Parken außerhalb markierter Flächen

25. August 2014 Thema abonnieren
 Von 
julieann
Status:
Schüler
(150 Beiträge, 17x hilfreich)
Parken außerhalb markierter Flächen

Ich habe folgende Frage:

Ich wohne auf einem Dorf an der Hauptstraße (Ortsdurchfahrt). Es gibt einige (wenige) markierte Parkplätze ohne irgendwelche Beschilderung. Ist es verboten, außerhalb dieser Flächen zu parken?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

quote:
von julieann am 25.08.2014 14:26

Ist es verboten, außerhalb dieser Flächen zu parken?

Das Parken ist grundzipiell (grundsätzlich und prinzipiell) immer erlaubt, wenn es nicht durch Verordnungen (StVO) oder Beschilderungen verboten oder eingeschränkt ist und wenn niemand behindert oder gefährdet wird.

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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
julieann
Status:
Schüler
(150 Beiträge, 17x hilfreich)

Ok.
Das Problem ist eher mein Nachbar.
Wenn ich außerhalb der Fläche parke, weil sie voll sind, droht er regelmäßig mit Polizei und schimpft. Er behauptet, man dürfe nur dort parken, sonst könnte er seine Einfahrt nicht richtig nutzen. Seine Einfahrt ist etwa 3,5m breit und mein Auto steht dann gegenüber direkt hinter den eingezeichneten Plätzen etwa mit gut 2 Autolängen Abstand zu seiner Einfahrt. Das ist doch keine Behinderung?

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" "

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120228 Beiträge, 39854x hilfreich)

Es ist einem Fahrzeugführer durchaus zuzumuten, das er sogar mehrmals rangieren muss um seine Einfahrt nutzen zu können.



quote:<hr size=1 noshade>sonst könnte er seine Einfahrt nicht richtig nutzen <hr size=1 noshade>

Eine objektive Behinderung darf nicht vorliegen.
Eine objektive Behinderung liegt nicht vor, sofern sich das Problem aus der Unfähigkeit des betreffenden Fahrzeugführers oder aus dem Faktor "unbequem" ergibt.





-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
julieann
Status:
Schüler
(150 Beiträge, 17x hilfreich)

Vielen Dank. So in der Art habe ich mir das auch gedacht.

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" "

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Regendieb
Status:
Beginner
(130 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von radfahrer999):
quote:
von julieann am 25.08.2014 14:26

Ist es verboten, außerhalb dieser Flächen zu parken?

Das Parken ist grundzipiell (grundsätzlich und prinzipiell) immer erlaubt, wenn es nicht durch Verordnungen (StVO) oder Beschilderungen verboten oder eingeschränkt ist und wenn niemand behindert oder gefährdet wird.

-----------------
""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"


Außerhalb gekennzeichneter Parkflächen darf nicht geparkt werden.
Wer die Flächen minimal überschreitet ist dem Ermessensspielraum der Politessen ausgesetzt.

Wohne in einer Spielstr./ Verkehrsberuhigt parken nur erlaubt in gekennzeichneten Flächen.

Be- und Entladen natürlich erlaubt.





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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120228 Beiträge, 39854x hilfreich)

Immer diese Leichenfledderei ...

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2115 Beiträge, 737x hilfreich)

Schließe mich HvS an:

@Regendieb - könntest Du es bitte sein lassen, uralte Themen hochzuholen?
Hast Du nicht genug andere, die Du mit Deinen (auch noch teilweise falschen) Kommentaren zuspamen kannst?

Danke.

Signatur:

Nachdenken ist wie googeln .... nur krasser!

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Regendieb
Status:
Beginner
(130 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von Garfield73):
Schließe mich HvS an:

@Regendieb - könntest Du es bitte sein lassen, uralte Themen hochzuholen?
Hast Du nicht genug andere, die Du mit Deinen (auch noch teilweise falschen) Kommentaren zuspamen kannst?

Danke.


So lange Themen ...offen... sind und nicht ....geschlossen.... kann jeder, so auch ich, meine Meinung kundtun.

Entsprechen sie nicht der Gesetzgebung kann man z.B mit Links aus StVO oder sonstiges darauf aufmerksam machen. So verhält es sich in einem Forum.

Auch sollte man sich hier nur zum Thema äußern.
Der Forumsbetreiber hat uns dafür extra eine Funktion spendiert .

In der Mail kannst Du dann Tacheles mit mir reden.

Übrigens mein Thema konnte ich nicht schließen.
Ist plötzlich verschwunden.

So zurück zum Thema.



-- Editiert von Regendieb am 11.05.2020 07:25

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