Hallo...
Ich parke meinen Pkw. immer in einem Wohngebiet, welches aber als solches keine verkehrsberuhigte Zone ist (auch keine Spielstraße). Rechts der Fahrbahn befinden sich Parkbuchten (d.h.allerdings, nur einseitig), auf der gegenüberliegenden Fahrbahnseite grenzt ein Zaun an. Da meißt die Parkplätze in den Parkbuchten voll sind, bleibt mir nichts anderes übrig, als mich am Fahrbahnrand zu stellen, wo der Zaun steht (in ordnungsgemäßer Fahrtrichtung). Ich behindere keine Ausfahrt, stehe nicht auf dem Fußweg und es besteht auch sonst keine Parkverbotsmarkierung, wie Beschilderung oder ähnliches. Lediglich der Verkehrsfluß wird minimal beeinträchtigt, da ich einen Teil der Farbahn einnehme, aber auch dies sollte kein Problem sein, da die Straße weit einsichtig ist und es keine durchgezogene Mittellinie gibt.
Rein rechtlich dürfte nichts dagegen sprechen dort zu Parken, denn im § 12 StVO
hab ich nichts gefunden, was dagegen sprechen könnte... Aber trotzdem wurde ich von einem älteren Herren beschimpft und bedroht und möchte nur wissen, ob es Rechtens ist, so zu Parken (auf der Fahrbahn, am äußerst rechten Fahrbahnrand, obwohl ich dadurch eine Fahrbahnhälte belege)?
Vielen lieben Dank im Vorraus.
Parken im Wohngebiet ???
15. Juli 2003
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Frage vom 15. Juli 2003 | 01:01
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Parken im Wohngebiet ???
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
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#1
Antwort vom 17. Juli 2003 | 17:01
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
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