Parken erlaubt oder Verboten?

15. September 2015 Thema abonnieren
 Von 
H4rdy04
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)
Parken erlaubt oder Verboten?

Hallo miteinander,

vor meiner Haustür habe ich folgende "Parksituation" http://www.fotos-hochladen.net/view/img00373ehsxk5cw6.jpg

Schilderbeschriftung, falls es zu klein zum lesen ist von oben nach unten

1. Halteverbot in beide Richtungen
2. Halteverbot bis zum Halteverbotsschild
3. Mo-Fr 7-18 Uhr
4. auf dem Seitenstreifen
5. Be- und Entladen / Ein- und Aussteigen / frei

Meiner Meinung nach bedeutet dieses Schild, dass man außerhalb der Zeit von Mo-Fr 7-18 Uhr
auf dem gekennzeichneten Seitenstreifen parken darf.

Ich habe allerdings gestern um 22:25 Uhr einen Strafzettel wegen Parkens im absoluten Halteverbot bekommen.

Ist dies rechtens?

Vielen Dank für Eure Hife und viele Grüße
Hardy

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26 Antworten
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#1
 Von 
Toll!
Status:
Lehrling
(1138 Beiträge, 1370x hilfreich)

Sie standen also vor dem Schild auf dem Seitenstreifen?
Welche Straße in Berlin ist das?

8x Hilfreiche Antwort


#3
 Von 
H4rdy04
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Ja, ich stand vor dem Schild auf dem Seitenstreifen. Das ist die Neue Bahnhofstraße, Ecke Boxhagener Straße in Friedrichshain.

Das mit der Verkehrsbehörde ist eine gute Idee :-)

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
ohmeingott
Status:
Beginner
(113 Beiträge, 44x hilfreich)

is doch eindeutig.
nach rechts darf man zwischen 7 und 18 uhr nicht rumstehen ausser zu be und entladen.
ausserhalb der zeiten darfste nach rechts parken. nach links garnicht.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Toll!
Status:
Lehrling
(1138 Beiträge, 1370x hilfreich)

Ist das wirklich so eindeutig?
Bei Google-Maps ist die vorherige Beschilderung zu sehen. Ich versuche mal eine Erklärung:
- Das oberste Zeichen (283) wiederholt ein absolutes Halteverbot. Es gilt vor und nach dem Zeichen. Auf dem Bild sieht man auch das Ende. Es besagt: "Das Halten auf der Fahrbahn ist verboten."
- Das zweite Zeichen von oben (auch 283) kennzeichnet das Ende eines absoluten Halteverbots. Dieses wird durch die drei Zusatzzeichen erweitert oder beschränkt. Es besagt: "Das Halten auf dem Seitenstreifen ist von Montag bis Freitag in der Zeit von 7 Uhr bis 18 Uhr verboten. Zum Be- und Entladen und zum Ein- und Aussteigen darf gehalten werden."
Für den Zeitraum von Samstag bis Sonntag oder von 18 Uhr bis 7 Uhr gilt das zweite Zeichen 283 nicht. Es bleibt also beim obersten Zeichen 283 und das Halten auf der Fahrbahn ist verboten.
Der spitzfindige Beamte wird sagen, das Fahrzeug stand doch mit den linken Reifen auf der Fahrbahn und deswegen ist das Knöllchen berechtigt. Der spitzfindige Autofahrer wird argumentieren, der Seitenstreifen ist doch deutlich markiert. Nur weil ein Teil des Seitenstreifens auf dem Asphalt liegt, wird er nicht zur Fahrbahn.

-- Editiert am 16.09.2015 09:43

9x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
H4rdy04
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Beudeutet dies, dass ich dort parken darf (außerhalb Mo-Fr 7-18 Uhr), mein Auto aber komplett
auf dem Bürgersteig stehen muss?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
jau
Status:
Lehrling
(1512 Beiträge, 872x hilfreich)

ist doch eindeutig(?)!
das erste schild sagt... haltverbot vor und nach dem schildermasten.
nur... in der zeit welche angegeben ist, darf man zum zwecke des be- und entladens oder aussteigen vor dem schildermasten halten. wenn die erlaubte zeit rum ist, dann gilt wieder haltverbot.
von parken ist da kein hinweiß zu erkennen... weil es das erste schild eindeutig zum ausdruck bringt.
knöllchen ist so mit korrekt.

1x Hilfreiche Antwort


#9
 Von 
muran
Status:
Lehrling
(1332 Beiträge, 1048x hilfreich)

Zitat:
Beudeutet dies, dass ich dort parken darf (außerhalb Mo-Fr 7-18 Uhr), mein Auto aber komplett
auf dem Bürgersteig stehen muss?


