Parken hinter Zeichen 250

5. November 2010 Thema abonnieren
 Von 
Freisinn
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 45x hilfreich)
Parken hinter Zeichen 250

Ist es eigentlich korrekt, dass bei einem Parken hinter dem Verkehrszeichen 250 30,-€ verlangt werden. Ich denke man geht hier von einem Parken im Fußgängerbereich aus.
Es handelt sich hier um eine Straße, die regelmäßig von Fahrzeugen mit Sondergenehmigung befahren wird, also mMn kein Fußgängerbereich ist. Am Zeichen 250 befindet sich kein Zusatzschild.


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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12307.11.2010 10:52:26
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 53x hilfreich)

--- editiert vom Admin

30x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
andreas124
Status:
Lehrling
(1570 Beiträge, 463x hilfreich)

Es muß sich ja um einen besonderen Bereich (Fußgängerbereich) handeln, denn sonst benötigen die Fahrzeuge ja keine Ausnahmegenehmigung.
Aufklärung bringt die zuständige Straßenverkehrsbehörde.

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7x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muran
Status:
Lehrling
(1332 Beiträge, 1048x hilfreich)

Man geht davon aus, dass du das Zeichen ignoriert hast und zusätzlich geparkt hast.
Was wird denn dir alles zur Last gelegt?
zb:
§ 41 , § 49 StVO ; § 24 StVG
Verwarnungsgeld: 30,- Euro

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27x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12307.11.2010 10:52:26
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 53x hilfreich)

--- editiert vom Admin

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
gabimaus
Status:
Praktikant
(903 Beiträge, 705x hilfreich)

quote:
Ist eine Straße zum Beispiel mit Zeichen 250 StVO (Verbot für Fahrzeuge aller Art) oder Zeichen 242.1 StVO (Beginn eines Fußgängerbereichs, umgangssprachlich „Fußgängerzone") für Fahrzeuge gesperrt, darf dort auch nicht gehalten oder geparkt werden.

Nun dann, zählen wir zu sammen: Unerlaubt geparkt = 15 Euro
Zeichen 250 mißachte t= 15 Euro , macht zu sammen 30 Euro.

Falls das mißachten des Verkehrschildes doch noch mehr kostet als 15 Euro, dann würde ich an der stelle des TE, lieber nichts mehr dazu sagen.


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-- Editiert am 05.11.2010 14:57

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Freisinn
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 45x hilfreich)

Vorgeworfen wir:
Sie befuhren den Verkehrsbereich obwohl er durch Zeichen 250 gesperrt war, und parkten dort.
§41 , §49 StVO, §24 StVG
Ein zusätzliches Parkverbotsschild nach dem zeichen 250 gibt es nicht.

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16x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
andreas124
Status:
Lehrling
(1570 Beiträge, 463x hilfreich)

Kannst du uns bitte einmal die Tatbestandsnummer mitteilen?

Zitat:
quote:
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Es muß sich ja um einen besonderen Bereich (Fußgängerbereich) handeln
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Das ist natürlich falsch.

Warum ist das falsch?
Für was gibt es denn sonst eine Ausnahmegenehmigung?
Wenn es hier keine geben würde, dann dufte keine Fahrzeuge diesen Bereich passieren.

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-- Editiert am 05.11.2010 15:18

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12307.11.2010 10:52:26
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 53x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
gabimaus
Status:
Praktikant
(903 Beiträge, 705x hilfreich)

quote:
Ein zusätzliches Parkverbotsschild nach dem zeichen 250 gibt es nicht.
Ist ja auch unnötig.
@C...C dann stell du eine Rechnung auf die stimmt. Deine 20 Euro beziehen sich nur auf das befahren dieser Straße und nicht noch zusätzlich aufs Parken, Behindern usw...

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1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Freisinn
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 45x hilfreich)

Kann das wirklich addiert werden? Kann ich mir irgendwie nicht vorstellen.
Es handelt sich hier um einen autofreien Naherholungsbereich, für den aber einige Anwohner (ca.30) eine Sondergenehmigung haben.
Es fahren hier also ca. 100 Fahrzeuge am Tag.
Ich frage mich halt immer noch, wie die auf 30,-€ kommen.

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16x Hilfreiche Antwort

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