Parken auf einer Grünanlage! Nur ich bekam einen Strafzettel

12. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
Xalooz
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Parken auf einer Grünanlage! Nur ich bekam einen Strafzettel

Hallo,

ich habe einen Strafzettel bekommen wegen "Parken auf einer Grünanlage". Ich habe es damals beobachtet. Nach dem ich einen Strafzettel bekommen habe, hat mein Nachbar den Herrn vom Ordnungsamt angesprochen und hat ihm gesagt, dass er mit dem Ordnungsamt bereits desöfteren telefoniert hat und die meinten, dass es erlaubt ist. Meine eigentliche Frage ist jedoch eine andere. Ich war der einzige der einen Strafzettel erhalten hat, alle anderen haben nichts bekommen. Das finde ich nicht in Ordnung und frage mich nun, ob er gegen irgendein Gesetzt dadurch verstoßen hat? Selbst auf dem Beweisfoto sind noch andere Autos zu sehen.

Vielen Dank schon mal!

-- Editiert von Xalooz am 12.06.2019 19:23

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von Xalooz):
ob er gegen irgendein Gesetzt dadurch verstoßen hat?

Nein, das ist nicht erkennbar.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Xalooz
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Wieso ist es nicht erkennbar? Es sind wie gesagt sogar auf dem Beweisfoto Autos zu sehen, die an diesem Tag keine Strafzettel erhalten haben. Da muss man hier im Dorf nicht lange suchen

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#3
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von Xalooz):
Wieso ist es nicht erkennbar?
Weil es keine Gleichbehandlung im Unrecht gibt. Die Antwort von Harry ist vollkommen korrekt...

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#4
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Man sollte zunächst mal eruieren, ob die anderen Wagen überhaupt eine OWi begangen haben. Dann könnte man spaßeshalber einen entsprechenden Verstoß beim OA anzeigen bzw. melden. Diesem kann dann nachgegangen werden. Ein Anrecht auf Bestrafung der anderen gibt es jedoch, wie bereits hier geschildert wurde, nicht.

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#5
 Von 
Start4u
Status:
Schüler
(306 Beiträge, 122x hilfreich)

Wie willst Du nachweisen, dass Du der einzige bist der einen Strafzettel bekommen hast?
Durch ein Foto auf dem nur unter deinem Scheibenwischer ein Knöllchen erkennbar ist?

Hier mal 3 mögliche Gegenargumente:

1. Die anderen Fahrzeuge standen zum Zeitpunkt der Kontrolle noch nicht dort.
2. Das Knöllchen wurde unter den Heckscheibenwischer oder Türgriff geklemmt und ist daher auf deinem Foto nicht sichtbar
3. Das Knöllchen wurde vom Wind weggeweht.

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#6
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von Start4u):
Wie willst Du nachweisen, dass Du der einzige bist der einen Strafzettel bekommen hast?


Und selbst wenn er es nachweisen könnte, wäre dies vollkommen irrelevant.

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#7
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

4. Es gab kein Verwarngeldangebot, sondern es kommt direkt der Bußgeldbescheid.

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#8
 Von 
Xalooz
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

ich wollte mich nochmals melden. Ich habe damals am Rand einer Fussballwiese geparkt. Was ich heute aus meinen Fenster sehen konnte, macht mich sprachlos. Genau auf dieser besagten Wiese, parken gerade mitten auf der Wiese ca. 30 Fahrzeuge. Irgendein Feuerwehrfest findet in der Nähe statt, hab ich mitbekommen und alles soll vom Ordnungsamt genehmigt sein. Der besagte Mitarbeiter vom Ordnungsamt hat letztens selber auf der Wiese geparkt (am Rand). Das ist doch unglaublich oder? Ich muss 30 Euro zahlen und alle andere dürfen dort einfach parken

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#9
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13747 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
... und alles soll vom Ordnungsamt genehmigt sein.
Also ganz andere Situation.

Zitat:
Und selbst wenn er es nachweisen könnte, wäre dies vollkommen irrelevant.
Naja, vollkommen irrelevant nun auch nicht. Diskriminierung fällt mir da z.B. ein.

Stefan

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#10
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Diskriminierung fällt mir da z.B. ein.


Ah ja ... in welcher Regelung der StVO finde ich etwas zu Diskriminierung? Oder meinst Du das AGG, das "Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität verhindern und beseitigen soll"?

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#11
 Von 
Arcturus
Status:
Praktikant
(897 Beiträge, 341x hilfreich)

Nur mal interessehalber:
Hat Dein Auto ein Gesamtgewicht von mindestens 2,8 Tonnen?

Signatur:

Lukas 7,23

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#12
 Von 
Xalooz
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Max. 1,5 t

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#13
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13747 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Oder meinst Du das AGG,
Natürlich meinte ich das.
Und in einem konservativen Dorf ist das gar nicht so abwegig.

Stefan

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#14
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Und in einem konservativen Dorf ist das gar nicht so abwegig.


Da reicht es oftmals schon, aus dem falschen Bundesland zugezogen zu sein, oder einfach nicht "ausm Dorf" zu kommen.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von Xalooz):
Genau auf dieser besagten Wiese, parken gerade mitten auf der Wiese ca. 30 Fahrzeuge. Irgendein Feuerwehrfest findet in der Nähe statt,

Das Zauberwort heißt "Sondernutzungserlaubnis".



Zitat (von Xalooz):
Der besagte Mitarbeiter vom Ordnungsamt hat letztens selber auf der Wiese geparkt

Wenn "im Einsatz" darf das Ordnungsamt einige Regeln der StVO zu ihren Gunsten auslegen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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