Parken auf fragwürdigem Gehweg

13. Mai 2020 Thema abonnieren
 Von 
fb537265-73
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Parken auf fragwürdigem Gehweg

Hallo, ich bin noch neu hier aber bin leider echt verzweifelt. Bin noch Student und es geht finde ich um echt viel Geld für folgenden „Verstoß".

Ich habe ein „Verwarngeld" im Höhe von 55€ wegen Parken auf dem Gehweg bekommen, ist übrigens der Höchstsatz für ein Verwarngeld. Meiner Ansicht nach ist dies KEIN Gehweg. Auf der anderen Straßenseite ist ein gemauerter Gehweg. In der Straße ist 30, ansonsten gibt es keine andere Beschilderung.

Auf dem 1. Foto habe ich geparkt. Auf dem 2. Foto sieht man ein fast gleichen Streifen vor einer Schule, der jeden Tag von etlichen Autos als Parkplatz genutzt wird. Dieser Streifen ist nur eine Straße entfernt. Dort gibt es keinen Hinweis das dort geparkt werden darf, allerdings wird es anscheinend vom tollen Ordnungsamt toleriert (Auf den Schildern steht Privatgrundstück, allerdings wäre es mir neu, das ein Streifen unmittelbar neben einer öffentlichen Straße ein Privatgrundstück sein kann oder doch?

Was sagt ihr dazu?

1. Foto wie ich parke: https://www.bilder-upload.eu/bild-2098cd-1589393701.jpeg.html

2. Foto von dem fast gleichen Streifen auf dem man parken darf: https://www.bilder-upload.eu/bild-23738a-1589393973.jpeg.html

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22 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16522 Beiträge, 9303x hilfreich)

Zitat:
allerdings wäre es mir neu, das ein Streifen unmittelbar neben einer öffentlichen Straße ein Privatgrundstück sein kann oder doch?

Doch das kann sein.

Ist aber relativ egal. Es kommt nur darauf an, ob da wo Sie geparkt haben, ein Gehweg ist, oder nicht.
"Andere parken auch auf dem Gehweg und bekommen keinen Strafzettel" war noch nie ein erfolgversprechendes Argument.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#2
 Von 
fb537265-73
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Zitat:
allerdings wäre es mir neu, das ein Streifen unmittelbar neben einer öffentlichen Straße ein Privatgrundstück sein kann oder doch?

Doch das kann sein.

Ist aber relativ egal. Es kommt nur darauf an, ob da wo Sie geparkt haben, ein Gehweg ist, oder nicht.
"Andere parken auch auf dem Gehweg und bekommen keinen Strafzettel" war noch nie ein erfolgversprechendes Argument.



"Die Begriffe des "Seitenstreifens" und des "Gehweges" sind in der Rechtsprechung und Literatur hinreichend geklärt. Unter einem "Seitenstreifen" ist - entsprechend der Verwaltungsvorschrift zu § 2 Abs. 4 StVO - der unmittelbar neben der Fahrbahn liegende Teil der Straße zu verstehen, der befestigt oder unbefestigt sein kann, und Rad- und Gehwege nicht umfasst (vgl. Hauser DAR 1984, 271/273; OLG Karlsruhe NZV 1991, 38/39). Bei einem "Gehweg" handelt es sich um einen Weg, der für Fußgänger eingerichtet und bestimmt ist, von der Fahrbahn räumlich getrennt und als Gehweg - durch Pflasterung, Plattenbelag oder auf sonstige Weise - äußerlich erkennbar ist. Die Grenze zur Fahrbahn bildet grundsätzlich die Bordsteinkante (vgl. BGH VRS 4, 388; OLG Düsseldorf VM 1992, 70/71)."

Nach dieser Definition ist der Streifen auf dem ich geparkt habe dennoch kein Gehweg sondern ein unbefestigter Seitenstreifen, auf dem ich parken darf.

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#3
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

ehrlich gesagt ist das eher schwer als gehweg zu erkennen, würde ich so sagen, kommt aber drauf an, wie das im gesammten aussieht. Ich denke nicht, dass man das an dem kleinen Bild wirklich abschliessend sagen kann...

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fb537265-73
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Hallo,

ehrlich gesagt ist das eher schwer als gehweg zu erkennen, würde ich so sagen, kommt aber drauf an, wie das im gesammten aussieht. Ich denke nicht, dass man das an dem kleinen Bild wirklich abschliessend sagen kann...


