der Seite einer Fahrbahn oder besser eines Fahrstreifens liegt. Sie gehören mithin nicht zur Fahrbahn. Grünflächen sind keine Streifen also auch keine Seitenstreifen. Grünstreifen hingegen können durchaus auch gleichzeitig Seitenstreifen oder besser grüne Seiten streifen sein, wenn sie befahrbar sind. Ausweislich des von der Ordnungsbehörde von dem geparkten Fahrzeug der Betroffenen gefertigten Lichtbildes klar erkennbar, dass das Fahrzeug nicht auf einer Grünfläche, sondern auf einem von der Fahrbahn abgegrenzten geschotterten (und nicht grünem) und mithin mit Fahrzeugen befahrbaren Seitenstreifen steht. Damit ist das Verkehrszeichen, mit dem hier das Parken untersagt eindeutig und die Ordnungswidrigkeit nachgewiesen.



Das Fahrzeug in diesem fall hätte also ohne das Verbotsschild sehr wohl auf dem geschotterten Seitenstreifen parken dürfen.


-- Editiert von Trubadour am 21.04.2016 19:56

-- Editiert von Trubadour am 21.04.2016 19:59

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#29
 Von 
Trubadour
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von florian3011):
Unmittelbar bedeutet dabei, dass keine bauliche Trennung vorhanden ist, ein Bordstein ist aber (im Gegensatz z.B. zum Belag) eine solche bauliche Trennung.


Wie willst du denn ohne bauliche Trennung den Seitenstreifen als solchen erkennen, bzw. weisst, wo die Fahrbahn endet und der Seitenstreifen anfängt?
Wie kommst du denn überhaupt auf die Idee, das unmittelbar bedeutet, das keine bauliche Trennung vorliegen darf?
Die pingeligste Auslegung von unmittelbar wäre nach modernem Kenntnisstand Materie-Welle betreffend wohl das Higgs Boson und das ist für den Strassenbau eindeutig eine zu kleine Toleranz für "unmittelbar"

Zur Fahrbahn gehört bestimmt auch die Fahrbahnrandbefestigung, und die ist in vielen Fällen eben der Bordstein und wenn der nicht, dann der Bordrinnenstein davor.

Und noch einmal: Ein Seitenstreifen ist es nun mal. Es geht nur darum, ob es ein Gehweg oder ein Parkstreifen ist oder....

Übrigens ist der Text aus einem Urteil. Wie soll ich denn sonst meine Sichweise belegen?




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