Parken im Ort an einer Bundesstraße

23. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
AnonymousMUSS
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Parken im Ort an einer Bundesstraße

Hallo,

folgende Situation liegt vor. Es handelt sich hier um eine Bundesstraße welche durch unseren Ort führt. Zulässige Höchstgeschwindigkeit, übliche 50 Kmh. Links und rechts von der Fahrbahn ist eine durchgezogen Linie. Eine Seite mit Wassergraben, die andere Seite mit Fußweg. Der Fußweg hat einen Grünstreifen mit einer Breite von ca. 1,60 Meter. Dort Parken trotz einer durchschnittlichen Autobreite von 1,85 Metern, regelmäßig mehrere Fahrzeuge (Gäste der ortsansässigen Gaststätte). Diese parkenden Fahrzeuge überfahren a) die durchgezogene Linie und stehen b) auf der Fahrbahn (Reifen, Spiegel) oder auf dem Fußweg.

Das ansässige Ortungsamt kümmert sich auch nach mehrmaligen Beschwerden nicht.

Meine Frage jetzt, darf dort geparkt werden oder nicht? Es gibt keinerlei Schilder die ein ja oder ein nein beantworten würden.

Bin über jede Antwort dankbar.

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16922 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von AnonymousMUSS):
Das ansässige Ortungsamt kümmert sich auch nach mehrmaligen Beschwerden nicht.
Hier muss ich dem Ordnungsamt ein ganz dickes !!!DANKE!!! aussprechen.
Du hast recht, das ist natürlich eine Ordnungswidrigkeit wenn man auf dem Gehweg parkt. Unser Gesetz schreibt vor, dass auf der Fahrbahn zu Parken ist. Das würde hier aber wohl zu massiven Verkehrsbehinderungen führen.
Das Ordnungsamt toleriert hier also, im Sinne der Verkehrssicherheit, dass Ordnungswidrigkeiten begangen werden.
Es steht der Behörde frei eine Ordnungswidrigkeit zu ahnden oder eben auch nicht. Hier hat sich die Behörde also entschieden diese Ordnungswidrigkeiten zu tolerieren um so einen reibungslosen Verkehrsfluss zu gewährleisten. Das ist völlig in Ordnung und nicht zu beanstanden.
Einen herzlichen Dank an diese Behörde!

Zitat (von AnonymousMUSS):
Meine Frage jetzt, darf dort geparkt werden oder nicht?
Ganz klar: Nein
Parken auf dem Gehweg ist, solange es nicht explizit erlaubt wird, verboten, die Fahrzeuge müssten also komplett auf der Straße parken.

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#2
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Den ersten Teil des Textes finde ich gut.

Ab ganz klar nein stimme ich Dir allerdings nicht zu.
Die durchgezogene Linie ist eine reine Begrenzungslinie die überfahren werden darf.
Parken auf dem Randstreifen müsste ausdrücklich durch Beschilderung verboten werden, es sei denn, es handelt sich um einen angelegten Grünstreifen in Abgrenzung zu einem gewachsenen Randstreifen.
Die Situation / Diskussion hatten wir vor einigen Monaten hier in Dortmund an der Kemminghausener Straße und ganz aktuell rund ums Westfalenstadion.

Zitat (von -Laie-):
Parken auf dem Gehweg ist, solange es nicht explizit erlaubt wird, verboten
Da sind wir wieder einig.
Da die Fahrzeuge aber nur mit einem vermutlich kleinen Teil den Gehweg,, dessen Breite nicht genannt wird, blockieren, könnte hier in Abhängigkeit zur Restbreite Gehweg eine Duldung angemessen sein.

Berry

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#3
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Die Situation / Diskussion hatten wir vor einigen Monaten hier in Dortmund an der Kemminghausener Straße
Wenn die ganzen Erdbeerselbstpflücker sich da auf die Straße stellen und sich durch die Fahrbahnverengung kilometerweite Rückstaus bilden ist das schon echt nervig....

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#4
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16922 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Die durchgezogene Linie ist eine reine Begrenzungslinie die überfahren werden darf.
Absolut richtig, dazu hatte ich aber auch gar nichts geschrieben. Wie kommst du darauf, dass Parken auf dem Grünstreifen erlaubt sein soll???
§12 StVO Absatz4, Satz 1 sagt ganz klar:
Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren.
In der Fallbeschreibung steht hier nichts von einem Parkstreifen, sondern es wird ein Grünstreifen erwähnt. Ein Grünstreifen wird auch kaum ausreichend befestigt sein. Warum denkst du, dass Parken dort erlaubt sein könnte???
Ich bleibe bei meinem "Nein"

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#5
 Von 
AnonymousMUSS
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antworten.

Ergänzend sei noch gesagt, der Gehweg ist schmaler als der Grünstreifen. Zudem stehen auf dem Grünstreifen auch Bäume in unregelmäßigen Abständen.

Es gibt hier keinerlei Beschilderung und ja, der Grünstreifen ist natürlich nicht befestigt.

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#6
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Warum denkst du, dass Parken dort erlaubt sein könnte?


Weil wir wie schon oben erwähnt die Diskussion hier in der Stadt (zwei Stellen unabhängig voneinande betroffen) hatten, und weil es sogar im Rat (Sachausschuss) diskutiert wurde, mit dem veröffentlichten Ergebnis, dass das Parken rechts von der Linie eben ohne Schilder nicht verboten sei (Kemminghauser Str. - hat aber nichts mit den paar Erdbeerenpflücker zu tun.)
Seid ein paar Monaten gibt es extra Verbotsschilder!

Berry

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#8
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16922 Beiträge, 5884x hilfreich)

Das ist dann aber nur eine Einzelentscheidung ohne rechtlich Verbindlichen Charakter und auch nur für eine bestimmte Situation. Das jetzt als allgemein gültig hinzustellen ist doch etwas zuviel interpretiert. Die Stadt ahndet das einfach nicht und hat es offiziell erlaubt. Mehr nicht.

Signatur:

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#9
 Von 
go496816-32
Status:
Beginner
(109 Beiträge, 20x hilfreich)

Fehleintrag

-- Editiert von go496816-32 am 25.09.2019 20:30

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