Nein, wie kommt man auf solch Gedanken?
Wie jau schon schrieb besteht vor und nach dem Schild ein Halteverbot. Bedeutet nix mit anhalten ( höchstens Verkehrsbedingt).
Nun gibt es aber Hinweisschilder und, was wichtig ist(!), ein weiteres Verkehrszeichen was besagt, dass nach hinten, vorn, rechts oder links ist erst einmal egal dieses zu erläutern... dieses Halteverbot in der Zeit von Montag bis Freiteg von 7:00 - 18:00 Uhr in der Richtung wo ich schrieb ist erst mal egal, aber der Pfeil gibt schon die Richtung an, gehalten ( nicht Parken) werden darf.
Zum zwecke des Be- und Entladens, des aus und einsteigens darf aber nur am Fahrbahnrand erfolgen, welcher ja, man sieht es auf dem Foto, gekennzeichnet ist.
Was soll bei dieser Deutung des Verkehrsschildes ( Verkehrsschilder :) )so schwer sein?
Oder besser gesagt, wie sollte man den Verkehrsteilnehmer es noch deutlicher vor Augen führen können? Mit einem langen ausführlichen Text?
Parken auf dem Bürgersteig ist doch Verboten, es sei denn es wird per Verkehrsschild, Zusatzschild erlaubt.
Aus die Maus :grins: .

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#10
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Ich sehe es so:

Das obere Zeichen (283) spricht ein absolutes Halteverbot vor und hinter dem Schild aus.
Das untere Zeichen (283) (mit der Schilderampel darunter) schränkt das absolute Halteverbot VOR dem Schild zeitlich ein.


Zitat (von H4rdy04):
Meiner Meinung nach bedeutet dieses Schild, dass man außerhalb der Zeit von Mo-Fr 7-18 Uhr
auf dem gekennzeichneten Seitenstreifen parken darf.


Meiner Meinung nach bedeutet es, dass das Halten zum Be- und Entladen und Ein -Aussteigen auf dem Seitenstreifen vor dem Schild in der Zeit von 07-18 Uhr von Montags - Freitags erlaubt ist, ansonsten gilt dort das absolute Halteverbot.

Etwas kompliziert, aber ich finde nicht widersprüchlich.
Wenn es so wäre, wäre das Knöllchen nicht zu beanstanden.


-- Editiert von spatenklopper am 16.09.2015 14:26

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#11
 Von 
jau
Status:
Lehrling
(1512 Beiträge, 872x hilfreich)

@tomrohwer
du verennst dich da einfach nur in deine subjektive auslegungsdeutung.
kleine weiße zusatzschildchen beziehen sich immer nur auf das genau darüberliegede verkehrsschildchen. und dieses hat einen pfeil nach rechts.
diese zusatzschilchen in verbindung mit dem darüberliegenden verkehrszeichen, ok die hätten auch ein schild mit den außmaßen von 2 meter mal 3 meter, anbringen können, schreibt eindeutig vor was man darf und nicht darf in einer gewissen zeit. parken auf keinen fall, weil ja noch das oberste schildchen vorhanden ist.
die behörden hätten auch einen seperaten masten für dieses anliegen setzen können... damit der wald noch dichter und größer wird... der sinn wäre der gleiche geblieben.

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#12
 Von 
Toll!
Status:
Lehrling
(1138 Beiträge, 1370x hilfreich)

Das obere Zeichen 283 gilt für die Fahrbahn. => Auf der Fahrbahn darf zu keiner Zeit gehalten oder geparkt werden.

Das untere Zeichen 283 mit drei Zusatzzeichen gilt für den Seitenstreifen. Auf dem Seitenstreifen darf von Montag bis Freitag in der Zeit von 7 Uhr bis 18 Uhr nicht gehalten werden. Be- und Entladen und Ein- und Aussteigen ist jedoch in dieser Zeit erlaubt.

Das beantwortet jedoch nicht die Frage des TS. Da geht es um Zeiten außerhalb der Regelung. Also nach 22 Uhr. Würde der TS auf dem Gehweg parken, wäre das zwar auch ein Verstoß - jedoch nicht gegen das Zeichen 283. Hier geht es aber um den Seitenstreifen. Der wird ganz klar markiert und durch die Beschilderung geregelt. Sind und Zweck dieser Regelung ist es, den Lieferverkehr für die angrenzenden Geschäfte zu ermöglichen. Nach Geschäftsschluss gibt es dafür keinen Grund mehr und der Parkraum könnte anders genutzt werden.