Hier sind noch weitere Bilder der Straße:

https://www.bilder-upload.eu/bild-367e17-1589401567.jpeg.html

https://www.bilder-upload.eu/bild-50b654-1589401497.jpeg.html

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120147 Beiträge, 39837x hilfreich)

Zitat (von fb537265-73):
Auf der anderen Straßenseite ist ein gemauerter Gehweg.

Gehwege werden üblicherweise nicht gemauert.



Zitat (von lesen-denken-handeln):
ehrlich gesagt ist das eher schwer als gehweg zu erkennen,

Eigentlich gar nicht erkennbar.
Es dürfte aber auch entscheidend sein, als was dieser Bereich in den offiziellen Unterlagen geführt wird.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
fb537265-73
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von fb537265-73):
Auf der anderen Straßenseite ist ein gemauerter Gehweg.

Gehwege werden üblicherweise nicht gemauert.

Ich meinte gepflasterter, sorry.

Zitat (von lesen-denken-handeln):
ehrlich gesagt ist das eher schwer als gehweg zu erkennen,

Eigentlich gar nicht erkennbar.
Es dürfte aber auch entscheidend sein, als was dieser Bereich in den offiziellen Unterlagen geführt wird.


Aber wenn es nach Definition definitiv kein Gehweg sein kann, dann ist es auch kein Gehweg sondern ein Seitenstreifen oder nicht?

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#7
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 971x hilfreich)

Ich sehe auf den Bildern keinen Gehweg.
Die Behörde aber schon.
Da stellt sich die Frage, was ggf. ein Richter da erkennen würde.



Wenn man das Knöllchen nicht zahlen möchte, dann gibt jetzt 2 Möglickeiten:

#1: Man lässt es drauf ankommen, und gibt zu verantwortliche Fahrzeugführer gewesen zu sein (das ist wichtig, weil es sonst automatisch zu Variante #2 kommen würde), bestreitet aber den Tatvorwurf, weil es dort keinen Gehweg gibt. Dann wird entweder das Verfahren eingestellt, oder es folgt ein Bußgeldbescheid. Gegen den Bußgeldbescheid kann man Einspruch mit der gleichen Begründung einlegen. Dann wird das Verfahren entweder eingestellt, oder es geht vor Gericht, oder man zieht den Einspruch zurück und zahlt das Bußgeld zzgl. 28,50 € Bearbeitungszeit und Auslagen,

#2: Man bestreitet der verantwortliche Fahrzeugführer gewesen zu sein (oder macht alternativ überhaupt keine Angaben). Dann ist das Verfahren einzustellen, weil der verantwortliche Fahrzeugführer nicht ermittelt werden kann. Allerdings sind dann die Verfahrenskosten durch den Fahrzeughalter zu bezahlen. Diese sind mit 23,50 € aber deutlich günstiger als das jetzt angebotene Verwarngeld.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
fb537265-73
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Variante 2 hört sich nach weniger Stress an. Muss ich dann aber erst auf den Bußgeldbescheid warten um abzustreiten das ich der Fahrer war? Weil gegen das Verwarngeld kann man ja kein Einspruch einlegen oder sehe ich das falsch?

Und betreibt das Ordnungsamt dann garkeine Bemühungen mehr um herauszufinden wer der Fahrer des Wagens war?

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#9
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 971x hilfreich)

Nein, Du musst nicht auf den Bußgeldbescheid warten. Der würde vermutlich auch gar nicht kommen weil er rechtswwidrig wäre. Was allerdings einen Bußgeldbescheid auch nicht ausschließt. Ein Bußgeldbescheid darf nur gegen den tatsächlichen Fahrer erlassen werden. Der ist der Behörde aber nicht bekannt. Das heißt, es wäre der Kostenbescheid zu erlassen, was ja Variante #2 entprechen würde.

Wenn Du also #2 wählen willst, dann kannst Du auch wieder 2 Wege gehen:

1.) Mit dem Verwarngeldangebot ist auch eine Anhörung verbunden. Wenn Du hier angibst, dass Du nicht weißt, wer das Fahrzeug dort geparkt hat, dann ist der Kostenbescheid garantiert.

