Parken gegenüber Einfahrt/Garage - Felgenbeschädigung

23. November 2020 Thema abonnieren
 Von 
guest-12301.12.2020 19:24:19
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Parken gegenüber Einfahrt/Garage - Felgenbeschädigung

Hallo zusammen,

über die Suche habe ich bereits einige Informationen zum Thema Parken gegenüber Einfahrt bzw. Garagenzufahrt bekommen. Ich habe noch nicht nachgemessen, aber Fahrbahnbreite bei parkendem Fahrzeug gegenüber der Einfahrt dürfte knapp 3m sein. Die Müllabfuhr kommt jedenfalls nicht mehr durch, sondern muss für unsere Tonnen jedes Mal zusätzlich von der anderen Seite in die Straße reinfahren.

Die Müllabfuhr ist aber nicht mein Problem, sondern der Bordstein vor meiner Garageneinfahrt in Kombination mit dem Parkverhalten meiner Nachbarn. Zwei der Nachbarn, wechseln sich mit dem Parken gegenüber meiner Einfahrt regelrecht ab. Der Bordstein ist leider nicht abgesenkt und durch das Parken der Nachbarn gegenüber meiner Einfahrt ist ein Ausholen, um einen günstigeren Winkel beim Ein- und Ausfahren zu erreichen, nicht möglich. Dadurch habe ich mir bereits mehrfach die Felgen am Bordstein kaputt gemacht. Ich befürchte, dass auch ein abgesenkter Bordstein daran nicht so viel ändern wird, da ein Abrutschen der Reifen auf der Bordsteinkante beim mehrmaligen Rangieren kaum zu verhindern ist.

Abgesehen davon ist das Ein- und Ausfahren aufgrund der Seitenbegrenzungen der Einfahrt bei gleichzeitigem Parken gegenüber nur von bzw. in eine Richtung möglich. Und das Carport neben der Garage kann ich so gut wie gar nicht mehr nutzen, da ich dort ohne Minutenlanger Zentimeterarbeit keine Chance habe rauszufahren, wenn die Nachbarn gegenüber parken.

Mehrmaliges Rangieren ist zwar lästig, aber laut Rechtsprechung wohl hinzunehmen. Aber wie steht es mit der nicht verhinderbaren Beschädigung des eigenen Fahrzeugs aufgrund der Park- und Bordsteinsituation sowie der quasi nicht Nutzbarkeit des Carports aus? Muss man das auch beides hinnehmen?

Ich habe bereits mehrfach Gespräche mit den betreffenden Nachbarn gesucht und auch daran appelliert, dass ich beim Ein-/Ausfahren, insbesondere beim Carport, nicht in die Situation kommen möchte, dass ich unbeabsichtigt eines der parkenden Autos gegenüber touchiere und dadurch auch noch Spaß mit der Versicherung bekomme. Hat leider alles nicht gefruchtet.
Die Parksituation in unserer Straße ist aufgrund der geringen Breite schwierig. Allerdings gibt es in der Nebenstraße, ca. 15m entfernt genug Parkflächen, aber dann müsste man ja mehr als einen Meter bis zur Haustür laufen... Aus meiner Sicht wären 15m Fußweg zumutbarer als die Ein-/Ausfahrtssituation.

Aktuell fahre ich noch einen Kleinwagen, aber in naher Zukunft wird dieser durch einen Kombi ausgetauscht werden. Das Parken auf dem eigenen Grundstück sehe ich dann als fast nicht mehr möglich an, da es, wie geschildert, bereits mit dem Kleinwagen sehr schwierig ist. Zudem, wer möchte sich bei seinem Neuwagen direkt die Felgen verhunzen?! Wie sähe es dann mit der Zumutbarkeit bzw. dem Hinnehmen müssen dieser Situation aus?

Welche Möglichkeiten habe ich, gegen das Parken gegenüber vorzugehen?

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120114 Beiträge, 39831x hilfreich)

Zitat (von Makamra):
Die Müllabfuhr kommt jedenfalls nicht mehr durch

Doch, die kommen schon durch, der Fahrer hat nur (verständlicherweise) keine Lust auf das damit verbundene Gemurkse und nimmt den bequemeren Weg.



Zitat (von Makamra):
Aber wie steht es mit der nicht verhinderbaren Beschädigung des eigenen Fahrzeugs aufgrund der Park- und Bordsteinsituation sowie der quasi nicht Nutzbarkeit des Carports aus?