Ein Teil des Seitenstreifens liegt auf dem Asphalt. Der spitzfindige Knöllchen-Verteiler könnte also argumentieren, dass der TS gegen das obere Zeichen 283 verstoßen hat. Die linken Wagenräder standen dann nach seiner Meinung auf der "Fahrbahn".

Der spitzfindige TS würde erklären, dass er nicht gegen das obere Zeichen 283 verstoßen hat, weil er auf dem Seitenstreifen stand, für den das obere Zeichen 283 nicht gilt. Ein Verstoß gegen das untere Zeichen 283 kann auch nicht vorliegen, da es in der Zeit nach 18 Uhr nicht gilt.

10x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

@ Rechtsanwalt Carsten Meinecke

Nu hats geklingelt :devil:

Eine Frage hätte ich da aber noch, würde sich an der "beschränkten" Gültigkeit des unteren 283er Zeichens etwas ändern,
wenn die Zusatzschilder in einer anderen Reihenfolge angebracht wären, oder ist die Reihenfolge unerheblich?

Beispiel:

1. Zeichen 283-20
2. Be- und Entladen frei
3. auf dem Seitenstreifen
4. Mo-Fr. (Uhrzeit)

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#14
 Von 
jau
Status:
Lehrling
(1512 Beiträge, 872x hilfreich)

die wichtigsten verkehrszeichen stehn oben ( sollten es ), und die zusatzschilder, um verwirrung auszuschliesen, in entsprechender reihenfolge von oben nach unten.
wenn man die zusatzschilder anders anordnen würde, bekäme man dem eindruck das ein be- und entladen zu jeder zeit möglich wäre. die ausschließliche benutzung des seitenstreifens aber nur in der zeit von... bis.
:augenroll:
ja so sehe ich das als be- unt entlader

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#15
 Von 
ohmeingott
Status:
Beginner
(113 Beiträge, 44x hilfreich)

das haltverbot wird nach 18 uhr aufgehoben da die zeit direkt unter dem schild ist. danach gilt es einfach nicht, als ob es halt net da wäre. somit ist der rest wie es da steht.
also nochmal.
parken und haltverbot zwischen 7 und 18 uhr.
auf dem markierten seitenstreifen
ausser zum be und entladen

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
muran
Status:
Lehrling
(1332 Beiträge, 1048x hilfreich)

Zitat:
das haltverbot wird nach 18 uhr aufgehoben da die zeit direkt unter dem schild ist. danach gilt es einfach nicht, als ob es halt net da wäre. somit ist der rest wie es da steht.

Oh mein Gott, da hat es einer immer nocht nicht begriffen :devil: .
Das Schild mit den Pfeilchen nach rechts und links ist das "Hauptschild, das wichtigere" dieses gilt.
Das Schild darunter mit nur einem Pfeilchen nach rechts und die dazugehörigene Zusatzzeichen besagen, dass in der ausgewiesenen Zeit etwas anderes gilt als das wichtigere Zeichen, mit rechten und linken Pfeilchen , laut Stvo vorschreibt.

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#17
 Von 
jau
Status:
Lehrling
(1512 Beiträge, 872x hilfreich)

Zitat:
das haltverbot wird nach 18 uhr aufgehoben ...

und ohmeingott schraubt das obere schild einfach ab :respekt:

Zitat:
Der spitzfindige TS würde erklären, dass er nicht gegen das obere Zeichen 283 verstoßen hat, weil er auf dem Seitenstreifen stand, für den das obere Zeichen 283 nicht gilt.[/quote
das obere zeichen bedeutet was?
oder befindet sich der seitenstreifen gar nicht auf der fahrbahn?

-- Editiert von jau am 16.09.2015 17:46

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#18
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Ich gehöre auch zu denen; die es nicht begreifen.
Für mich bezieht sich das untere Schild auf den Seitenstreifen, der ja klar markiert ist. Dort darf man von 7-18 Uhr nur zum beladen etc. Halten. Nach 18 Uhr und am WE darf ich da parken. Auf dem Seitenstreifen, nicht aber auf der Straße (oberes Schild).

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#19
 Von 
ohmeingott
Status:
Beginner
(113 Beiträge, 44x hilfreich)

@jau
das obere interessiert keinen da es nach links zeigt und das untere das obere nach rechts durch die zusätzliche beschilderung ab 18 uhr aufhebt.

@yogi1. genau so ist es.




-- Editiert von ohmeingott am 16.09.2015 19:52

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#20
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Ich grübel hier jetzt echt wie doof wegen der bescheuerten Schilder.
Ist es nicht immer so, dass das obere Schild durch die darunter eingeschränkt wird? Also in diesem Fall: nach "hinten" immer absolutes Halteverbot. Nach "vorne" nur: siehe Zusatzschilder.
Bei manchen hier klingt es so, alsd würde immer das oberste Schild gelten. Aber dann könnte man sich die darunter, die die Sache einschränken, ja gleich sparen ?