2.) Du machst gar nichts. Auch dann sollte der Kostenbescheid erlassen werden. Ein Bußgeldbescheid wäre, wie erwähnt rechtswidrig. Aber das hält manche Behörden nicht daran, dennoch einen Bußgeldbescheid zu erlassen. In diesem Fall bist Du dann im Zugzwang und musst form- und fristgerecht Einspruch einlegen, idealerweise per Einschreiben versenden.

Wenn Du Dich also für #2 entscheiden solltest, dann würde ich an Deiner Stelle der Behörde bereits jetzt mitteilen, dass der Fahrer unbekannt ist. Ist zwar jetzt etwas aufwändiger als unbedingt möglich, könnte aber späteren Stress vermeiden.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
fb537265-73
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank erstmal für die ausführliche Antwort.

Es war nur ein Knöllchen an der Scheibe, wird der Anhörungsbogen dann auf jeden Fall noch per Post kommen? Und warum genau ist der Bußgeldbescheid rechtswidrig? Weil es sich hier offensichtlich nicht um einen Gehweg handelt oder weil der Fahrer nicht ermittelt werden kann?

LG und vielen Dank.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16984 Beiträge, 5892x hilfreich)

Zitat (von fb537265-73):
Aber wenn es nach Definition definitiv kein Gehweg sein kann, dann ist es auch kein Gehweg sondern ein Seitenstreifen oder nicht?
Nein. Auf deinem Bild sieht man ein gepflanztes Bäumchen. Es kann also kein Seitenstreifen sein.
Ich tue mir schwer, das als Gehweg anzusehen, aber ein Parkverbot besteht dennoch weil es kein Ort ist an dem nach §12 (4) StVO geparkt werden darf.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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#12
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 971x hilfreich)

Zu 1., Dann solte demnächst per Post ein Verwarngeldangebot vebunden mit einem Anhörungsbogen kommen.

Zu 2.) Ein Bußgeldbescheid darf nur gegen den Verkehrssünder, also den tatsächlichen Fahrer erlassen werden. Ein Bußgeldbescheid auf Verdacht gegen den Fahrzeughalter ist rechtswidrig. Der Fahrer muss bekannt sein.

Ohne sachliche Widerrede wird die Behörde ohne weitere Prüfung des Sachverhalts an ihrem Tatvorwurf festhalten. Das wäre auch nicht rechtswidrig.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
fb537265-73
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich war gerade beim Ordnungsamt, diese meinten, dass es sich nicht um einen Gehweg sondern um einen nicht genügend befestigten Seitenstreifen handelt. Sie werden dann einfach den Tatvorwurf ändern.

Was ist denn da das Bußgeld für? Habe nichts explizites gefunden.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von fb537265-73):
Ich war gerade beim Ordnungsamt
Warum hast Du das gemacht? Jetzt weiß ich ja nicht, was genau Du beim Ordnungsamt gesagt hast. Aber es liegt der Verdacht nahe, dass Du nun für das Ordnungsamt als Fahrer feststehst. Genau das wolltest Du aber doch vermeiden, um es auf einen Kostenbescheid hinauslaufen zu lassen.

Zitat (von fb537265-73):
Sie werden dann einfach den Tatvorwurf ändern.

Was ist denn da das Bußgeld für?
Kommt drauf an, welchen Tatvorwurf das Amt zu Grunde legen wird. Da käme z.B. in Frage:

TBNR 102106: Sie benutzten vorschriftswidrig den Seitenstreifen. Kostet ebenfals 55 €
oder
TBNR 112062: Sie parkten nicht am rechten Fahrbahnrand. Das wäre mit 15 € ein Schnäppchen.

Es könnte aber auch sein, dass das Ordnungsamt irgendeinen Verstoß gegen eine Grünanlagensatzung aus dem Hut zaubert. Das unterliegt dann nicht dem Bußgeldkatalog, und unterliegt örtlichen und regionalen Unterschieden.

Letztlich kannst Du jetzt nur abwarten, was das Ordnungsamt aus der Sache macht.

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
fb537265-73
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Keine Sorge ich habe die ganze Zeit von „einem Fahrer" ich habe sehr darauf geachtet keine bestimmte Betitelung zu erwähnen.

Dann werden sie wohl TBNR 102106 benutzen.

Kann man dem Argument das der Streifen nicht fest genug ist etwas entgegenbringen?