In der Regel ist man dafür voll beweisbelastet, das es sich um eine nicht verhinderbare Beschädigung handelt.
Wenn man das zuvor aber weis / befürchten muss und dennoch fährt, dürfte ein führen dieses Nachweis nahe 0 liegen.



Zitat (von Makamra):
da ein Abrutschen der Reifen auf der Bordsteinkante beim mehrmaligen Rangieren kaum zu verhindern ist.

Eigentlich schon - zumindest ist es mir in solcher Situation noch nicht passiert.
Schon mal mit Rückwärtsreinfahren probiert? Da ist der Wendekreis ja wesentlich kleiner und es sollte besser passen.



Zitat (von Makamra):
Wie sähe es dann mit der Zumutbarkeit bzw. dem Hinnehmen müssen dieser Situation aus?

Wer sich ein Auto kauft in dem Wissen, das man es dort nicht parken kann, steht erst mal vor dem Faktor "selber schuld", den gilt es dann zu überwinden

Da man durchaus das Recht hat ein größeres Auto zu fahren, auch wenn der Nachbar dann nicht mehr an seiner Lieblingsstelle parken kann, ist diese Aussicht gar nicht mal so schlecht, eher im Gegenteil.

Eventuell sollte man schon vorbeugend einige Wochen vor dem Kauf entsprechende Schritte gegen die Nachbarn einleiten - erst mal freundlich schriftlich, dann mit Hilfe von strafbewehrter Unterlassungserklärung / Unterlassungsklage und Abschleppunternehmen.

Ist der Nachbarschaft dann zwar nicht unbedingt förderlich, aber der Einsicht ungemein...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Wenn der Abstand zu deiner Einfahrt unter 3m beträgt, sehe ich recht gute Chancen dagegen vorzugehen. Andernfalls ist es eher dein Problem, den Rangiervorgang so zu gestalten, dass es passt.

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#3
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 280x hilfreich)

Zitat (von Makamra):
Ich habe noch nicht nachgemessen, aber Fahrbahnbreite bei parkendem Fahrzeug gegenüber der Einfahrt dürfte knapp 3m sein.
Also erstmal messen ...
Zitat (von Makamra):
Der Bordstein ist leider nicht abgesenkt und durch das Parken der Nachbarn gegenüber meiner Einfahrt ist ein Ausholen, um einen günstigeren Winkel beim Ein- und Ausfahren zu erreichen, nicht möglich.
Warum ist der Bordstein nicht abgesenkt? Ist die Grundstückseinfahrt genehmigt worden? (Wie in vielen Bundesländern notwendig.)
Zitat (von Makamra):
Dadurch habe ich mir bereits mehrfach die Felgen am Bordstein kaputt gemacht. Ich befürchte, dass auch ein abgesenkter Bordstein daran nicht so viel ändern wird, da ein Abrutschen der Reifen auf der Bordsteinkante beim mehrmaligen Rangieren kaum zu verhindern ist.
Das liegt wohl eher an Deinen Fahrkünsten. Um z.B. die Vorderräder quer zum Bordstein zu stellen, reichen auch 50 cm Abstand aus. Ca. 1m vorher voll einschlagen, langsam rollen lassen.
Zitat (von Makamra):
Abgesehen davon ist das Ein- und Ausfahren aufgrund der Seitenbegrenzungen der Einfahrt bei gleichzeitigem Parken gegenüber nur von bzw. in eine Richtung möglich.
Du hast Dir das Befahren also durch Seitenbegrenzungen noch zusätzlich selbst erschwert?
Zitat (von Makamra):
Aktuell fahre ich noch einen Kleinwagen, aber in naher Zukunft wird dieser durch einen Kombi ausgetauscht werden. Das Parken auf dem eigenen Grundstück sehe ich dann als fast nicht mehr möglich an, da es, wie geschildert, bereits mit dem Kleinwagen sehr schwierig ist.
Selbst schuld.

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#4
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von Makamra):
Aus meiner Sicht wären 15m Fußweg zumutbarer als die Ein-/Ausfahrtssituation.
NA dann ist es doch kein Problem! Parken sie einfach dort, wenn die Einfahrt-/Carportsituation nicht zumutbar erscheint.

Zitat (von Makamra):
Wie sähe es dann mit der Zumutbarkeit bzw. dem Hinnehmen müssen dieser Situation aus?
Das ist nicht hinnehmbar. Jemand der "droht" aufgrund schlechter Parkkünste andere Autos zu beschädigen, sollte kein Auto mehr fahren ;)

Zitat (von Makamra):
Welche Möglichkeiten habe ich, gegen das Parken gegenüber vorzugehen?
Wenn die Mindestrestbreite unterschritten wird, kann man den Sachverhalt dem Ordnungsamt anzeigen. Diese können dann ein Bußgeld verhängen, wenn sie dazu Lust haben.

