Hallo, ich habe mal eine Frage, bei uns gegenueber ist ein Kindergarten, mit Parkplaetzen zur strassenseite, aber auf dem Grundstueck des Kindergartens. Die Strasse ist bei uns ca. 6 Meter breit. Ist es wirklich verboten auf der gegenueberliegenden Strassenseite der Kindergartenparkplaetze zu parken?
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Parken gegenueber Privatparkplatz
30. Oktober 2010
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Frage vom 30. Oktober 2010 | 17:17
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 2x hilfreich)
Parken gegenueber Privatparkplatz
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#1
Antwort vom 30. Oktober 2010 | 18:37
Von
Status: Philosoph (13687 Beiträge, 4352x hilfreich)
Hallo Reinhold123,
aus den gemachten Angaben kann ich kein Parkverbot erkennen.
Wer behauptet das denn? Und wie lautet die Begründung?
MfG Stefan
#2
Antwort vom 1. November 2010 | 17:21
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 2x hilfreich)
die Mitarbeiter des Kindergartens behaupten das.
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#3
Antwort vom 1. November 2010 | 22:35
Von
Status: Philosoph (13687 Beiträge, 4352x hilfreich)
Hallo,
quote:<hr size=1 noshade>die Mitarbeiter des Kindergartens behaupten das. <hr size=1 noshade>
Ja, das hatte ich mir fast gedacht, die Begründung wäre aber viel wichtiger!
Es kann aber imho eigentlich nur um das Ausparken von den kindergarteneigenen Parkplätzen gehen, oder? Und da dürften grob 4m Platz doch sicherlich reichen, §12 StVO Abs.3 Nr.3 greift hier jedenfalls nicht.
MfG Stefan
#4
Antwort vom 2. November 2010 | 07:45
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 2x hilfreich)
ok, danke :-)
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