Parken auf nicht privat gekennzeichnetem Platz

2. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
guest-12302.01.2020 16:57:47
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Parken auf nicht privat gekennzeichnetem Platz

Hallo,
folgende Situation:
mehrere Häuser, unterschiedliche Eigentümer.
Teils durch Eigentümer bewohnt, teils untervermietet.
Vor jedem Haus, sind ein paar wenige zugeteilte Parklplätze die für Mieter vorgesehen sind. Die diese auch bezahlen.
DAnn sind einige freie, nicht gekennzeichnete Parkplätze.
Einige auf der Straße vor den Häusern.

Und einer neben den Mülltonnen. Kein Schild. JAhrelang stand niemand auf diesem Platz.
Neben diesem Platz sind 4 vermietete Plätze samt Schild.
Es ist ein komplett leerer Platz. Daneben eine Art gepflastertes Stück wo oft gelbe Säcke abgelegt werden.

Selbst die vermieteten Stellplätze sind oft leer.

Ich stand jetzt jedoch auf diesem Leerplatz, ohne Beschildung.
Gerade als ich mein Baby aus dem Sitz holte brüllte mich ein mir unbekannter Mann an, dass ich da wegzufahren habe, die Parkplätze gehören den BEwohnern des Hauses.
Als ich meinte es ist keine Beschilderung da, und daher für mich öffentlicher frei verfügbarer Raum zum parken.
Wurde er hysterisch, fotografierte mein Auto, wollte eine Halterermittlung machen, drohte mit einer Kralle am Auto etc..

Meine Frage: wer hat REcht?
Das Grundsstück ist nicht eingezäumt, oder gar sonstig abgegrenzt.
Es ist einfach ein freier Platz in meiner Wohngegend, neben mehrere vermieteten Stellplätzen mit Schildern für die jeweilige Wohnung.

PS: ich hatte kurz danach keine Luft mehr auf meinen Reifen.

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3586 Beiträge, 971x hilfreich)

Fotos wären hier hilfreich.

Grundsätzlich darf man als nicht Berechtigter aber nicht auf fremden Privatgrundstücken parken.

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#2
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von Ich_79):
drohte mit einer Kralle am Auto etc..
drohen, im weiteren Sinne, kann man schon. Ist dann aber heiße Luft, denn die Ausführung jener Drohung beruht auf keiner Rechtsgrundlage und wäre mit relativer Sicherheit als Straftat zu werten.

Zitat (von Ich_79):
Das Grundsstück ist nicht eingezäumt, oder gar sonstig abgegrenzt.
Das kann, muss jedoch nichts heißen. Die Beschreibung der Gesamtsituation gibt leider nicht eindeutig her, ob der durchschn. Fahrer hätte erkennen müssen, dass es sich um Privateigentum handelt, oder ob der Stellplatz öffentlichen Charakter hat. Oder ob er überhaupt als Parkplatz zu werten wäre.
Ein Link zu google maps kann da auch schon helfen.

Zitat (von Ich_79):
PS: ich hatte kurz danach keine Luft mehr auf meinen Reifen.
Da würde ich über eine Anzeige wg. Sachbeschädigung anchdenken. Hintergrund: Plattgestandene Reifen können durchaus einen Karakssenschaden ("Schlag") bekommen. Den Anschreier kann man dann als Verdacht im Rahmen der Anzeige angeben. Allzuviel versprechen würde ich mir davon jedoch nicht.

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#3
 Von 
guest-12302.01.2020 16:57:47
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Leider kann ich kein Bild anhängen.
Es ist eine normale Durchfahrtsstraße an der mehrere Mehrfamilienhäuser stehen.
Vor jedem Haus sind ein paar Parkplätze mit ausgewiesener Beschilderung für die Wohnung die dafür zahlt.
Und bei diesem Haus ist seit Jahren zusätzlich einer ohne Beschilderung. Da stand nie ein Fahrzeug.
Früher stand da oft ein Container.
(Der Herr ist übrigens nicht der Eigentümer, wie sich herausstellte)
Ich kann gern ein Bild per Mail senden, wer mag.

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#4
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3586 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von Ich_79):
Leider kann ich kein Bild anhängen.
Bild bei einem Onlinedienst z.B. hier oder hier hochladen und dann hier verlinken.

Der Beschreibung nach gehe ich aber davon aus, dass es erkennbarer Privatgrund gewesen ist. Dann darfst Du da nicht parken.

Das Verhalten des Herren ist aber natürlich auch nicht korrekt. Allerdings würde ich wohl auf eine Anzeige verzichten und hoffen, dass keine Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung bekomme.

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#5
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10684 Beiträge, 4205x hilfreich)

Zitat (von Ich_79):
Leider kann ich kein Bild anhängen.


Bild bei einem Bilderhoster z.B. https://de.imgbb.com/ hochladen und den dort generierten Link für Foren hier posten. Dabei darauf achten, dass man nicht das Vorschaubild verlinkt.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12302.01.2020 16:57:47
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)



Das gelbe ist besagter Parkplatz.
Die roten die von Besitzern.

-- Editiert von Ich_79 am 02.01.2020 16:34

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#7
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3586 Beiträge, 971x hilfreich)

Vielen Dank für das Bild.

Ich hätte dort nicht geparkt und würde aus oben genanntem Grund die Füsse stillhalten.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39816x hilfreich)

Zitat (von Ich_79):
Als ich meinte es ist keine Beschilderung da, und daher für mich öffentlicher frei verfügbarer Raum zum parken.

Das man fremdes Eigentum nicht einfach ohne entsprechende Erlaubnis nutzen darf ist Dir vollkommen unbekannt oder einfach nur vollkommen egal?



Zitat (von Ich_79):
Wurde er hysterisch, fotografierte mein Auto, wollte eine Halterermittlung machen, drohte mit einer Kralle am Auto etc..

Der wurde nicht hysterisch, er hat einfach nur seine Rechte wahrgenommen und Beweismittel gesichert.
Wenn er sich auskennt und das durchzieht kommt demnächst eine strafbewehrte Unterlassungserklärung / Unterlassungsklage. Kostet dann so zwischen 300-800 EUR.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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