Nach StVO dürfte man ja theoretisch halb auf der Straße und halb auf dem Seitenstreifen parken.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von fb537265-73):
Keine Sorge ich habe die ganze Zeit von „einem Fahrer" ich habe sehr darauf geachtet keine bestimmte Betitelung zu erwähnen.
Für wie wahrscheinlich würdest Du es als Mitarbeiter des Ordnungsamtes halten, dass ein unbekannter Fahrer den Strafzettel dem Fahrzeughalter gibt, damit der den Sachverhalt abklärt, der aber merkwürdigerweise nicht weiß, wer das Fahrzeug dort geparkt und sich das Knöllchen eingefangen hat?

Wäre ich Mitarbeiter des Ordnungsamtes würde ich meine Schlüsse daraus ziehen, und die wären nicht zu Deinem Vorteil.

Zitat (von fb537265-73):
Kann man dem Argument das der Streifen nicht fest genug ist etwas entgegenbringen?
Kommt drauf an, wie er tatsächlich beschaffen ist. Auf den Bildern sieht die Oberfläche eher locker aus. Aber wenn sich darunter z.B. eine feste Lehmschicht befindet, dann könnte die Möglichkeit bestehen.

Zitat (von fb537265-73):
Nach StVO dürfte man ja theoretisch halb auf der Straße und halb auf dem Seitenstreifen parken.
Keine Ahnung, was Du für eine StVO hast. Meine besagt:
Zitat (von StVO):
Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32188 Beiträge, 5657x hilfreich)

Zitat (von fb537265-73):
Nach dieser Definition ist der Streifen
Was steht denn genau auf deinem Strafzettel?
Gibts außer Grün und neuen Bäumen auch Beschilderung?
Zitat (von fb537265-73):
Sie werden dann einfach den Tatvorwurf ändern.
Also abwarten. Dann wieder Definitionen wälzen.
Zitat (von fb537265-73):
oder weil der Fahrer nicht ermittelt werden kann?
Der Fahrer kann immer ermittelt werden zumindest der Halter. Jetzt, da du dich selbst vorgestellt hast---kennen sie auch den Fahrer.
Zitat (von fb537265-73):
Kann man dem Argument das der Streifen nicht fest genug ist etwas entgegenbringen?
Wofür? Muss ein mit Parkverbot belegter Gehweg oder Seitenstreifen eine bestimmte Festigkeit haben? Immerhin konntest du dort parken, bist nicht eingesunken und wahrscheinlich auch wieder weggekommen?

Zitat (von fb537265-73):
Auf den Schildern steht Privatgrundstück,
Mach doch mal n Foto.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
fb537265-73
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Also ich war tatsächlich nicht einmal der Fahrer, sondern meine Freundin. Das Auto ist aber auf ihre Mutter zugelassen. Personalien haben die von mir nicht, war bei spontan bei der Sprechstunde.


Die Frau meinte, dass das Falschparken begründet ist, weil der Boden zu weich ist. Dieser Sandboden ist in unserer Region aber normalzustand. Zudem meinte sie: „Dort hätten mindesten Kies oder Schötter liegen müssen, dann wäre es ok gewesen"

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 971x hilfreich)

Das klingt dann nach

Zitat (von Demonio):
TBNR 102106: Sie benutzten vorschriftswidrig den Seitenstreifen. Kostet ebenfals 55 €

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von fb537265-73):
Also ich war tatsächlich nicht einmal der Fahrer, sondern meine Freundin. Das Auto ist aber auf ihre Mutter zugelassen.
Das klingt sehr überzeugend. Insbesondere, wenn man bedenkt:
Zitat (von fb537265-73):
Bin noch Student und es geht finde ich um echt viel Geld für folgenden „Verstoß".
Zitat (von fb537265-73):
Ich habe ein „Verwarngeld" im Höhe von 55€ wegen Parken auf dem Gehweg bekommen
Zitat (von fb537265-73):
Auf dem 1. Foto habe ich geparkt.


Sorry, aber veralbern kann ich mich selber.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
fb537265-73
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Hatte es so ausgedrückt um den ganzen Sachverhalt zu vereinfachen. Was bringt es mir euch hier im Forum Quatsch zu erzählen.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von fb537265-73):
Was bringt es mir euch hier im Forum Quatsch zu erzählen.
Gute Frage.

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