Parken im Halteverbot (Ausnahmen?)

27. Februar 2013 Thema abonnieren
 Von 
RifterX
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Parken im Halteverbot (Ausnahmen?)

Hallo, ich hoffe, Ihr könnt mir hier eine kurze Frage beantworten. Vor 2 Wochen habe ich einem freund beim Umzug geholfen, genauer, wir haben eine Waschmaschine von einm Ort zu seiner neuen wohnung (Altbau, 3.Stock) gebracht. Vor dem Haus ist Haltevorbot, daher hat er bei der Stadt eine Ausnahmegenehmigung für 15€ erstanden Auf seinen Namen, ohne angabe eines Fahrzeugs/Kennzeichens).

Nachdem das Gerät auf dem Gehweg stand, habe ich diese Ausnahmegenehmigung gut sichtbar ins Auto gelegt. Nachdem das Gerät (endlich) oben war und ich umparken wollte, hatte ich ein "Knöllchen". Nun kamm das Schreiben dazu, das mir sagt, dass ich 14 Minuten im Halteverbot gestanden habe (was ja auch stimmt, da die Maschine leider nicht gerade leicht und handlich war).

Es geht mir nicht um die 15 € die der Spaß nun Kosten soll, sondern vielmehr um die Frage, wozu man sich extra für einen Umzug eine Ausnahmegenehmigung besorgt, wenn es einem nicht hilft?

Achja, da es geschneit hat, habe ich das Auto verschlossen (Heckklappe zu)...

Besten Dnak für Hilfen/Einschätzungen

R.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
BuffySlayer
Status:
Praktikant
(993 Beiträge, 483x hilfreich)

quote:
ohne angabe eines Fahrzeugs/Kennzeichens


Welche Stadt? Ich habe nur welche gefunden, die die Angabe eines oder mehrerer Kennzeichen verlangen (ohne Kennzeichen geht es nur für Firmen).

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Und was wurde denn genau genehmigt? Was steht da in der Ausnahmegenehmigung?

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1x Hilfreiche Antwort

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