Vielleicht mal eine Skizze oder besser noch Foto hier von der Situation einstellen. Dann kann man sich ein reales Bild machen, ob die Abstände oder doch eher die Parkkünste das Problem sind.

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#5
 Von 
guest-12301.12.2020 19:24:19
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von user08154711):
Warum ist der Bordstein nicht abgesenkt? Ist die Grundstückseinfahrt genehmigt worden? (Wie in vielen Bundesländern notwendig.)


Das weiß ich nicht, warum der Bordstein nicht abgesenkt ist. Wollte sich die Stadt vielleicht die Kosten sparen. Bei mir am Haus läuft das einzige Stück Bürgersteig in der ganzen Straße lang. Vielleicht hat man es auch einfach damals vergessen. Da kann ich nur mutmaßen. Grundstückseinfahrt inkl. Garage und Carport sind genehmigt.

Zitat (von user08154711):
Du hast Dir das Befahren also durch Seitenbegrenzungen noch zusätzlich selbst erschwert?

Nein, das habe ich nicht. Die Seitenbegrenzung ist auf der einen Seite von der Stadt und auf der anderen von den Nachbarn nebenan. So eine Art Stützmauern wegen Hanglage.

Zitat (von useruser08154711):
Selbst schuld[\\quote]
Aha, dann darf man wegen seiner Nachbarn jetzt kein Auto mehr kaufen, das den eigenen Bedürfnissen entspricht? Es hat ja Gründe, warum der Kleinwagen nunmal nicht mehr passt.

-- Editiert von Makamra am 24.11.2020 17:57

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12301.12.2020 19:24:19
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von NaibaF123):
NA dann ist es doch kein Problem! Parken sie einfach dort, wenn die Einfahrt-/Carportsituation nicht zumutbar erscheint. [\\quote]
Und das würden Sie ja sicherlich auch tun. Anstatt auf dem Grund und Boden zu parken, für den Sie jedes Jahr Grundsteuer bezahlen? Carport und Garage sind ja nicht zum "gut aussehen" gebaut worden :augenroll:

Zitat (von NaibaF123):
Das ist nicht hinnehmbar. Jemand der "droht" aufgrund schlechter Parkkünste andere Autos zu beschädigen, sollte kein Auto mehr fahren ;) [\\quote]
Ich habe nicht "gedroht". Ich habe lediglich den Nachbarn die Situation sachlich geschildert und zu einer sachlichen Schilderung gehört es auch, potentielle Risiken mit zu betrachten. Und aus meiner Sicht ist das nunmal ein potentielles Risiko. Die Herrschaften parken schließlich auch nicht immer parallel zum Bordstein gegenüber, sondern stehen auch schon mal gerne leicht quer. Ich hatte auch schon angeboten, dass sie gerne selbst mal die Ein-/Ausfahrt mit gegenüber parkendem Fahrzeug ausprobieren dürfen, um sich von den Schwierigkeiten zu überzeugen. Aber das wurde abgelehnt. Die Herrschaften hätten sogar Stellplätze bei sich vor dem Haus zur Verfügung, aber sind wahrscheinlich zu geizig, die Miete dafür zu bezahlen.

Zitat (von NaibaF123):
Wenn die Mindestrestbreite unterschritten wird, kann man den Sachverhalt dem Ordnungsamt anzeigen. Diese können dann ein Bußgeld verhängen, wenn sie dazu Lust haben.

Also vergebene Liebesmüh. In das Kaff fährt sicherlich kein Ordnungsamt wegen falsch geparkter Fahrzeuge.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 280x hilfreich)

Zitat (von Makamra):
Wollte sich die Stadt vielleicht die Kosten sparen.
Wieso die Stadt? Wohl ehe der Hausbauer.

Zitat (von Makamra):
Aha, dann darf man wegen seiner Nachbarn jetzt kein Auto mehr kaufen, das den eigenen Bedürfnissen entspricht? Es hat ja Gründe, warum der Kleinwagen nunmal nicht mehr passt.
Doch. Darf man. Aber dann musst Du halt zusehen, wo Du den abstellst. Du kannst Dir auch eine Limousine mit 7 m Länge kaufen ...

Und nochmal: erstmal genau messen. Wenn der Abstand von Bordsteinkante zum parkenden Auto größer/gleich 3 m ist, hast Du sowieso verloren.

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