Parken auf dem Seitenstreifen in Parkverbotszone mit Zusatz Straßenreinigung Mo 11-14 Uhr

30. November 2020 Thema abonnieren
 Von 
go564767-12
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Parken auf dem Seitenstreifen in Parkverbotszone mit Zusatz Straßenreinigung Mo 11-14 Uhr

Hallo zusammen.

Ich habe mal eine Frage zu einem kürzlich erhaltenden Knöllchen.
Und zwar gibt es in unserer Stadt eine Parkverbotszone (ein Strich durch den Kreis), mit dem Zusatz "Straßenreinigung Mo 11-14 Uhr". Ein paar Straßen weiter, noch innerhalb dieser Zone, kommt ein Straßenabschnitt (eingegrenzt durch Kreuzungen) wo das Schild "Parken auf dem Seitenstreifen (blau, mit Auto so halb auf Straße halb auf Seitenstreifen) steht; ohne Zusatzschilder. Meiner Meinung gilt dort dann nun uneingeschränkt (zeitlich) die Parkmöglichkeit. Oder nicht?
** Mal davon abgesehen das ich hier noch nie eine Straßenreinigung gesehen habe und die Straße auch nicht danach aussieht....**
Danke für euer Feedback!

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7208 Beiträge, 1514x hilfreich)

Zitat:
Meiner Meinung gilt dort dann nun uneingeschränkt (zeitlich) die Parkmöglichkeit. Oder nicht?


Hat man die Zone mit dem eingeschränkten Halteverbot verlassen? Ich nehme mal an, die blauen Schilder (Parken auf dem Seitenstreifen) sind bei der Einrichtung der Zune vergessen worden.

Wenn die blauen Schilder Gültigkeit haben sollen, muss meiner Meinung nach vorher die Zone aufgehoben sein

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3589 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von go564767-12):
Meiner Meinung gilt dort dann nun uneingeschränkt (zeitlich) die Parkmöglichkeit.
Richtig.

Zitat (von cirius32832):
Wenn die blauen Schilder Gültigkeit haben sollen, muss meiner Meinung nach vorher die Zone aufgehoben sein
Falsch.


Zitat (von StVO zu den Zeichen 290 eingeschränktes Haltverbot für eine Zone und 292 Ende eines eingeschränkten Haltverbotes für eine Zone):
2. Innerhalb der gekennzeichneten Zone gilt das eingeschränkte Haltverbot auf allen öffentlichen Verkehrsflächen, sofern nicht abweichende Regelungen durch Verkehrszeichen oder Verkehrseinrichtungen getroffen sind.Eine abweichende Parkregelung kann also durchaus in einer Parkverbotszone ausgeschildert werden.

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#3
 Von 
Frabato
Status:
Schüler
(480 Beiträge, 52x hilfreich)

Zitat (von go564767-12):
...eine Parkverbotszone (ein Strich durch den Kreis) ...


ein Strich durch Kreis ist Halteverbot, dass das Halten für weniger als drei Minuten, das Halten, wenn Sie Ihr Fahrzeug be- oder entladen (auch länger als drei Minuten erlaubt, aber ohne Verzögerung!) das Halten, sofern Sie jemanden ein- oder aussteigen lassen.

-- Editiert von Frabato am 30.11.2020 13:22

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#4
 Von 
go564767-12
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Frabato):
Zitat (von go564767-12):
...eine Parkverbotszone (ein Strich durch den Kreis) ...


ein Strich durch Kreis ist Halteverbot, dass das Halten für weniger als drei Minuten, das Halten, wenn Sie Ihr Fahrzeug be- oder entladen (auch länger als drei Minuten erlaubt, aber ohne Verzögerung!) das Halten, sofern Sie jemanden ein- oder aussteigen lassen.

-- Editiert von Frabato am 30.11.2020 13:22


Ja das stimmt, habe mich falsch ausgedrückt. Aber letztlich ist die Frage ja ob dann eher die Zonenbeschränkung gilt oder das in dieser Straße stehende blaue Schild mit dem P und dem Auto so halb auf dem Seitenstreifen (ohne Zusatzschilder an diesem Punkt)

Wenn ich Demonio´s Antwort korrekt deute dürfte ich demnach keinen Strafzettel bekommen, bzw. stehen die Chancen gut dagegen anzugehen. Mir geht es hier nicht um die 15 EUR für den Strafzettel sondern ums Prinzip. ;-)

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#5
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3589 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von go564767-12):
Wenn ich Demonio´s Antwort korrekt deute dürfte ich demnach keinen Strafzettel bekommen, bzw. stehen die Chancen gut dagegen anzugehen. Mir geht es hier nicht um die 15 EUR für den Strafzettel sondern ums Prinzip. ;-)
Wie genau lautet denn der Tatvorwurf? Nicht dass Du außerhalb der Markierung geparkt hast.

Grundsätzlich hast Du meine Antwort aber richtig verstanden. Innerhalb des blau beschilderten Bereichs darf entsprechend der Beschilderung und Markierung geparkt werden.

Zitat (von go564767-12):
bzw. stehen die Chancen gut dagegen anzugehen.
Ja. Kommt aber auf die Bußgeldstelle an, wie leicht sie sich von Dir überzeugen lässt.

Wenn Du dagegen vorgehen möchtest, dann solltest Du unbedingt auf die Anhörung reagieren, denn Sachverhalt schildern und (ganz wichtig) angeben, dass Du der verantwortliche Fahrzeugführer gewesen bist. Machst Du das nicht, dann ist mit einem Kostentragungsbescheid in Höhe von 23,50€ zu rechnen. Gegen den kann man dann zwar auch noch vorgehen, aber es würde die Sache komplizierter machen.

Wenn Du Deine Angaben gemacht hast, dann müsste das Verfahren eigentlich eingestellt werden. Es ist aber auch nicht auszuschließen, dass Du dann einen Bußgeldbescheid bekommst. Der würde dann, zusätzlich zu den 15€ noch weitere 28,50€ für Porto und Bearbeitung kosten. Dagegen müsstest Du dann form- und fristgerecht Einspruch einlegen (Rechtsbehelfsbelehrung beachten und / oder hier erneut nachfragen).

-- Editiert von Demonio am 30.11.2020 13:39

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#6
 Von 
go564767-12
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

OK. Danke erstmal. :-)
Sofern ich keinen Erfolg mit meinem Widerspruch habe melde ich mich hier erneut.
:-)

0x Hilfreiche Antwort

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