Edi: bei uns wurden Straßen an Schulen neu beschildert . 30 + neu darunter: 7-20 Uhr. Ich unterstelle daher mal, dass die Zeit angibt, wann das Verbot gilt. Und nicht, wann das Verbot aufgehoben ist.

Ich bin daher immer noch der Ansicht:
Hinter dem Schild darf nicht gerhslten werden. Vor dem Schild schon. Aber zwischen 7-18 Uhr nur auf dem Seitenstreifen und nur zum be/entladen etc. Nach 18 uhr gilt das Schild nicht mehr und das drüber such nicht, da es ja durch das darunter eingeschränkt wird. Bzw. Näher bestimmt.

-- Editiert von Yogi1 am 16.09.2015 23:07

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
ohmeingott
Status:
Beginner
(113 Beiträge, 44x hilfreich)

das hab ich doch grad gesagt.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Toll!
Status:
Lehrling
(1138 Beiträge, 1370x hilfreich)

Verständlich ist die Beschilderung nicht. Ich versuche eine Erklärung. Wer es selbst nachlesen möchte, schaut in die Anlage 2 zur StVO und in den amtlichen Verkehrszeichenkatalog (VzKat ist auch bei Wikipedia zu finden).

Das Zeichen 283 enthält nach der Anlage 2 folgendes "Ge- oder Verbot: Das Halten auf der Fahrbahn ist verboten."
=> Ohne Zusatzzeichen regelt das Zeichen 283 nur das Halten auf der Fahrbahn.

In der Anlage 2 kann man 2 Zusatzzeichen sehen, die das Halteverbot
- auch auf den Seitenstreifen erstrecken (Zusatzzeichen 1052-37 / "Ge- oder Verbot: Das mit dem Zeichen 283 angeordnete Zusatzzeichen verbietet das Halten von Fahrzeugen auch auf dem Seitenstreifen.")
oder
- nur auf den Seitenstreifen beschränken (Zusatzzeichen 1052-39 / "Ge- oder Verbot: Das mit dem Zeichen 283 angeordnete Zusatzzeichen verbietet das Halten von Fahrzeugen nur auf dem Seitenstreifen.").

Damit gibt es drei Möglichkeiten:
Zeichen 283 ohne Zusatzzeichen = Halteverbot nur auf der Fahrbahn
Zeichen 283 mit Zusatzzeichen 1052-37 = Halteverbot auf der Fahrbahn und auf dem Seitenstreifen
Zeichen 283 mit Zusatzzeichen 1052-39 = Halteverbot nur auf dem Seitenstreifen.

Hier sind zwei dieser Regelungen zu sehen.
Das oberste Schild (283) ohne Zusatzzeichen regelt nur die Fahrbahn.
Das untere Zeichen 283 mit den Zusatzzeichen (auch 1052-39) regelt nur den Seitenstreifen.
Es werden also unterschiedliche Bereiche der Straße erfasst. Es gibt keine Überschneidungen und es gibt keine Widersprüche. Es ist halt nicht sehr verständlich und provoziert Missverständnisse.

Wenn der TS mit seinem Fahrzeug außerhalb der geregelten Zeiten vollständig auf dem Seitenstreifen stand, ist das Knöllchen unberechtigt. Stand dagegen ein Rad auf der Fahrbahn, wäre es zutreffend.



-- Editiert am 17.09.2015 01:09

-- Editiert am 17.09.2015 01:11

9x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
muran
Status:
Lehrling
(1332 Beiträge, 1048x hilfreich)

Könnte und der TS mal schreiben was für ein Verkehrszeichen vor diesen Verkehrszeichen steht.
Denn irgendwo muß ja die Straße beginnen auf der man angeblich nur in bestimmten Zeiten auf dem Seitenstreifen Parken darf.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
ohmeingott
Status:
Beginner
(113 Beiträge, 44x hilfreich)

das interessiert jetzt wirklich keinen.
wie es ra meinecke jetzt nochmal beschrieben und erklärt hat ist es richtig. wie hat er also gestanden? in der markierung oder doch net ganz?

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
H4rdy04
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Mein Auto stand mit beiden linken Rädern auf der Straße in dem abgegrenzten Bereich und hat diesen nicht überschritten

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
ohmeingott
Status:
Beginner
(113 Beiträge, 44x hilfreich)

dann ist es wie beschrieben kein parkvergehen. also widerspruch einlegen.

-- Editiert von ohmeingott am 17.09.2015 14:22

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

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