Hallo,
ich bin neu hier im Forum und habe da mal eine Frage an euch.
Ich habe bereits mehrfach von ähnlichen Fällen gelesen, doch wollte meinen mit Hilfe einer kleinen Paint-Skizze mal noch verdeutlichen.
https://ibb.co/gSKAv0
Ich habe auf einer der rot markierten Flächen geparkt und habe einen Bußgeldbescheid bekommen mit der Bemerkung:
Sie parkten nicht entsprechend der Parkflächenmarkierung
§41 (1) i.V.m. Anlage 2; §49 StVO
; §24 StVG
; - BKat
Es handelt sich bei der Örtlichkeit um einen Parkplatz, der entweder mit Parkschein genutzt werden darf oder mit einem Anwohnerparkausweis.
Die Parkflächen sind nicht durch weiße Linien markiert, sondern nur durch verschiedenfarbige Bodenplatten.
Der Pfosten mit dem Schild steht so wie auf dem Bild. Jeweils auf beiden Seiten neben den Schildern ist genügend Platz um dort noch mindestens ein Auto abzustellen (ohne Parkschein, da die besagte Parkfläche ja erst ab dem Schild beginnt).
Unter dem Parkschild welches die Parkrichtung angibt, ist lediglich ein Schild mit den Uhrzeiten angebracht von wann bis wann das Parken nur mit Parkschein gestattet ist.
Es gibt kein Schild welches darauf verweist, dass nur innerhalb der Parkflächen geparkt werden darf.
Meiner Meinung nach und was ich bis jetzt so gelesen habe, bin ich doch im Recht? Da das Parken außerhalb der Parkflächenmarkierung gestattet ist, sofern niemand behindert, man nicht in einer Kurve, etc. steht.
Wie sieht ihr das?
Grüße
Parken entgegen Parkflächenmarkierung
31. Oktober 2018
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Frage vom 31. Oktober 2018 | 13:04
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Parken entgegen Parkflächenmarkierung
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#1
Antwort vom 1. November 2018 | 20:28
Von
Status: Philosoph (13685 Beiträge, 4351x hilfreich)
Hallo,
was stehen da sonst noch für Schilder, auch außerhalb des Parkplatzes? Insbesondere eine Parkzone wäre interessant.
Und wie ist die Fläche markiert, im Unterschied zu den wirklichen Parkplätzen?
Am besten wäre ein Foto auf dem beide Flächen zu sehen sind.
Stefan
#2
Antwort vom 3. November 2018 | 03:11
Von
Status: Schlichter (7422 Beiträge, 3087x hilfreich)
ZitatDie Parkflächen sind nicht durch weiße Linien markiert, sondern nur durch verschiedenfarbige Bodenplatten. :
Der Pfosten mit dem Schild steht so wie auf dem Bild. Jeweils auf beiden Seiten neben den Schildern ist genügend Platz um dort noch mindestens ein Auto abzustellen (ohne Parkschein, da die besagte Parkfläche ja erst ab dem Schild beginnt).
Ohne das gewünschte Foto zu sehen, was sicher hilfreich ist, würde ich vermuten:
Wenn die Parkplätze jeweils farblich abgesetzt sind, sind diese ja als solches zu erkennen. Zudem zeigen die Pfeile in die Richtung, in welche Parken erlaubt ist. Die entgegenlaufenden Pfeile markieren also, zusätzlich zur farblichen Markierung, den Bereich in welchem Parken erlaubt ist.
Sich daneben zu stellen ist eindeutig nicht erlaubt, auch nicht wenn da Ihrer Meinung nach genug Platz ist. Das dann auch noch ohne Parkschein zu tun, weil "die besagte Parkfläche ja erst ab dem Schild beginnt" (Sie HABEN also bemerkt, daß nur bestimmte Bereiche zum Parken freigegeben sind), ist doppelt frech. Eigentlich müsste die Strafe verdoppelt werden, finde ich.
Man ist, in Ihrem Fall offensichtlich irrtümlich, davon ausgegangen, daß einem Autofahrer der Sinn von verschiedenfarbigen Markierungen auf einem Parkplatz dämmert.ZitatEs gibt kein Schild welches darauf verweist, dass nur innerhalb der Parkflächen geparkt werden darf. :
-- Editiert von fb367463-2 am 03.11.2018 03:13
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#3
Antwort vom 3. November 2018 | 13:13
Von
Status: Unparteiischer (9326 Beiträge, 2998x hilfreich)
ZitatSie parkten nicht entsprechend der Parkflächenmarkierung :
§41 (1) i.V.m. Anlage 2; §49 StVO ; §24 StVG ; - BKat
das ist so wohl auch richtig.
Aber dem TS kommt es doch darauf an, ob das Parken neben der eigentlichen Parkfläche verboten sei.
Und da habe ich allerdings nur unter Berücksichtigung seiner Zeichnung derzeit auch noch Bedenken.
Oder anders formuliert: Nur weil ich ab dem Schild parken darf bedeutet nicht, dass es davor verboten sei.
Berry
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